Am 03.06.2016 habe ich endlich den Arbeitsvertrag unterschrieben und somit gleichzeitig habe mich an jobcenter gewandt bzw. mitgeteilt über die neue Arbeitsstelle.Ich bekam ein Brief solle bitte die erste Lohnabrechnung einreichen .

Da ich im Juni 2016 bereits ALG II bekommen habe frage ich mich muss ich diese dann erstatten dann weil mein Lohn kommt immer im Folgemonat also ca.2-3.Juli 2016 Zufluss Prinzip? Wenn das Lohn am 2-3 .07.ausbezahlt wird somit müsste ich die ALG II Leistung nicht zurückerstatten.