Wie komme ich als Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus?

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich fasse zusammen:

Ich bin Volljährig, habe die Fachhochschulreife, verschiedene Praktika im Bereich der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik, Erfahrungen im künstlerischen Bereich/Theater und... wohne noch bei den Eltern...

Zur Zeit, auf Grund der absagen auf meiner Bemühungen des Studiums, arbeitslos und verzweifelt.

In der Familie in der ich lebe ging es leider Gottes bergab (privat) und sind nun auf Soziale Hilfe angewiesen.

Trotz Bemühungen meiner Eltern kommen wir aus dieser Bedarfsgemeinschaft noch nicht raus.

Kann ich mich als Kind aber befreien? Ich muss stets unentgeltlich(!) beschäftigt sein, damit es nicht zu Sanktionen kommt. Worauf ich gar keine Lust mehr habe. Ich bin jetzt seit August Beschäftigungsfrei und habe ein Tief hinter mir. Nun. Es sollen mir ja bis zu ~100€ zustehen von dem Geld welches ich verdienen würde sollte ich zusätzlich arbeiten. Es muss aber doch eine Möglichkeit geben, vom gesamten zu profitieren ohne das es zu fast 85% angerechnet wird.

Arbeiten, ohne Verrechnung, soll erst dann möglich sein, wenn die Eltern arbeiten. Als Kind.

Wenn aber geht es nicht anders? Ausziehen kann man mit einem alg2 Antrag vollkommen vergessen. Kann man nicht weiterhin im gleichen Haus leben, aber nicht Mitglied der Gemeinschaft sein? So das ich arbeite und meinen Anteil der Miete selber zahle? So hätte ich sicherlich mehr als das was ich jetzt habe und könnte mich für Wohnungssuche bewerben.

Es würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.

MfG

Arbeit, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV
Rückzahlung ALG I aufgrund von Falschberechnung des JobCenters - muss ich das Geld zurück zahlen?

Guten Abend liebe Community,

mich beschäftigt seit einigen Tagen eine Frage, die ich mir gestellt habe, nachdem ich Anfang September auf mein Kontoauszug gesehen habe.

Ich habe bis zum 01. August 2015 zusammen mit meiner Familie (Mutter + Schwester) in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt. Seit dem 01.Juni 2015 bekomme ich Arbeitslosengeld (ALG I). Nun bekam ich ende August einen Brief, dass das JobCenter mir für JULI nur 124,00€ von meinem ALG I angerechnet haben/Sie einen Erstattungsansprach ans Arbeitsamt geschickt haben. Ich erhalte monatlich über 900€ Arbeitlosengeld und dachte eigentlich, dass das JobCenter mir mein komplettes Geld anrechnen würde. Das Arbeitsamt hat mir das übriggebliebene Geld für JULI (etwas über 800€) im September überwiesen, doch jetzt stelle ich mir folgende Fragen:

  • Wird mein ALG I nicht normalerweise komplett angerechnet oder nur der Anspruch der für mich gilt? ( Der Antrag für die Bedarfsgemeinschaft ist von meiner Mutter gestellt)

  • Das Arbeitsamt konnte mir nichts weiter sagen und nun frage ich mich, ob ich das Geld eventuell ans Jobcenter zurückzahlen muss, falls diese den Bedarf falsch berechnet haben (ist ja nicht meine Schuld)?

Ich würde mich freuen, wenn Ihr vielleicht ein paar Antworten habt!

Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

Arbeitslosengeld, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Erstattungsanspruch
Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

Liebe Gemeinde, wir haben ein Problem bei dem es Hilfe eines Kundigen bedarf...

Meine Freundin hat ein Kind (4 Jahre) mit ihrem Ex-Ehemann, die Scheidung ist nun fast komplett vollzogen und es fehlt eigentlich nur noch die Zustellung der Scheidungsurkunde.

