Hallo, ich habe folgende Frage: Meine Lebensgefährtin hat mit Ihrem geschiedenen Ex-Mann einen 15 und 17. jährigen Sohn. Sie vollziehen seit einigen Jahren das Wechselmodell, d.h. beide Kinder sind im wöchentlichen Rhythmus einmal beim Vater, dann bei der Mutter. Meine Lebensgef. geht arbeiten, der Ex-Mann bezieht Hartz4. Nun wird der 17.jährige Sohn eine Ausbildung beginnen und der Ex-Mann bittet darum den jüngeren Sohn für sich als alleinerziehend zu melden und den älteren bei der Mutter alleinerziehend zu melden, damit ihrem Ex-Mann das Ausbildungsgehalt des älteren Sohnes nicht angerechnet wird und dieser dann 250€ als Ausgleich von seinem Sohn fordern müsse, damit er über die Runden kommt, da er kürzlich noch einmal Nachwuchs bekommen hat und die neue Frau in verlassen hat und der für dieses Kind das Sorgerecht hat. 1. Wie hoch ist der Regelsatz eigentlich im Wechselmodell (lt. Tabelle komme ich au 306€ voller Satz) ? bekommt der Vater pro Kind den vollen Regelsatz oder nur 50% dessen? Wenn es 50% sind, ist es merkwürdig, dass der ältere Sohn 250€ als Ausgleich zahlen müsste ? Wenn überhaupt sollten es die 50% des Regelsatzes sein, also ca. 153,-- ? Dadurch das er dann nun den jüngeren als Alleinerziehender Elternteil hat, würden ihm, wenn ich das richtig verstehe nun noch 12% mehr Geld zustehen? also dann ca. 343,-- Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort