Kind bekam kein Weihnachtsgeschenk - anonym beschenken?

Heute hat mein Sohn einen Klassenkameraden zu Besuch. Der Junge war sehr still und traurig als er im geschmückten Wohnzimmer stand und ich habe ihn gefragt was denn los ist. Er hat zu Weihnachten eine Tafel Schokolade bekommen - sonst nichts! Dabei mag er Schokolade nicht mal. Er würde nie ein richtiges Geschenk bekommen weil seine Eltern kein Geld hätten. Das hat mich ehrlich geschockt. Das hätte ich nie gedacht, und er hat mir so leid getan!

Ich kenne die Eltern nur flüchtig von Klassenfesten. Nette, sehr ruhige und zurückhaltende gläubige Christen (evangelisch), und Hartz IV - Empfänger sind (ist mir bekannt über die Schule). OK, da ist das Geld knapp. Aber 10-15 € müssten doch für eine Kleinigkeit zu Weihanchten irgendwie machbar sein? Wie kann man ein Kind an Heilig Abend nur so enttäuschen? Vorallem da doch jedem bekannt sein müsste, dass es in unserer Ortschaft einen Wunschbaum gibt. Bedürftige Familien können sich bei der Stadt melden, und die Kinder können einen Weihnachtswunsch bis zu 25 € äußern. Jedes Jahr gehen dort ca. 80 Wünsche ein, und bisher wurde jeder erfüllt! Auch ich mache da immer mit und beschenke ein Kind. Das läuft anonym. Leider ist das den Eltern von unserem Besucherkind wohl "peinlich" sich dort zu melden, ...

Ich hatte im Schrank eine Kleinigkeit die ich mal doppelt geliefert bekommen habe. Die habe ich dem Jungen vorhin geschenkt. Er hat sich rießig darüber gefreut.

Kann ich ihm nächstes Jahr zu Weihnachten anonym ein Geschenk vor die Haustür legen? Anstelle von einer Aktion am Wunschbaum? Ich würde das dann machen bis er 18 ist.

Was meint ihr?

Kinder, Familie, Geschenk, anonym, Weihnachten, Christentum, Hartz IV, schenken
Muss mir das Amt eine Unterbringung für Obdachlose bereitstellen?

Guten Tag liebe Gutefrage.net Community, folgendes,

ich bin seit guten 3 Monaten "ohne festen Wohnsitz" gemeldet. Hab bisher bei Freunden übernachtet, möchte diesen aber nicht mehr weiter zur last fallen. Aus mehreren Gesprächen mit Freunden und Familie konnte ich entnehmen, dass das Amt mir eine Unterkunft bzw Notunterkunft bereit stellen muss.

Ich bin unter 25, allerdings liegt ein schreiben vom Jugendamt beim Amt vor welches mich nun als über 25 Jahre handhabt. (Unter 25 Jahre geringer Tagessatz, über 25 mehr Tagessatz.)

Habe auch bereits daran gedacht, dass meine Eltern dafür zahlen, brauche aber eine Schulische bzw. Berufliche Ausbildung um Unterhalt einzufordern.

Da ich als über 25 Jährig gehandhabt werde, darf ich mir eine Wohnung suchen. Allerdings ist das in meiner derzeitigen Region sehr schwierig, da auch die Not stellen im Rathaus sagen, dass Flüchtlinge den vortritt haben und die Liste ziemlich Lang ist.

Natürlich möchte ich mich nicht auf dieser "Ausrede" ausruhen. Aber auf der Straße möchte ich nun auch nicht enden.

Nun zu meine Fragen:

  • Muss das Arbeitsamt mir eine Notunterkunft ggf. Hotel oder Pension etc. bereitstellen (Mir ist natürlich klar, dass es kein 5 Sterne Hotel sein wird, eher eine Bruchbude mit der ich aber zufrieden sein werde - besser als auf der Straße.)

  • Wenn ja: Steht darüber was im Gesetz ggf. Paragrafen etc.

  • Sollte ich einen Antrag schreiben oder mündlich bei der Obdachlosenstelle anfragen.

  • Wie lange dauert das, es handelt sich nämlich wirklich um einen Notfall.

Danke im Voraus

~ JanniODL

Leben, wohnen, ALG II, Hartz IV, obdachlos, Unterkunft
WG-Zimmer gefunden - Was tun wenn das Jobcenter ablehnt?

