Hallo, ich habe einige Fragen und wäre für ehrliche und ernstgemeinte Antworten dankbar.

Zu meiner Situation: Ich lebe seit einigen Jahren alleine mit meiner Mutter. Wir sind vom Amt abhängig, d.h wir beziehen ALG II und ich bekomme, da ich unter 25 bin,noch Kindergeld. Seit dem Jahr 2013 besitze ich ein eigenes KFZ. Das KFZ wurde bei Weiterbewilligungsanträgen jedoch nie angegeben und wurde von Anfang an auf mich zugelassen, sowie versichert. Da ich bald eine Ausbildung beginne und der Ausbildungsort mit ÖPNV nicht zu erreichen ist, bin ich leider gezwungen, aufgrund der Fahrtkosten das KFZ anzugeben. Das Auto wurde vom ALG 2 bezahlt und hat einen geringen Wert. Drohen mir Konsequenzen wenn ich plötzlich das Auto angebe? (um die Fahrtkosten erstattet zu bekommen)