Vorladung wegen Betruges - was tun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief von der Polizeiinspektion bekommen mit einer Vorladung "..in der Ermittlungssache wegen Betruges (§263 StGB) zum Nachteil des Jobcenters ..."

Zu mir: Ich (25) lebe mit meiner Freundin (21) zusammen und wir beziehen aktuell beide Hartz 4, da wir beide aufgrund von Krankheit unseren vorherigen Beruf nicht ausüben können.

In dem Schreiben steht das der Verdacht auf Betrug aus 2 Gründen besteht:

  1. ) Wir haben Anfang des Jahres unseren Gasanbieter gewechselt und dies dem Jobcenter (versehentlich!!) zu spät mitgeteilt (etwa 2-3 Monate später). Zudem haben wir durch den Wechsel eine einmalige Bonuszahlung vom Gasanbieter über 150,-€ erhalten die wir nicht als Einkommen angegeben haben. Da wir beide das erste mal im Leben Hartz 4 beziehen und auch beide erst vor 1 Jahr bei den Eltern ausgezogen sind (um zusammen zu ziehen) wussten wir nicht das so eine Bonuszahlung auch als Einkommen gilt. Das wir verschwitzt haben den Gasanbieterwechsel anzugeben tut uns sehr leid, wir hatten zu der Zeit einfach sehr viel Papierkram und haben das völlig vergessen.

  2. ) Ich habe von Januar - März einen Wochenend-Job auf 450 Euro-Basis als Zeitungsausträger wargenommen. Hatte dies jedoch nur bei der Arbeitsagentur gemeldet und nicht beim Jobcenter... Arbeitsagentur und Jobcenter sind bei uns im selben Haus und ich dachte immer das die beiden zusammen gehören.. Okay mein Fehler, tut mir wirklich leid, aber ich wollte denen nichts absichtlich verheimlichen oder gar das Jobcenter Betrügen.

Nun hab ich wahnsinnige Angst vor der Strafe die auf mich zu kommt. Ich habe vor 2 Monaten begonnen die zuviel bezahlten Beträge durch das Jobcenter in Raten (in Höhe von 10% der Hartz4-Leistungen) zurück zu bezahlen. Und ich hab auch kein Problem damit das zu bezahlen und ich zahle auch meinetwegen eine Strafe deswegen, aber ich will nicht ins Gefängnis, davor hab ich wahnsinnig Schiss.

Ich bin kein böser Mensch und ich will auch nirgendwo unehrlich Geld erbeuten oder ähnliches.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen und mich etwas beruhigen?

Beste Grüße,

Alpaka3

Betrug, Angst, Polizei, Anwalt, Gericht, Hartz IV, Jobcenter, Vorladung
Muss das Jobcenter noch am 1. Ausbildungsmonat zahlen?

Guten Tag,

Seit dem 01.08 habe ich endlich einen Ausbildungsplatz und habe mich sehr darüber gefreut, endlich in mein Berufsleben zu starten. Zuvor habe ich, meine Mutter und meine Schwester zum Teil Sozialhilfe bekommen, da meine Mutter seit einem Schlaganfall arbeitsunfähig ist und deshalb nur eine nicht ausreichende Frührente bekommt. Das mein Ausbildungsgehalt nahezu vollständig ins Familieneinkommen fließen wird, war mir bewusst, da zusammen mit mein Ausbildungseinkommen das Familieneinkommen zu hoch für Sozialhilfe ist.

Doch nun hat das Jobcenter Hildesheim bereits jetzt im August kein Geld mehr überwiesen. Meine Mutter ist deshalb beim Jobcenter gewesen und sich erkundigt weshalb nicht (ich konnte ja leider nicht, weil ich ja nun Azubi bin). Sie berichtete mir, dass das Jobcenter ihr sagte, dass ich den August NACHTRÄGLICH von meinem Ausbildungsgehalt mitfinanzeren muss.