Guten Abend, Folgendes: Unser Vermieter (WG - Kein Bedarfsgemeinschaft) hat jetzt Eigenbedarf angemeldet, nun müssen wir uns alle natürlich eine neue Bleibe suchen bis spätestens Ende Februar 2016. Ich habe dem Jobcenter (Hamburg) auch Bescheid gegeben, dass wir/ich gekündigt wurde/n, habe diese Kündigung auch eingereicht damit die sehen, dass es auch stimmt, dass der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat. Da wurde mir dann gesagt, dass ich selber Wohnungen suchen soll aber wenn ich denn was gefunden habe, zu denen kommen soll und nachfragen soll ob diese Wohnung dann im "Rahmen" liegt. Haben wir gemacht (ich habe mit 2 Leuten aus meiner jetzigen WG gesucht) und auch was gefunden, besichtig, Selbstauskunft ausgefüllt und Zusage bekommen. Nun KÖNNTEN wir nächste Woche schon den Mietvertrag unterschreiben und zum 15. Dezember 2015 einziehen (ja ging alles sehr schnell). Morgen wollte ich dann zum JC gehen und denen das Exposé der Wohnung vorlegen und mir hoffentlich die Bewilligung einholen. Aber was mache ich bzw. was kann ich tun wenn die "Nein" sagen? Das wäre der Supergau für mich. Hier ein paar Eckdaten zur Wohnung: 90qm, 885 Kaltmiete, 3 Zimmer, 1085 Warmmiete. Das heißt: 295€ Kaltmiete pro Person oder eben 361 Warmmiete pro Person. Ich weiß, das in HH eine Person 50qm und max. 348€ Kaltmiete haben darf. Damit liege ich also eigentlich im "Rahmen" abgesehen davon, dass ich ein recht kleines Zimmer beziehen würde - 10qm.

Wohnung, Hartz IV, Jobcenter
Rückforderung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme rechtens?

Hallo zusammen. Die Frage muss ich jetzt einmal genauer erklären. Ich kümmere mich um die Steuer- und Finanzgeschichten einer bekannten Familie. Deren Sohn hatte Anfang dieses Jahres ALG II bezogen. Und zwar von Januar bis Juni. Am 19.Mai hat er dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben und die Stelle am 01.06.2015 angetreten. Am 19. Mai hat er sich auch, wie mit seinem Jobvermitler (oder wie die jetzt heißen) vereinbart, mündlich im zuständigen Jobcenter abgemeldet. Er hat denen den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorgelegt und gesagt, dass er ab Juni einen Job hat und somit kein ALG II mehr benötigt. Natürlich wurde am 29.05.2015 (letzter Werktag des Monats) dennoch die Leistung überwiesen. Den ersten Lohn erhielt er am 07.07.2015 für den Arbeitszeitraum 01.06.-30.06. Eigentlich ist laut Arbeitsvertrag eine vorschüssige Lohnzahlung zum 15. des laufenden Monats vereinbart. Den ersten Lohn zahlt der Arbeitgeber aber immer erst nach dem ersten vollen Monat aus. Erst danach gibt's die weitere Lohnzahlung jeweils zum 15. des Monats. In dem Fall eben erste Lohnzahlung am 07.07. und die zweite dann gleich am 15.07.

Die Frage ist jetzt: ist eine Rückforderung der Leistung für den Monat Juni rechtens? Der Junge stand zwar schon in Lohn und Brot, jedoch hat er im Juni aber keinen Lohn erhalten, sondern erst im Juli. Gilt für die ALGII-Regelung das Zuflussprinzip?

Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte. Bei so gezielten Fragen bin ich in Sachen ALG II auch nicht so firm.

ALG II, Hartz IV
Nebenberufliche Selbstständigkeit mit HarztIV/ALGII ausbauen?

Hallo, ich bin mittlerweile seit knapp 2 Jahren nebenberuflich selbstständig und merke wie ich jetzt in eine Art Teufelskreis gerate, bei dem ich nicht genau weis, wie ich am Besten raus komme. Heute bin ich das erste Mal auf das Thema HartzIV bei Selbstständigkeit gestoßen und frage mich, inwieweit das hilfreich sein kann in meiner Lage?

