Hausbesuch vom Arbeitsamt abgelehnt - Leistungssperre?

Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, dass das Arbeitsamt mir einen Mitarbeiter geschickt hat, der prüfen sollte, ob ich allein oder mit jemandem zusammen wohne. Ich habe diesen abgelehnt, weil ich zum einen nicht wusste, ob das so rechtens ist und ich mich erstmal informieren wollte und zum anderen habe ich große Bandscheibenprobleme, weshalb mein Haushalt zum Erliegen gekommen ist und ich nichtmal meiner Mutter die Tür geöffnet hätte. Ich habe den Mitarbeiter darum gebeten, dass er bitte später oder gern auch am nächsten Tag ab 7 Uhr wieder vor der Tür stehen darf, denn zu verbergen habe ich nichts. Mein Partner wohnt im selben Haus aber nicht in meiner Wohnung. Der Mitarbeitrer sagte mir, er kommt entweder jetzt in meine Wohnung oder gar nicht und er würde dem Amt mitteilen, dass ich mich geweigert hätte zu kooperieren - was ja eine dreiste Lüge war. Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte mir, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein und sie dann nun nochmal mit der Chefetage besprechen würde aber so wie die Lage jetzt wäre, würde ich nächsten Monat keine Leistungen mehr bekommen. Nun habe ich auch das Gefühl, dass sie sich schön Zeit lassen wird, bis sie das "besprochen" hat, damit ich keine Zeit habe, noch rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen und habe Angst, dass ich nun ab nächsten Monat mich und mein Kind nicht mehr versorgen kann. Ich habe ihr bereits per E-Mail geschrieben, dass sie den Mitarbeiter gern nochmal vorbeischicken kann, aber von ihr bekomme ich keine Antwort und ans Telefon geht auch keiner mehr. Was mache ich da nun...?

Arbeitslosengeld, Rechte, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV
Jobcenter verlangt vom volljähriges Kind Vaterschaftsanerkennung Kopie erlaubt?

Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe vor aus der Bedarfsgemeinschaft zu verlassen, weil Jobcenter echt übel ist. Die wollen prüfen ob jemals Unterhalt Anspruch gab obwohl Kind schon unter 25 ist aber volljährig ist.

Mutter und Kind beziehen schon immer Leistungen. Nur Jobcenter fordert uns jetzt damit auf.

Im schreiben: Es ist zu überprüfen ob und inwieweit für sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ein Anspruch auf Leistungen gegen eine unterhaltspflichtete Person besteht beziehungsweise bestanden hat.

erforderlichen Unterlagen: Kopie der Vaterschaftsanerkennung

Im ganz letzten Teil: Haben sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versag werden. Dies bedeutet, dass sie und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten.

Habe dieses Jobcenter allgemein nachgefragt, wieso so gemacht wird. Die haben mir zum Glück beantwortet, obwohl keine Kundennummer abgab. Also nur als reine info. Dieses Jobcenter ist richtig übel.

Jobcenter Antwort: Es ist festzustellen, dass eine Vaterschaftsanerkennung von volljährigen Kindern gefordert werden darf, auch wenn diese nicht in einer Ausbildung sind. In der Zeit zwischen Beendigung der Schulbildung und Aufnahme einer Erstausbildung befindet sich das volljährige Kind in einer sogenannten Orientierungsphase. Während dieser Orientierungsphase besteht bereits ein Unterhaltsanspruch gem. § 1610 Abs. 2 SGB II. Um diesen Unterhaltsanspruch überprüfen zu können, sind die Daten der Eltern notwendig und somit die Vaterschaftsanerkennung bzw. Geburtsurkunde.

Was soll ich zurück schreiben, damit alle Bezieher, was davon haben. Wenn ihr mir helfen wollt und per anonym. Können wir gern gegen dieses Jobcenter belehren. Habe die email usw.. alles hier bzw auf der hompepage steht das.

Arbeitslosengeld, Unterhalt, Eltern, Hartz IV
Umfrage: Denkt ihr das Arbeitslose einfach nur faul sind?

Schlechte Qualifikationen, nicht alles arbeiten wollen, 5 Jahre schon arbeitslos - wie kann das sein?

Ich habe schon häufig das Thema Arbeitslose letzter Zeit im Internet recherchiert. Auf einer Internetseite stand: Es wurde den Arbeitslosen ein Job angeboten, nur sehr wenige nahmen überhaupt das Angebot an. Die meisten interessierte es nicht.

Ich bin zurzeit selber arbeitslos aufgrund meines Knies, hatte aber 14 Tage nachdem ich nicht mehr krankgeschrieben wurde sofort eine ganztägige Hilfstätigkeit gefunden und wollte auch arbeiten. Das Knie machte es nur nicht mit. Ich habe nicht die Top-Qualfikationen, da ich mit Depressionen kämpfte, aus der ich wieder herauskam. Trotzdem fand ich immer Arbeit bisher.

Eine Bekannte von mir dagegen war 2 Jahre lang arbeitslos, hat sich um keine andere Stelle bemüht als ihren ausgelernten Beruf, indem sie keine Chance hatte und immer noch nicht hat. Inzwischen macht sie weiter Schule.

Mich dagegen macht jeder Tag ohne Arbeit wahnsinnig und ich sehe fast schon keinen Sinn im Leben, aber inzwischen war ja die 2. OP.

Wie denkt ihr eigentlich über Arbeitslose, vor allem Langzeitarbeitslose? Sind die meisten einfach nur faul oder steckt etwas anderes dahinter.

Ich hoffe das ihr euch nicht gegenseitig beleidigt bei den Thema, denn das habe ich nicht geplant. Gerne mit Begründung und Teilnahme an der Umfrage.

Schönen Sonntag!

Leben, Arbeit, Beruf, Job, Menschen, Ausbildung, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV
ALG II - Hartz IV / Zimmer in WG - Das Jobcenter will den Hauptmietvertrag in Kopie haben. Zurecht?

Hallo,

ich wohne mit einer Freundin in einer WG und beziehe nun ALG II. Bezüglich der Wohnsituation ist es so, dass Sie eine 100m² Wohnung hat und 450 Kaltmiete + 150 Euro Nebenkosten zahlt.

Ich bewohne ein 18m² Zimmer + Mitbenutzung Küche und Wohzimmer und zahle dafür 220 Euro (195 + 25 Euro NK).

Den Untermietvertrag habe ich meiner SB vorgelegt. Nun möchte SIe gerne noch den Hauptmietvertrag zwischen der Hauptmieterin und dem Eigentümer. Dürfen die das verlangen ? Meine Freundin möchte eigentlich weder, dass Ihr Name und schon gar nicht, dass die Daten ihres Vermieters dem Jobcenter bekannt sind.

Was tun ? Ich möchte meine SB ja nicht verprellen, dass ich womöglich gar kein Geld für die Miete bekomme, aber ich kann ja auch nicht einfach den Hauptmietvertrag nehmen, denn da habe ich ja nix mit am Hut.

Wenn meine beste Freundin, die Hauptmieterin nun ein Schreiben aufsetzen würde, in dem Sie bestätigt, dass Sie 100m² zum Mietpreis von 600 Euro bewohnt und das Zimmer + eine Mitbenutzung an mich weitervermietet ? Aber nicht dazu bereit ist den Hauptmietvertrag zur Verfügung zu stellen ? Ich denke mal dem JC geht es wohl darum zu sehen, dass ich nicht in einer 40m² Wohnung mit ihr Wohne, die nur 250 Euro kostet oder ?!

Wäre für Ratschläge dankbar.

LG

ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Wohngeld

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