Ich fühle mich jetzt wirklich regelrecht verarscht. Ich weis ja nicht wie das bei Beamten ist, aber ich zumindest bekomme mein 1. Ausbildungsgehalt natürlich erst Anfang September. Und das bräuchte ich ja dann eigentlich dafür, um den September zu finanzieren. Mir und meiner Mutter fehlen also ein ganzer Monat! Dies hat meiner Mutter auch dem Jobcenter natürlich mitgeteilt. Dessen schlichte Reaktion: Ja, da haben sie Pech gehabt.

Das kann doch echt nicht angehen. Meine Mutter sitzt heulend im Wohnzimmer, wie sie die ganzen Rechnungen und natürlich auch Lebensmittel diesen Monat bezahlen soll. Ihre Frührente reichte gerademal dazu, um die Miete zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass das Jobcenter eine Familie, einen ganzen Monat ohne Geld dasitzen lässt und einen Auszubildenen, der sich erfolgreich darum bemüht hat, endlich einen wichtigen Schritt raus aus dem Harz 4 zu machen, so dafür bestrafen. Hinzu kommt ja auch noch, dass ich ja für Ausbildung insbesondere jetzt am Anfang Geld in Fahrkarten und Schulbücher und Shculbedarf investieren muss. Aber das Geld habe ich einfach nicht!

Ich würde nun gerne wissen, ob das Jobcenter so handeln darf und an welche Stellen ich mich wenden kann, wenn nicht. Ein Rechtsanwalt ist leider keine Option, der möchte ja schließlich auch Geld haben.

Vielen Dank, für eventuelle Antworten.

Ausbildung, Hartz IV, Jobcenter
Muss das Jobcenter die Fitness Studio Kosten für Schwerbehinderte Bezahlen?

Hallo Ihr lieben,

Ich möchte heute von euch wissen ob das Job Center die Fitness Studio Gebüren Für Schwerbehinderte Menschen zahlen muss ? oder ob das Job center nicht sogar zur zahlung verpflichtet ist?

Da ich ALG2 Beziehe habe ja anspruch auf geldleistungen und habe vor 1 woche mein Antarag zur kosten übernahme beim Jobcenter eingereicht zusammen mit dem Attest von meinem Schmerzarzt in dem volgendes stand.

Attest anfang ( Aus ärztlicher Sicht, ist für den Patienten, vor dem Hintergrund der bisherigen Krankengeschichte, die Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit in einem Fitnessstudio erfotderlich, um in das Erwerbsleben eingegliedert werden zu können. ) Attest ende .

und heute kamm der Ablehnungsbescheid vom Job Center in dem bescheid stand leider müssen wir ihren antrag abgelehnt werden, mit der Begründung was der Regelbedarf alles umfasst ( Z.b.: Ernährung, Kliedung, Körperpflege, Hausrat und so was. )

Im zweiten abschnitt des Ablehnungsbescheides steht dan folgendes ( Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt und stellt nach den mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweichbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.)

Aber ich bin der meinung da ich Schwerbehindert bin ist das Job Center verpflichtet die kosten für das Fitnessstudio zu übernehmen ob nun mit einem extrag regelsatz oder mit dem gesätzlichen mehrbedarf für schwerbehinderte menschen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und meine frage beantworten und leicht kennt ja jemand ein paar pasende urteile vom deutschen Sozialgericht, ich freue mich schon auf eure hofentlich hilfreichen komentare.

Mit freundlichen Grüßen euer Dumefragehabe ^^

Fitnessstudio, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, schwerbehindert
Meine Mutter ist freiwillig seit 14 Jahren arbeitslos - ich komme nicht mehr drauf klar?

Hallo, ich hoffe, von jemandem einen Ratschlag zu bekommen, oder vielleicht Verständnis für mein Denken.