Ich arbeite aktuell im Hauptberuf 30 h/Woche und mit meiner Selbstständigkeit ca. 15 h/Woche (schwankend je nach Auftragslage), wobei da Fahrtzeiten zu Kundenterminen, Warenbeschaffung usw. .nicht mit rein gerechnet sind! (würde man alles von beiden Tätigkeiten zusammenrechnen, käme man auf ca. 50-60 h/Woche) Für Freizeit und Privatleben bleibt da keine Zeit bzw. wenn ich mal ein Wochenende lang was unternehmen will, muss ich eigentlich vorher "Nachtschichten" schieben, damit ich ohne schlechtem Gewissen "faulenzen" kann. Eine Stundenreduzierung auf 25 h/Woche ist in meinem aktuellem Hauptjob unmöglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht! Dann würde noch hinzukommen, dass ich evtl. für Krankenkasse privat aufkommen muss usw. - also noch mehr Ausgaben!

Ich bin eigentlich gerade in einer Phase, wo die Auftragslage gut ist für die aktuellen Umstände. Der richtige Zeitpunkt um meine Selbständigkeit weiter auszubauen um davon auch evtl. irgendwann leben zu können ist eigentlich JETZT - aber dafür bräuchte ich mehr zeit die ich NICHT habe und auch nicht weiß woher nehmen!

Meine Fix-Ausgaben im Monat betragen ca. 860 EUR, was neben Miete, Strom, Telefon auch die Kreditabzahlung vom Meisterbafög beinhaltet. Und da habe ich noch nichts gegessen... Wieviel kann das ALGII davon abdecken?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Liebe Grüße

Selbständigkeit, ALG II, Hartz IV, Nebenverdienst
Der Anwalt ist machtlos. Was kann man tun gegen die Schikane des Jobcenters?

Hallo,

ich bin selbst nicht betroffen, erlebe aber täglich den Ärger meiner Nachbarin wegen des Jobcenters:

  • keine Empfangsbestätigung der angeforderter Unterlagen (wiederholt angeblich nicht eingereicht, ihr fehlt der Nachweis, den man ihr aber verweigert

  • Einschreiben werden ebenfalls nicht angenommen

  • FAXe kommen stets angeblich unvollständig an. es entstehen immer mehrfach Kosten für Kopien und Fax. Angeblich fehlen Seiten aus der Mitte der Sendung, trotz Sendebericht, der "ok" und vollständige Seitenzahl bestätigt. Und zwar nicht nur einmal, sondern sogar bei insgesamt 4 FAXen.

Resultierend aus den angeblich unvollständigen bzw nicht eingereichten Unterlagen: U.a. ein Bußgeldbescheid wegen "Unterschlagung der Heizkostenrückerstattung". (Totaler Unsinn, ich selbst habe es gefaxt...)

Der Anwalt sagt, Dienstaufsichtsbeschwere bringt weiteren Ärger, Verzögerungen etc. Bei Vorwurf der "Verschleppung" oder "Dokumentenunterschlagung" bleibt der Antrag während des schwebenden Verfahrens unbearbeitet. Ebenso bei Widersprüchen. Der Antrag wird erst nach Baschluss des Widerspruchs weiter bearbeitet.

Meine Nachbarin hat große Probleme monatlich haus zu halten, da sie nie weiß, ob und wieviel Unterstützung sie erhalten wird. Mittlerweile ist sie recht evrzweifelt. Sie ist Aufstockerin, geht etwa 17 h wö arbeiten. bewirbt sich durchaus - leider erfolglos.

Wenn ich sehe, was sie an Kopier- und Faxkosten verwenden muss, wird mir übel (so hat sie noch weniger Geld und nichts davon wird erstattet). Außerdem muss man sich ja auch ärgern, dass sie jedesmal den Anwalt bemühen muss, der ihr durch Rechtsbeihilfe zusteht und ja den Statt / Steuerzahler auch Geld kostet.

Ich halte das für Schikane und Verschwendung von Steuergeldern. Ihre Kinder haben das Nachsehen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen und weiß eine erfolgreiche Methode?