Es gibt Uneinigkeiten was den Umgang mit dem Kind angeht, wir (also ich und meine Freundin) wollen wirklich das beste für das Kind, wir stellen uns nicht gegen den Vater des Kindes, wir haben ihm nur aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes gewisse Regeln aufgestellt an die er sich halten sollte um das körperliche und geistige Wohl des Kindes nicht zu gefährden (das Kind leidet unter sehr häufig auftauchenden Fieberkrämpfen und dadurch hat sich ein gewisser Entwicklungsrückstand gezeigt, der sich vor allem auf die Sprache und das Verhalten des Kindes auswirkt, dazu sei noch gesagt das der Vater wirklich nicht weiß und auch nicht versteht was mit seinem Kind gesundheitlichen los ist). Diese Regeln müssen eingehalten werden, damit das Kind sich so normal wie nur eben geht entwickeln kann. Der Vater hält sich nicht an diese Regeln und will sich auch nicht sagen lassen, er fordert den Umgang mit seinem Kind. Regelmäßig hat er dann gezeigt das er nicht in der Lage ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern, er wäscht das Kind nicht, Kleidung wird nicht gewechselt, auf die Ernährung wird nicht wirklich geachtet, ob oder was das Kind isst, mitgegebene Kleidung verschwindet "spurlos". Gummibärchen und Eis sind eigentlich immer drin was das Kind dann zuhause auch verlangt, regelmäßig. Dinge die Zuhause funktionierten, klappen nicht mehr wenn das Kind bei dem Vater war, egal wie lange. Toilettengang, Essverhalten, Schlafen gehen, auf die einfachsten Dinge hören, die Liste ist recht lang.... Nachdem dann meine Freundin sagte das sie das so nicht mehr zulässt und das er sich etwas überlegen müsse was er anders bzw besser machen kann, ist er zum Jugendamt gegangen und hat dort behauptet das wir bzw sie ihm das Kind vorenthält und den Kontakt verweigert, da wurde sie natürlich auch eingeladen und hat dort all diese Punkte vorgetragen, das Jugendamt konnte bzw kann da "wohl" nicht viel tun, das Jugendamt hat dann meine Freundin an eine Kinder- und Jugendberatungsstelle verwiesen, an diesen Terminen muss auch der Vater des Kindes teilnehmen, er wurde auf die Situation deutlich hingewiesen das er nicht machen kann was er will, er gelobte Besserung und der erste Termin ging vorbei... Es wurden gewisse Dinge festgelegt, z.B. das er sein Kind alle 2 Wochen (unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeit, Schichtarbeiter) abholen darf/soll und das Kind dann auch über Nacht bleibt, das die beiden jeden Sonntag telefonieren (d.h. das ihm gesagt wurde das er dann anrufen soll, zwischen 1800 und 1900).

Umgangsrecht, Sorgerecht, Anwalt, Familienrecht, Scheidung, Arbeitsamt, Drohung, Hartz IV, Jugendamt
Habe zwei Fragen zum drohenden Hartz 4 Bezug. Geld und Auto vorher in "Sicherheit" bringen?

Hallo, ich habe mal zwei Fragen. 1. Zur Zeit beziehe ich (ledig und allein lebend) ALG 1. Im schlimmsten Fall beziehe ich ab Mitte März 2016 Hartz IV. Zu dem Zeitpunkt wäre ich 41 Jahre alt. Wenn ich das richtig verstanden habe wäre mein Schonvermögen 41x150 Euro = 6150,- Euro + 750,- Euro (Freibetrag für notwendige Anschaffungen) also insgesamt 6900,- Euro. Zur zeit habe ich noch 10.200 Euro auf meinem Sparbuch. Wird der Vermögensstand dann auch erst wirklich am Tag der Antragstellung berücksichtigt oder sollte ich bereits jetzt schon 3300,- Euro bar abheben ? Das Sparbuch ist ein Direktbank Sparbuch, alle Ein und Auszahlungen laufen über mein Girokonto und ich hab gelesen das das Amt bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 6 Monate anfordern kann. Oder ist das egal wenn die die Umbuchung und anschließende Barabhebung auf den Kontoauszügen sehen ? Weiß ja nicht ob die dann nachgewiesen haben wollen wo das Geld hin ist. 2. Man darf ja einen PKW mit einem Wert von ca. 7500,- Euro besitzen. Mein Wagen hat, Stand heute, einen ca. Verkaufspreis von 12.400,- Euro, also wäre er auch im März 2016 noch weit über den 7500,- Euro. Reicht es den Wagen auf jemand anderen anzumelden und die Versicherung weiter über mich laufen zu lassen oder muss auch die Versicherung auf meinen Namen beendet werden? Und zu welchem Zeitpunkt? Reicht theoretisch auch 1 Monat vor Antragsstellung ? Sorry das ich so dumm frage, aber bisher hatte ich mit sowas noch nie was zu tun. Danke schon einmal für Eure Antworten.

ALG, ALG II, ARGE, Hartz IV, Schonvermögen, Vermögen, Sparguthaben
Höhe und Anzahl von Tagessätzen, bei geringem Einkommen?

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin 24 Jahre alt, Mutter einer 2 jährigen Tochter, allein erziehend und obwohl ich beruflich tätig bin, auf ALG2 angewiesen.

Ich wurde nun, meiner Meinung nach zu unrecht, zu einer Geldstrafe, wegen Körperverletzung verurteilt.