Meine Mutter ist seit 14 Jahren freiwillig arbeitslos; seit sie meinen Stiefvater kennengelernt hat. Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung und auch schon in diesem Beruf gearbeitet, aber als wir (als ich klein war) zu meinem Stiefvater gezogen sind (Arzt), hat sie aufgehört zu arbeiten und auch nie wieder damit angefangen. Ich hab mich schon mit 10 Jahren oder so für sie geschämt, mir war das peinlich, aber eher aus dem Grund, weil alle anderen Mütter von Freundinnen gearbeitet haben, und es für ein Kind ja verständlicherweise immer komisch ist, wenn es eben bei einem selber anders zugeht etc. Mit der Zeit war es mir dann nur noch peinlich, als ich dann auch verstanden / mitbekommen habe, was Arbeit wirklich "ist", Steuern etc. Ich fand ihr Leben schon immer erbärmlich, und hatte mich dann damit abgefunden quasi. Doch seitdem ich jetzt einen Teilzeitjob habe (naja, ich arbeite eher Vollzeit), und nun wirklich sehe, wie viel Geld am Ende vom Lohn weggeht, u. A. ja auch für Steuern, dann wird mir richtig schlecht. Die Arbeit macht mir eigentlich Spaß, ich bin froh, was zu tun zu haben (habe lange gesucht), ich freue mich übers Geld, und für mich ist das Geld, obwohl es Mindestlohn ist, eigentlich vollkommen ausreichend, mir (und meinem Freund, gemeinsame Wohnung) geht es finanziell gut, ich muss auf niemanden neidisch sein, alles gut. Aber ich kann einfach nicht verstehen, wieso man FREIWILLIG nicht arbeitet. Schämt man sich da nicht? Wieso fühlt man sich nicht erbärmlich, wenn man auf Kosten anderer lebt? Meine Mutter hat früher ja auch noch 2 mal Kindergeld und Unterhalt von meinem Vater bekommen, und dann noch Arbeitslosengeld oder so. Geld ohne Ende (naja, fast :D), ohne einen Finger zu rühren, lässt sich ihr ganzes Leben bezahlen, und so weiter! Mein Stiefvater arbeitet manchmal 10 Stunden am Stück, fährt nachts um 3 in die Klinik, macht den Facharzt, bezahlt ihr Klamotten, Urlaub, Haus, Garten, und sie macht nix. Früher habe ich immer die Augen verdreht, wenn sich jemand über die "Sozialschmarotzer" aufgeregt hat (ist ja eigentlich ein präsentes Thema), aber mittlerweile kann ich diese Leute verstehen. Ich schäme mich, selber solche Schmarotzer zu kennen. Wie geht ihr mit so einem Thema um? Und wie kann ich diese innerliche Abwehrhaltung meiner Mutter gegenüber irgendwie unterdrücken?

PS: Wie gesagt, ich bin nicht NEIDISCH oder so, dass ich arbeiten "muss"! Solche Antworten könnt ihr euch sparen.

Arbeit, Mutter, Familie, chillen, Beziehung, arbeitslos, Hartz IV, Staat
Kann ich aus einer Bedarfsgemeinschaft ausziehen und neben minijobben selbst hartz4 erhalten/beantragen?

Hey, Leute. Ich komme seit längerer Zeit gar nicht mehr mit meinem Stiefvater klar und mir ist das auch alles zu eng unter einem Dach mit 6 Anderen.. Deswegen wollte ich mal fragen, ob ich aus unserer Bedarfsgemeinschaft ausziehen könnte und selber Hartz4 empfangen könnte. Das heißt natürlich nicht, dass ich zu faul zum Arbeiten bin, sondern, dass ich nicht genug verdienen kann, da ich auf einer Gesamtschule zurzeit noch meine allgemeine Hochschulreife (Abitur) absolvieren werde. Außerdem fange ich in 2 Wochen an am Wochenende für 400€ zu arbeiten, aber das Geld würde nicht reichen um sich eine Wohnung leisten zu können! Ich brauche einfach Ruhe in meiner eigenen Wohnung, um dann auch voll und ganz der Schule nachzugehen. Und als ich schrieb, dass ich nicht mehr mit meinem Stiefvater klarkäme meinte ich nicht irgendwelche Zankereien sondern, dass er mich immer anschreit und hier und da mal für Sinnloses mit Gewalt droht. Falls einer meint ich solle zum Jugendamt gehen, muss ich passen, da ich daraus kein allzu großes Problem machen möchte... vor allem für meine Mutter. Tut mir Leid, falls ich Rechtschreibfehler oder Ähnliches einfließen ließ und Danke im Voraus! Mir ist das echt sehr wichtig.. Ich werde auch demnächst mal das Jobcenter kontaktieren und selbst befragen. Nochmals Danke im Voraus :) Liebe Grüße

ausziehen, Hartz IV
Bin ich verpflichtet die Lohnabrechnung meines neuen Jobs dem Jobcenter vorzulegen?

Ich habe eine kurze Zeit ALGII bezogen. Nun habe ich durch eigene Bemühungen einen neuen Job gefunden. Wie es sich gehört, teilte ich dies auch dem Jobcenter mit und reichte auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag zum 01.07.2016 dem Jobcenter ein. Mit diesem Vorgang meldete ich mich meines Erachtens beim Jobcenter automatisch ab...

Mir ist verständlich, dass das Jobcenter das Recht und die Not hat während der Antragsstellung auf ALGII meine letzten Lohnabrechnungen sowie die Kontoauszüge der letzten Monate anzufordern - schließlich überprüfen sie somit, ob bzw. in welcher Höhe mir Leistungen zustehen....

Was interessiert es sie aber die Lohnabrechnung meines aktuellen/neuen Arbeitsgebers sowie der Kontoauszug, aus dem der Lohnzufluss ersichtlich ist, wo ich mich doch bei denen quasi zum 30.06.2016 abgemeldet habe...!???

Aus dem Arbeitsvertag geht klar hervor, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.07.2016 beginnt - also bekomme ich logischerweise meinen ersten Lohn erst nach dem 01.07.2016... Mit dieser Erkenntnis ist somit auch auszuschließen, dass das Jobcenter mir evtl zu viel im Monat Juni bezahlt haben könnte, was ja verständlich um Anforderung dieser Unterlagen wäre...

Es ist somit fraglich, was das Jobcenter mit dieser erster Lohnabrechnung für den Monat Juli und dem erwähnten Kontoauszug erreichen will...?

Bitte klärt mich über die Rechslage auf - bin ich verpflichtet dem Jobcenter diese Unterlagen vorzulegen in solch einem Fall...??

Wie wahrscheinlich die meisten, möchte ich ungerne meine finanziellen Angelegenheiten mit anderen teilen... und erst Recht nicht mit Jobcenter...

Danke im Voraus!

Job, ALG II, Hartz IV
Männerwohnheim und Hartz 4?

Hallo, da meine Eltern mich heute Abend wahrscheinlich noch aus der Wohnung werfen werden und ich bei keinem Freund oder Bekannten unterkommen kann bleibt mir nicht viel anderes übrig als im Männerwohnheim zu nächtigen. Ein paar Fragen dazu: Kann ich parallel zum Arbeitsamt gehen und eine Sozialwohnung + Hartz 4 beantragen oder hat man kein Anrecht auf Hartz 4 wenn man im Männerwohnheim wohnt? Es kommt wahrscheinlich sehr auf die Stadt an aber kann man in etwa sagen wielange man auf eine Sozialwohnung wartet und bekomme ich sofort Hartz 4 ? Wenn ich dann endlich eine Sozialwohnung habe will ich erstmal ein paar weitere Monate vom Arbeitslosen Geld leben, mich in Ruhe nach einem recht gut bezahlten Job umgucken und erstmal auf die Lage klarkommen bis ich mir dann eine Arbeit suche und anschließend mein ganzes Hab und Gut aus meiner alten Wohnung in die Sozialwohnung schaffe. Ich wohne bei Frankfurt, will dort aber auf keinen Fall ins Männerwohnheim gehen da es mir zu peinlich wäre im Penner Look mit Sportasche auf Leute zu treffen die mich kennen. Theoretisch könnte ich doch eigentlich in jede beliebige Stadt per Zug fahren und dort ein neues "Leben" beginnen? Berlin wäre mein Traumziel...xD Macht das Wohnheim Taschenkontrollen ? Ach und ich bin 19 Jahre jung und werde nächsten Monat schon 20. Bitte nur antworten wenn Ihr Ahnung habt und euch ganz sicher seid! Danke

wohnen, Recht, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, Wohnheim
Hartz VI unter 25: Unterhaltspflicht?