Arbeitsamt, ARGE, Beschwerde, Hartz IV, Jobcenter, Aufstocker
Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

Hallo und Gutentag,

Ich habe Gestern meinen Bewilligungsantrag bekommen und dabei war für mich und meine Frau jeweils einen Eingliederungsvereinbarung die wie Unterschrieben zurückschicken müssen. Hat sich da mittlerweile was geändert so das man die EGV Unterschreiben muss oder ist alles gleich geblieben das man die nicht Unterschreiben muss.

Folgendes steht drin

1.Pflichtverletzungen

  • Ich mich weigere ,in der Eingliederungsvereinbarung / Hilfeverinbarung oder in diese ersetzenden Verwaltungsakt nach §15 ABS 1 SGB festegelegte Pflichten zu erfüllen,insbesindere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen.

-ich mich weigere,eine zumutbare Arbeit,Ausbildung,Arbeitsgelegenheit nach§ 16d SGB oder eine mit einem Beschäftigungszuschuss nach 16e SGB geförderte Arbeit aufzunehmen,fortzuführen oder deren Anbahnung durch mein Verhalten verhindere.

-ich eine zumutbare Massnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antrete,abbreche oder Anlass für den Abbruch gebe.

-wenn ich mein Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert habe,die Vorraussetzung für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeld 2 herbeiführe.

-ich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis mein etwaiges unwirtschaftliches Verhalten fortsetze.

-mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht oder erloschen ist,weil die Agentur für Arbeit das Eintretten eine Sperrzeit oder das Erlöschen des Anspruchs ,nach den Vorschriftendes Sozialgesetzbuches Drittes Buchs festgestellt hat.

-ich die im SGB gennanten Vorrausetzungen für das Eintretten einer Sperrzeit erfülle,die das Ruhen oder Erlöschen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld begründen.

Bei einer Verletzung dieser Pflichten mindert sich das ALG 2 in einer ersten Stufe um 30 % des für mich massgebenden Regelbedarfs nach § 20 SGB .bei der ersten wiederholten Verletzung dieser Pflichten mindert sich der für mich massgebenden Regelbedarf um 60%.Bei jeder weiteren wiederholten Pflichtverletzung entfällt mein ALG 2 vollständig.

So und bei meiner Frau steht genau das gleiche. Heisst wenn die mir was anbieten würden über Zeitarbeit obwohl ich nicht über Zeitarbeit Arbeiten will,dann kriege ich Sanktionen.Richtig?

Hat sich da mittlerweile was geändert das man die Unterschreiben muss oder nicht.

Würdet ihr die Unterschreiben?

arbeitslos, Eingliederungsvereinbarung, Hartz IV, Jobcenter, EGV
An die Mamas die sich getrennt haben: welche Unterstützung steht mir zu. Möbel etc.?

Hallo, meine Frage geht an alle die sich mit Kind getrennt haben. Meine Tochter ist nun 1 Jahr und ich habe vor mich von meinem Partner zu trennen. Gefühle sind zwar vorhanden-aber es ist alles andere als eine Beziehung. Wir leben nebeneinander her-und ich bin nur alleine mit der kleinen. Er arbeitet und den Rest des Tages spielt er pc, schläft etc. Die einzige Zeit die sie miteinander verbringen ist schlafen.

Nun habe ich vor mich von ihm zu lösen-nach langem nachdenken habe ich gemerkt, es macht keinen Sinn mehr. Meine Bedürfnisse und Wünsche werden nicht respektiert und ich bin Unglücklich.

Egal.

Nun zu der Frage:

Im Endeffekt habe ich nichts. Weder Möbel noch Hausrat. Nur das Kinderzimmer meiner Tochter habe ich bezahlt ( und alles was ihr gehört).

Mein Partner hat zu mir auch mal gesagt, wenn ich mich trenne werde ich weder meiner Kleidung noch dad zeug meiner Tochter wieder sehen. Er möchte mir unsere Tochter auch weg nehmen weil er meint das ich ( arbeitslos und vorbestraft wegen betrug) schlechte chancen habe. Ich möchte ehrlich sein, wenn er die kleine bekommt ist es Rum. Er ist mir gegenüber auch schon gewalttätig geworden und sie schreit er auch nur an. Er konsumiert auch cannabis. Habe angst das er die kleine bekommt :'(

Im Dezember fahre ich über Weihnachten in meine Heimat und möchte anfangen alles zu regeln dort 200 km entfernt von hier.

Ich hatte bisher auch keine ersteinrichtung.