(Vor einigen Monaten wurde ich an einem Kinderfreien Abend von einer fremden, alkoholisierten Frau verbal angeriffen, besagte Frau hatte einige Freundinnen dabei. Ich war allein, wollte mir an einem Imbiss nur etwas zu essen holen, es wurde immer schlimmer, ich ging zu ihr und fragte sie nach ihrem Problem, sie spuckte mir ins Gesicht, worauf ich ihr ein Stück Pizza ins gesicht drückte, darauf folgte ein schlagaustausch, von ihr begonnen)

Diese Dame besaß danach noch die Frechheit MICH anzuzeigen, natürlich machte ich eine Aussage, aber ihr Anhang sagte für sie aus. Eine Lüge schlimmer als die andere, alles wurde verdreht..

Heute der Schock! Das Urteil kam!

60 Tagessätze je 30 Euro - 1800 € angebotene Ratenzahlung: 100 € monatlich also 1,5 Jahre für etwas zahlen, dass ich nicht getan habe!

Zu meiner eigentlichen Frage:

Ich bekomme: 564,59 € - ALG2 144,00€ - Unterhalt 184,00€ - Kindergeld 588,21€ - Lohn

und ich zahle: 460,00 € - Miete 70,00 € - Heizkosten 53,00 € - Strom

und ich zahle 200€ monatlich an meine Mutter, da diese mir für meine Wohnung 3500€ für meine Küche geliehen hatte, weiß aber nicht inwiefern das berücksichtigt wird.

Ich habe also, falls ich die 200 € die monatlich an meine Mutter gehen außer acht lasse: 897, 8 € zum Leben (eigentlich 200 Euro weniger, also 697,8€)

Kann mir jemand sagen, ob diese Tagessätze und Anzahl und Höhe der Tagessätze korekt ist, oder ob ich da noch etwas machen kann? Gibt es vielleicht sogar eine Art "Rechner", der maximale Anzahl und Kosten berechnet?

Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte...

Mutter, Geld, alleinerziehend, Hartz IV, Strafrecht
Wer gehört zu meiner Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

Hallo, leider muss ich jetzt auf ALG2 zurückgreifen, doch das Ausfüllen des Antrages erweißt sich als nicht so sonderlich leicht.

Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie ich die Personen in meinem Haushalt einzustufen habe.

In diesem Haus (dem Haus meiner Eltern) leben meine Eltern (Meine Mutter und mein Vater) meine Schwester und meine Freundin (Sie zahlt monatlich einen Betrag für Unterkunft und Lebensmittel)

Bis eben bin ich davon ausgegangen, dass meine Familie (Vater, Mutter, Schwester) mit mir in einer Haushaltsgemeinschaft leben (Ich daher für diese jeweils die Anlage HG ausfüllen muss) und mit meiner Freundin, da wir anscheint eine Eheähnlichebeziehung führen (Kein Kind, jedoch leben wir seit 7 Jahren im Haus meiner Eltern zusammen. Gilt dies also trotzdem?), in einer Bedarfsgemeinschaft.

Doch ich stolpere jetzt bei der Anlage HG über Punkt 1.2 "Person in meiner Bedarfsgemeinschaft, auf die sich die Angaben dieser Anlage beziehen" wäre das dann z.B. meine Mutter? Wenn ja wen muss ich bei Punkt 2 eintragen: "Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören und mit der in Abschnitt 1.2.1 genannten Person verwandt oder verschwägert sind" - Mein Vater und meine Schwester?

Eine weitere Frage die sich mir stellt: Wenn meine Eltern eine HG für mich wäre und meine Freundin eine BG, wie wäre es für meine Freundin. Wäre ich da ihre BG und meine Familie lediglich eine WG?

Ich danke jetzt schon jedem der mir hierbei helfen möchte Liebe Grüße

ALG II, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, haushaltsgemeinschaft
Wie viel kann ich von meinem Ausbildungsgehalt behalten wenn meine Eltern Hartz 4 beziehen?

Hallo!

Ich fange am 31.08. eine Ausbildung an mit 485€ brutto im ersten Lehrjahr, sprich ungefähr 390€ netto. Es ist meine erste Ausbildung. Meine Mutter bezieht seit geraumer Zeit Hartz 4 und mein Vater ist selbstständig, ihm wird aber auch finanziell vom Staat geholfen. Ich wohne noch bei meinen Eltern, wir wohnen in einer 4 Raum Altbauwohnung, die bezahlt zwar der Staat, jedoch müssen meine Eltern monatlich ca. 100€  zuzahlen. Diese ist nicht wirklich günstig.

Nun zu meiner Frage: bekomme ich wirklich kaum was von meinem Gehalt, aufgrunddessen, dass meine Eltern Hartz 4 beziehen und ich fast alles zur Miete und zu den Lebensunterhaltungskosten zuzahlen muss? Und zu meiner nächsten Frage: würde ich wenn ich mir eine günstige 1-Raum Wohnung suchen würde (sagen wir 235€ Miete warm (195€ zzgl. 40€ Nebenkosten, 25 qm, +40€ Heizkosten/ Monat)) Wohngeld und BAB bekommen? Also ich hab mich mal an einem Wohngeld und BAB Rechner versucht, der angegeben hat ich würde 169€ Wohngeld und ungefähr 220€ BAB bekommen. Jedoch sind dies auch nur maschinell erstellte Rechner, deswegen frage ich, ob man das in meiner Situation (könnte bei meinen Eltern leben, bin unter 25 Jahre) bekommen würde. Ich möchte nicht für mein Geld arbeiten und dann davon nichts sehen, auch wenn es "nur" eine Ausbildung ist.

Die Ausbildung ist 15 km von meinem Zuhause entfernt und die Wohnung wäre 5 km entfernt.

Wohnung, Geld, Gehalt, Ausbildung, ausziehen, BAB, Hartz IV, Staat, Wohngeld
Habe Erstausstattung für meine erste wohnung beim amt beantragt, was steht denen beim hausbesuch alles zu zu sehen?

Ich hab erstausstattung für meine erste wohnung beantragt die auch vom amt bezahlt wird. Die haben sich für Montag zu einem Hausbesuch angekündigt um zu gucken was mir zu steht. Als ich den Antrag gestellt habe hatte ich wirklich noch gar nichts und hab alles was ich brauche aufgeschrieben(Kühlschrank, Waschmaschine usw..) das ist mittlerweile schon ein Monat her und da ich jetzt noch 2 Wochen hab bis mein Entbindunstermin ist also das einziehen und alles eigentlich schnell gehen sollte aber die vom amt mal wieder nichts ausm knick kamen bis jetzt musste ich ja mein hartz4 und das Geld was noch von meiner baby erstausstattung übrig war ausgeben um alles was wirklich nötig war zu kaufen damit ich einziehen kann falls baby schon kommt. also ich hab jetzt mittlerweile schon eine Waschmaschine und nen Kühlschrank gebraucht gekauft und das steht jetzt in meinem Keller noch weil ich grade noch bei meinen Eltern wohne. nun zu meiner Frage: soll ich einfach sagen ich hab noch nichts, weil dir eh nicht in meinen Keller gucken oder gucken die dort auf jeden Fall auch nach? Wohnung ist im 4. Stock. oder soll ich das denen so erklären, dass ich jetzt mein ganzes Geld dafür ausgegeben hab und bekomm das vielleicht dann doch genehmigt? will die ja auch nicht bescheißen aber auch nicht den ganzen Monat ohne Geld da stehen weil denen das egal ist. hab gehört was da ist ist da und mehr bekomm ich auch nicht.. Freue mich über antworten (:

Hartz IV
Wie kann ich den Semesterbeitrag bezahlen?

Hallo, also ich bin 20 und habe endlich das Abi. Habe mich an der Uni düsseldorf angemeldet, jedoch muss ich die Semsesterbeiträge direkt zahlen und zwar 265€ was ich aber grade nicht mal eben so zahlen kann.

Also ich beziehe zurzeit das ALG 2, weil ich keine Eltern habe und freude die mir mal so 250 ausleihen können habe ich auch nicht. Habe beim Job Center Darlehen beantragt, es wurde jedoch abgeleht.

Wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt. Studentenkredite und alles habe ich mir auch schon angeguckt jedoch habe ich einfach nichts gefunden, da sie entweder ein mindesteinkommen erwarten oder dass die Eltern eine bestimmte Einkommen haben müssen.

Wegen Ratenzahlung habe ich auch nachgesachaut, aber für Uni Düsseldorf habe ich leider nichts gefunden.

Kennt jemand vielleicht eine andere Lösung?

Und kommt mir bitte nicht mir dass ich Arbeiten soll. Ich werde ab nächten monat arbeiten, jedoch darf ich ab 100€ nur 20% davon haben und werde so 120€ die monat bekommen. Ja wenn ich bis Oktober arbeite habe ich das Geld, jedoch muss ich das Geld ja vorher zahlen und auch Bafög beantragen, aber das geht alles grade natürlich nicht. Um Bafög beantragen zu können brauche ich den Bescheid dass ich angenommen wurde und dafür brauche ich eben die 260€. Und ehrlich gesagt habe ich angst dass der Job Center jetzt mit Ausbildung oder so ankommt.

Ich bin grade Ratlos und hoffe Jemand kann mir helfen.

PS: und nein ich habe einfach keine Familie die mir das Geld ausleihen kann oder Freunde, da sie ja grade selber das Problem haben.

LG

Studium, ALG II, Hartz IV, Semesterbeitrag

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