Ich, alleinerziehender Vater 2er Kinder, 15 und 17, zur Zeit Leistungsbezieher nach Hartz4, erhalte nach Vergleich und Beschluss seid 2 Monaten einen festen Betrag als Unterhalt. Bisher wechselte die Kindsmutter die Beträge willkürlich. Nun wurde Sie dazu verpflichtet, die Unterhaltsnachzahlung, nach Berechnung durch das Gericht und eben geschlossenen Vergleich, in Raten an mich zu leisten. Wie wird diese Nachzahlung nun auf meine Leistungen angerechnet ? Macht es zudem einen Unterschied ob sie die Nachzahlung am Stück oder wie beschlossen in Raten zahlt. Ich bin etwas in bedrängnis, da die Mutter eben das "Urteil" mit Erhalt dem Jobcenter übermittelte (vermutlich um mir gleich einen reinzuwürgen). Ich hingegen halte auch nach 2 Monaten noch kein Urteil bzw. den Beschluß in der Hand, da mein Anwalt etwas eingeschlafen ist.....