Würde ich Unterstützung vom Amt bekommen bezüglich Möbel etc? Momentan bekomme ich keinerlei Gelder (hartz 4 etc.) Das ich das alles beantragen muss weiß ich. Welche Hilfen und Unterstützung habt ihr bekommen und wie viel

Branche ja im Endeffekt alles

Was muss ich machen

Trennung, Hartz IV
Ich komme nicht klar dass wir kein Geld mehr haben?

Hallo, ich muss jetzt mal was loswerden, was mir sehr am Herzen liegt. Ich komme nicht damit klar dass wir arm sind! Das klingt wahrscheinlich Wie so eine verwöhnte Tussi, aber das soll es nicht. Erstmal was zu mir ich bin 13, habe 2 Geschwister (3 & 6) & besuche die 7. Klasse eines Gymnasiums. Alles fing vor 3 Jahren an, als mein Vater seine Arbeit kündigte - damals erzählte er mir er mache nur eine Pause und er würde im Herbst (damals war es Juli) wieder anfangen zu arbeiten. Ich hab ihm geglaubt und hab mir keine Gedanken drüben gemacht. Zu der Zeit War meine Mutter schwanger, ich denk mal das war einer der Gründe dafür - mein Vater hat mir immer nur erzählt er hat seine Arbeit gekündigt weil es in gelangweilt hat, aber ich denk nicht dass das der echte Grund war. Durch stöbern und Zufall hab ich herausgefunden dass mein Vater Depressionen hatte, und ich denke er wollte auch mehr für uns da sein - da meine Mutter wie gesagt zu der zeit schwanger War & er sich mehr um uns kümmern wollte (denke ich) weil er oft quer durch die Welt reisen musste. Und irgendwann hab ich durch rumliegendee Briefe erkannt, dass wir von Hartz 4 leben... Na ja, mein Leben hat sich dann nicht wirklich verändert, außer dass meine Geschwister und ich vielleicht auf die ein oder anderen Sachen verzichten mussten... und irgendwann War es soweit, ich weiß nicht wieso, aber der Staat hat Auf einmal nicht mehr unsere Wohnung bezahlt und unsere wunderschöne Wohnung (ca. 1400€ im Monat) mußte zwangsgeräumt werden... Ich wusste es und hab mein Zimmer dann ausgeräumt, das hat mich wirklich fertig gemacht, weil die Wohnung mir sehr am Herzen lag, da ich viele schöne (und unschöne :-)) Erinnerungen daran hatte... ich War zu der zeit als wir umgezogen sind (zum Glück!) im Schullandheim - aber als ich zurück kam - der Schock - wir wohnten jetzt in einem Clearinghaus, ein Haus für Wohnungslose. Ich War wirklich enttäuscht, da ich nie gedacht hätte, dass ich so weit sinken würde & meine Eltern hatten mir nichts davon gesagt! Es ist mir immer noch sehr peinlich rein/raus zu gehen, weil es fett unten draußen steht Für Wohnungslose (und noch iwas)... zudem wohnen einige meiner Klassenkameraden nicht sehr weit entfernt & ich wüsste nicht was ich tun sollte wenn das jemals rauskommen würde - ihr wisst ja wie grausam Teenager sein können.. ich gehe jeden Samstag Zeitung austragen & bekommen dafür 80€. Ich versuche so gut es geht alles geheim zu halten, aber lange wird das nicht mehr gehen weil ich ja meine Adresse bei vielen Dingen angeben muss zB in der Schule. Ich hab schon X2 versucht Freundinnen zu erzählen was los ist, aber die eine hat mich gar nicht verstanden und von der anderen kam nur ein "lol du arme" also bitte keine Antworten wie "Red mit jemandem darüber!" Was kann ich tun um mich halbwegs besser zu fühlen? Ein paar Sachen hab ich vergessen zu erwähnen --> Meine Eltern können beide nicht wirklich deutsch, mein Vater hat früher so um die 5000€ verdient & meine mam hat nich

Hartz IV, peinlich
Verpasster Jobcenter-Termin - Was nun?

Ich bin seid Jahresanfang Arbeitslos und bewerbe ich sowohl über das Jobcenter als auch initiativ. Ersteres ohne Erfolg, letzteres mit regelmäßigen Vorstellungsgespräche. Wertende Kommentare; insbesondere zu meiner Arbeitslosigkeit, sind unerwünscht und werden gemeldet.

Letzten Monat habe ich einen Termin zu einem Seminar verpasst. Besagter Termin wurde mir vor einer Ewigkeit ausgehändigt, vor knapp 3 Monaten, und seid dem ist nicht nur viel Zeit ins Land gezogen, sondern auch sehr viele Bewerbungsgespräche und andere Termine, zwischenzeitlich sah es sogar so aus als hätte ich Arbeit gefunden; woraufhin ich meinen Seelenfrieden mit der Vorstellung machen musste die nächsten Jahre auf Montage zu verbringen - ich habe es also ganz einfach im allgemeinen Stress vergessen.

Nun hatt mir meine Sachbearbeiterin einen Anhörungsbogen dazu mitgegeben. Sie hatt selbst Verständnis dafür gezeigt und mir den Eindruck vermittelt ich müsse mir keine großen Sorgen machen. Ich solle da irgendetwas reinschreiben; das wäre nur eine Formalität. Wie genau ich das erklären soll weiß ich allerdings nicht. Menschlich kommen wir gut aus und ich bin dort als kooperativ und aktiv arbeitssuchend bekannt. Ich denke, wenn sie es irgendwie vermeiden kann, wird sie mir keine Probleme machen. Wie formuliere ich ihr also meine Antwort?

Verhalten, Arbeitslosengeld, Psychologie, Büro, Amt, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV
Sind die Weiterbildungen der Agentur für Arbeit sinnvoll?

Hallo zusammen, ich habe gerade eine etwas schwierige Situation und bitte um eure Einschätzung der Problematik. Folgende Situation: Ich habe im Juli meine Ausbildung zum Industriekaufmann abgeschlossen, wurde nicht übernommen. Ich wollte mich eigentlich beruflich orientieren, etwas anders machen. Ich intressiere mich sehr für Tourismus und Reise, wollte eigentlich immer im Reisebüro arbeiten. Ich bin jetzt aber zu dem Entschluss gekommen, dass ich doch weiter als Industriekaufmann arbeiten will. Momentan bin ich arbeitslos gemeldet, (seit Anfang Oktober) das heißt ich beziehe Arbeitslosengeld. Nebenbei arbeite ich im Krankenhaus (das ist so ein Aushilfsjob wo man den Patienten mal was zu Trinken gibt und solche Sachen) Nebenbei bewerbe ich mich natürlich. Heute musste ich zum ersten mal zum Arbeitsamt, den Berate welcher mir zugewiesen wurde fand ich nicht so sympatisch, hat mich gleich zur Fortbildung geschickt (Ich darf ja als unter 25 Jähriger nicht bis 10 Uhr jeden Tag schlafen und dann daheim rumgammeln) Meine Eltern haben sowieso kein gutes Verhältnis zum Arbeitsamt, meine Mutter war mal arbeitslos und wurde auch nicht so gut behandelt... Die Weiterbildung welche ich machen soll ist "Wirtschaftsenglisch" Meine Frage jetzt: Sind so weiterbildungen vom Arbeitsamt sinnvoll? Ich frage das deshalb, weil ich echt am überlegen bin mich vom Arbeitsamt abzumelden, dafür eben mehr im Krankenhaus zu arbeiten (momentan darf ich ja nur 150 Euro dazuverdienen), und dafür mich eben weiter eigenständig zu bewerben. Das daheimsitzen macht mich echt wahnsinnig, so könnte ich eben mehr arbeiten, wenn ich kein Arbeitslosengeld beziehen würde, dafür hätte ich diese Weiterbildung halt nicht. Mein Englisch ist nicht das beste, ich hatte zwar ne eins im Abschlusszeugnis der Beurfsschule, aber das war auch sehr leicht da. Ich denke wenn ich mit Kunden ein Verkaufsgespräch auf Englisch führen müsste, hätte ich schon meine Probleme. Die Weiterbildung geht 10 Wochen, jeden Tag von 8 - 15 Uhr (außer Wochenende) Man erhält da wohl auch ein Zertifikat, hat da jemand Erfahrung ob mir das bei der Bewerbung von Vorteil sein könnte? Oder kann ich mir das sparen? Ich würde mich echt gerne Abmelden und durch den Nebenjob meinen Lebensunterhalt finanzieren, der Nebenjob in dem Krankenhaus macht mir auch sehr viel Spaß, weil ich da mit Leuten zu tun. Und der Verdienst wäre nur geringfügig weniger (da ich noch daheim wohne hab ich eh nicht so viele Ausgaben). Aber natürlich will ich den Nebenjob nicht Hauptberuflich machen, daher muss ich eben auch auf die Weiterbildung schauen. Aber ich weiß eben nicht, ob das so dringend nötig..Ich hab einfach das Gefühl, das mich der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt als jemand ansieht, der nur daheim rumsitz und nix arbeiten will. Und so jemand bin ich definitiv nicht... Also was meint ihr? Lieber weiterhin Leistungen vom Amt beziehen und die Weiterbildung machen, oder mehr in dem Nebenjob arbeiten und die Weiterbildung sein lassen?

