Im August vergangenen Jahres war ich nach sehr langer Krankheit wieder Berufstätig. Genau gesagt von August 2015. Ich habe einen festen Arbeitsvertrag schriftlich nach der Probezeit zugesagt bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits von der Krankenkasse ausgesteuert und hatte noch bis jetzt Juni 2016 Anspruch auf Alg1 . Im November 2015 holte mich mein Leiden wieder ein so dass ich wieder auf dem Op Tisch landete und mein AV nach dreimonatiger Krankheit und Ablauf der Probezeit endete. Im September 2015 habe ich eine Kreuzfahrt gebucht und bin ab Juli Hartz4 Empfänger da ich keine Arbeit mehr vermittelt bekomme und Rentenantrag sowie Widerspruch abgelehnt wurden. Müssen die mir diese Kreuzfahrt genehmigen ( 7 Tage Urlaub )???