Hallo! Ich bin unter 25, wohne seit 4 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern, habe keine abgeschlossene Berufsausbildung und bin derzeit arbeitslos. Ich war mal beim Jobcenter wegen des Hartz IV-Antrages und die sagten mir, dass meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind und sich das Amt das Geld bei meinen Eltern wieder holen würde, wenn ich ALGII beziehe. Soweit ich richtig informiert bin, liegt der Unterhaltsanspruch bei ca 550€. Ich habe den Antrag abgebrochen, um diesem Knebelvertrag vom Amt mit Jobangeboten (oder soll ich eher sagen "-Verpflichtungen) die kompletter Müll sind, entgehen zu können. Meine Eltern sind jedoch nicht bereit mir den vollen Unterhaltsbetrag zu zahlen und überweisen mir monatlich einen Hungerbetrag von 250€, von dem ich auch noch meine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, Miete, Verpflegung für mich und meine Katzen, Kleidung...alles halt zahlen muss. Sie wollen mir nicht mehr geben, weil sie wollen, dass ich HartzIV beziehe.

Jetzt meine Frage: WENN ich HartzIV bekäme/beziehen würde, wie hoch wäre der Betrag, den sich das Amt bei meinen Eltern zurückholt? Heißt: wäre es für meine Eltern günstiger, einfach ihren Unterhalt an mich zu leisten, oder einen Teil an das Amt zu zahlen. Oder käme es auf das gleiche raus?

Bitte nur fundierte Antworten und nicht "Ich glaube/habe gehört, dass" oder "also damals war das mal so, wie das jetzt ist, weiß ich nicht."

Vielen Dank schonmal! Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Geld, Unterhalt, Eltern, ALG II, Hartz IV
Wohnung abmelden ohne neue Wohnanschrift?

Hallo Kurz zu mir bin 18 beziehe Harz 4 da ich gekündigt würde deswegen mir bis August 100% Gesperrt war die Miete nicht mehr zahlen konnte und nun die Fristlose kündigung bekam. Mein Wohnungsschlüssel habe ich bereits abgegeben. Ich war heute beim Jobcenter in Magdeburg und wollte mich dort anmelden das ich wieder Leistungen bekomme und eine neue Wohnungen nun wurde mir da gesagt ohne festen Wohnsitz in Magdeburg lässt sich nix machen und habe auch kein Recht auf leistungen bzw. einer neuen Wohnung. Nun bin ich erstmal vorrüber gehend bei mein Stiefvater auch Harz 4. Nun hat mich das Jobcenter Magdeburg nach Wolmirstedt geschickt zum Meldeamt ich solle meine Wohnung abmelden mir eine Bescheinigung holen wo drauf steht das ich keinen festen Wohnsitz habe. Als ich dort war hat sich die gute Frau geweigert mich abzumelden ich solle mir beim Vermieter eine Abmeldebestätigung holen oder einen Mietvertrag für die neue Wohnung die ich ohne Abmeldung nicht bekomme. Leider war die Wohnungsgesellschafft schon geschlossen und kann erst morgen nachfragen aber was ist wenn die zu mir auch nein sagt. Sollte ich es denn beim Meldeamt in Magdeburg versuchen ich möchte nämlich nach Staßfurt ziehen Familie und Freunde wohnen da. Ich weis einfach nicht mehr weiter da ich mich mit dem Rechtssystem nicht gut auskenne. Man hat mir nur gesagt wenn ich abgemeldet bin Krieg ich eine neue Wohnung in Staßfurt wenn ich gründe hab kann ich als grund angeben das ich keinen festen Wohnsitz hab oder muss ich denn auf der Straße leben. Ich bin für jede Hilfreiche antwort dankbar. mfg Toni

Hartz IV, Wohnsitz
Wechselmodell Hartz4 Regelsatzveränderung durch Ausbildung des Kindes?

Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Lebensgefährtin hat mit Ihrem geschiedenen Ex-Mann einen 15 und 17. jährigen Sohn. Sie vollziehen seit einigen Jahren das Wechselmodell, d.h. beide Kinder sind im wöchentlichen Rhythmus einmal beim Vater, dann bei der Mutter. Meine Lebensgef. geht arbeiten, der Ex-Mann bezieht Hartz4. Nun wird der 17.jährige Sohn eine Ausbildung beginnen und der Ex-Mann bittet darum den jüngeren Sohn für sich als alleinerziehend zu melden und den älteren bei der Mutter alleinerziehend zu melden, damit ihrem Ex-Mann das Ausbildungsgehalt des älteren Sohnes nicht angerechnet wird und dieser dann 250€ als Ausgleich von seinem Sohn fordern müsse, damit er über die Runden kommt, da er kürzlich noch einmal Nachwuchs bekommen hat und die neue Frau in verlassen hat und der für dieses Kind das Sorgerecht hat. 1. Wie hoch ist der Regelsatz eigentlich im Wechselmodell (lt. Tabelle komme ich au 306€ voller Satz) ? bekommt der Vater pro Kind den vollen Regelsatz oder nur 50% dessen? Wenn es 50% sind, ist es merkwürdig, dass der ältere Sohn 250€ als Ausgleich zahlen müsste ? Wenn überhaupt sollten es die 50% des Regelsatzes sein, also ca. 153,-- ? Dadurch das er dann nun den jüngeren als Alleinerziehender Elternteil hat, würden ihm, wenn ich das richtig verstehe nun noch 12% mehr Geld zustehen? also dann ca. 343,-- Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort

Ausbildung, Hartz IV
BAB nicht bewilligt - warum?

Ich habe heute eine Frage, die nicht mich betrifft, sondern einen Freund, der nicht weiter weiß (und kein Internet hat).

Es geht um Folgendes:

Sein Sohn hat einen Ausbildungsplatz zum Notfallsanitäter, die Ausbildung beginnt am 01.08. - also in ca. 3 Wochen. Nun hat er sich in der Nähe der Ausbildungsstelle eine Wohnung gesucht und den Vertrag unterschrieben, da die Ausbildung 70 km entfernt ist (oder ca. 2 1/2 Std. Fahrt - dazu später).

Dann hat er einen BAB-Antrag gestellt. Das Ausbildungsgehalt beträgt im ersten Jahr 765 €, im zweiten 828 € und im dritten Jahr 928 €, natürlich alles brutto.

Nun ist es so, dass die Wohnung 390 € warm kostet, er ein Auto benötigt, um zur Ausbildung zu kommen (wechselnde Arbeitsorte - Betrieb, Praktikum außerhalb und Blockunterricht in der Schule, mit ÖPNV eine Katastrophe).

Der BAB-Antrag wurde abgelehnt mit Verweis auf § 57, Absatz 1 SGB III, da es sich nicht um eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung nach dem Berufsausbildunggesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt, sondern um eine schulische Ausbildung.

Alles schön und gut, seine Eltern können aber nicht für den Unterhalt aufkommen, da sein Vater Rentner ist und weit unter 1000 € Rente im Monat bekommt, seine Mutter ist nicht erwerbstätig.

Als nächstes wäre dann der Umzug, für den das Jobcenter nicht aufkommen will. Ein Auto wurde bereits bewilligt, da es zwingend notwendig ist, um überhaupt zu den wechselnden Stellen zu kommen und es nur Verbindungen gibt, die entweder zu früh oder zu spät fahren und keine davon direkt ist.

Nun beträgt von seinem derzeitigen Wohnort die Distanz 70 km oder 1 Stunde und 10 Minuten laut Falk - tatsächlich ist die Strecke aber ca. 15 Minuten länger, da ein Teil der Strecke gesperrt ist (wahrschienlich noch ein ganzes Jahr) und Ampeln und dergleichen von Falk nicht berücksichtigt werden.

Bleibt die Frage, wie man gegen den Bescheid der BAB-Stelle angehen und der Umzug bewilligt werden kann, da dieser Zustand so nicht haltbar ist - der Junge hat den Eindruck, dass man ihn auf der Behörde gar nicht ernst nimmt und die Sachbearbeiterin wohl meint, dass er einen Job hat, der immer einem geregelten Ablauf folgt - aus eigener Erfahrung in diesem Bereich kann ich sagen, dass dem nicht so ist.

Vielen Dank schon einmal für (hilfreiche!) Antworten!

Beruf, Umzug, Ausbildung, Arbeitsamt, ARGE, BAB, Hartz IV, Jobcenter, SGB
Zusammenziehen mit Freundin trotz ALG2 wenn sie Arbeiten geht?

Guten Tag zusammen ich beziehe ALG2 und wohne auch alleine, ich habe seit einiger Zeit eine Freundin die Arbeiten geht und knappe1400 Euro verdient muss aber davon noch Sachen abbezahlen wie Kredit etc. sie wohnt alleine. Aus meiner Situation heraus das ich Epileptiker bin kann ich in meinen Beruf kein Fuß mehr fassen da halt die lücke im Lebenslauf befragt wird und ich natürlich ehrlich sagen muss warum, würde ich das nicht und es passiert was könnten Menschen gefährtet werden bei der Arbeit. Ich bin auf die Idee gekommen das man zusammenziehen könnte da sie in einem Ort Wohnt der näher an Städten angrenzt wo die möglichkeit besteht einen Job zu finden und für mich dadurch besser zu erreichen ist, alleine die Busanbindung ist schon besser (es hadelt sich um die gleiche Stadt). Meine Frage dazu ist es immer noch so das dass erste Jahr als Probe angesehen wird? wir möchten wirklich getennte konnten führen und alles weitere, da eben noch nicht so lange zusammen mir steht sogar ein eigenes zimmer zur verfügung so das man es eigentlich auch als WG ansehen kann. ich würde nicht mal umzugskosten oder so etwas beantragen, wüsste nur gerne wie ich genau vorgehen muss? direkt zum Jobcenter oder reicht schon ein schreiben mit der Information seines vorhabens und wenn das Jobcenter dem zustimmt kann man es angehen?

vielen Dank für eure Hilfe!

Umzug, ALG II, Hartz IV, Jobcenter
Kreditkarte droht mit Inkasso trotz Schuldnerberatung?

Hallo!

Ich bin seit Mitte April Hartz IV Empfänger und konnte daher meine Raten bei dem Kreditkartenunternehmen nicht mehr zahlen, bzw. ich hätte es noch bis Juni gekonnt, aber das spielt wohl keine Rolle mehr.

Anfang April hatte ich meinen ersten Termin bei der Schuldnerberatung, der durch das Jobcenter vermittelt wurde. Die SB ist von der Verbraucherzentrale. Beim ersten Termin sagte mir der Bearbeiter, was ich noch an Unterlagen bringen muss und dass ich den eingezogenen Betrag vom Kreditkartenunternehmen für diesen Monat zurückbuchen lassen soll, da ich eh schon wenig Geld hätte. Ich habe die Unterlagen gebracht und den Betrag zurückgebucht. Kurz danach kam schon ein Schreiben von dem Kreditkartenunternehmen. Ich ging aber davon aus, dass sich jetzt der Schuldenberater mit denen in Verbindung setzt und mich dann bald anschreibt, damit er mit mir den Stand bespricht. Das ist nicht passiert.

Nächsten Monat wurde wieder zurückgebucht und es kam wieder ein Brief. Dann schrieb ich erst per Mail an meinen Schuldenberater - keine Reaktion. Zwei Tage später ging ich persönlich hin (inzwischen war es Anfang Juni) und er meinte, er hätte die Unternehmen noch nicht angeschrieben, weil von mir die Unterlagen nicht vorliegen würden. Dabei hatte ich die in Kopie dort schon im April abgegeben! Er meinte dann, ich sollte die Unterlagen nochmal per Mail schicken, was ich auch umgehend gemacht habe. Ich bekam keine Rückmeldung bis sich wieder das Kreditkartenunternehmen diesen Monat gemeldet hat, den gesamten Betrag eingefordert und eine Frist gesetzt hat. Ich war völlig aufgelöst und habe nochmal mit dem Schuldenberater telefoniert, der meinte, von mir wären keine Unterlagen da. Da bin ich aus allen Wolken gefallen! Ich habe ihm erklärt, dass ich die Unterlagen geschickt habe. Er wollte nochmal nachschauen und sich drum kümmern. Das war letzte Woche. Ich habe dann noch eine verzweifelte Mail an die SB geschrieben und dann kam von ihm der Anruf, er hätte die Unterlagen gefunden und die Gläubiger angefaxt. Das war letzten Montag. Ich hatte vom Kreditkartenunternehmen eine Frist bis zum 25.07.2016.

Vom Schuldenberater habe ich natürlich wieder nichts gehört, dafür habe ich heute einen Brief von der Inkasso im Briefkasten. Der gesamte Betrag von 4.000 € + 500 € Inkasso-Gebühr soll innerhalb von sieben Tagen gezahlt werden.

Ich bin langsam echt am Ende mit meinem Latein! Hätte sich die Inkasso nicht vermeiden lassen, wenn der SB sich drum gekümmert hätte? Muss ich dann überhaupt die Gebühren zahlen, obwohl es dann von mir unverschuldet zu einem Inkassoverfahren gekommen ist? Brauche ich einen Anwalt? Fragen über Fragen ... :(

Entschuldigt den langen Text ... Ich werde wohl auch gleich nochmal zu meinem Schuldenberater gehen.

Grüße!

Schuldnerberatung, Kreditkarte, Schulden, Hartz IV, Inkasso, Jobcenter, inkassoverfahren
Welche Förderungen gibts bei der Zweitausbildung?

Ich stehe kurz vor einer zweiten Ausbildung. Habe bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen, danach 6 Jahre in dem Beruf gearbeitet und bin jetzt in einer komplett anderen Branche untergekommen. Bin 27 Jahre alt und habe eine eigene Wohnung. Da mein zukünftiges Ausbildungsgehalt weniger als 700 Euro brutto beträgt, setze ich mich gerade mit Möglichkeiten einer Ausbildungsförderung auseinander.

Ich war beim Wohngeldamt. Die haben mir zuerst gesagt, dass meine Miete zu hoch sei um da was zu fördern, außerdem könnten die erst ihren Rechner anschmeißen, wenn denen der Ablehnungsbescheid meines BAB-Antrags vorliegt.

Also bin ich zum Arbeitsamt gegangen um übers BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu reden. Die haben mir von vornerein schon gesagt, dass ich da nichts bekomme, da ich in meinem ersten gelernten Beruf in ganz Deutschland arbeiten könnte. Dort gab man mir aber den Tipp, dass ich mal beim Jobcenter nach "Aufstockenden Leistungen" fragen könnte. Den Antrag fürs BAB habe ich auch erhalten, da ich den ja sowieso fürs Wohngeldamt ausfüllen muss. Hier waren nun auch Formulare für meine Eltern dabei.

Ich bin alt genug, habe selber schon lange Geld verdient und wohne auch weit weg. Ich möchte nicht dass meine Eltern da herangezogen werden und möchte auch keine Angaben dazu machen. Kann ich mich dagegen wehren?

Und sollte da nicht irgendwie auch die Grundsicherung greifen? Liege ich nicht darunter mit meinem Azubigehalt?

Also meine mir bekannten Möglichkeiten:

  • BAB fülle ich gerade aus (Arbeitsamt meint "gibt nix"
  • Wohngeld (Miete zu hoch), stelle den Antrag dennoch
  • Aufstockende Leistungen frage ich nächste Woche an

Habt ihr sonst noch Anhaltspunkte für mich oder irgendeinen Ratschlag? Das wichtigste ist mir eigentlich erstmal zu wissen, dass meine Eltern da außen vor bleiben...

Arbeitslosengeld, Ausbildung, Arbeitsamt, BAB, Grundsicherung, Hartz IV, Ausbildungsförderung
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung

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