Arbeit, Beruf, Job, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Industriekaufmann
Wie bekommt man eine zweite Erstausstattung für fehlende Gegenstände?

Hallo zusammen...

Ich bin vor ca 2-3 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen. Wir haben damals die Erstaustattung beantragt, da es sich für uns beide um unsere erste eigene Wohnung gehandelt hat. Das JobCenter hat dies aber, mit falschen Begründungen abgelehnt, unter anderem dass ich angeblich vorher bereits eine eigene Wohnung gehabt haben soll, was jedoch nicht Stimmt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir dagegen geklagt haben. Und uns behilfsweise hier und da etwas besorgt haben oder von Verwandten geliehen bekommen haben.

Da die Gerichte leider sehr lange brauchen, bis ein Termin stattfindet, hat sich das ganze über 2,5 Jahre hingezogen, aber vor knapp 2 Wochen hat die Verhandlung dann endlich stattgefunden und wir haben auch gewonnen. Das Jobcenter wurde dazu verpflichtet, uns die Kosten die wir für die einzelnen Möbel bezahlt haben zu erstatten und uns Gutscheine für die Neuanschaffung der geliehenden Gegenstände auszustellen, wie z.B. der Waschmaschine.

Im allgemeinen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden, jedoch sind 1-2 Sachen nun noch offen. Wir hatten damals den Herd nicht mit beantragt bzw. auch keinen gekauft, da der bereits in der Wohnung vorhanden war (gehört dem Vermieter).

Jedoch hat sich in den 2-3 Jahren auch einiges geändert und wir sind mittlerweile Eltern geworden. Deswegen haben wir eine neue größere Wohnung gesucht, da diese einfach zu klein geworden ist. Das Jobcenter hat dem Umzug auch genehmigt und zugestimmt. In der neuen Wohnung ist aber kein Herd mehr vorhanden und unseren jetzigen können wir nicht mitnehmen, da er dem Vermieter gehört und nicht uns. Ich hatte das beim Gerichtstermin zwar angesprochen, jedoch meinte die Richterin, dass wir den dann noch einmal extra beantragen müssen, weil es in diesem Fall nur um die jetzige Erstausstattung in der alten Wohnung geht..

Nun lese ich im Internet aber überall, dass man eine zweite Erstaustattung nicht genehmigt bekommt oder es auch nicht genehmigt wird, wenn es sich nicht um die 1 Wohnung handelt.. Und im allgemeinen mag das ja auch verständlich sein, denn wenn man etwas in der 1 Wohnung schon gehabt hat, sollte man davon ausgehen können, dass man dies in der 2 Wohnung auch noch benutzen kann. Bei uns ist es aber nun einmal der spezielle Fall, dass der Herd dem Vermieter gehört und wir deswegen doch einen neuen brauchen für die neue Wohnung.

Weiß jemand, wie ich das nun regeln kann, ohne dass dies wieder in einem 2 jährigen Gerichtsprozess endet?

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Erstausstattung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialhilfe
Untersuchung beim Amtspsychologe?

Hallo an Alle !

Kurz zu mir , ich bin 26 Jahre und leide unter sozialer Phobie. Ich habe zwei Ausbildungen abgeschlossen und hatte ein guten Beruf , bis ich dann krank wurde. Ich wurde arbeitslos, zog mich zurück und es endete im Hartz 4 worauf ich gar nicht stolz bin.

Ich war bei einem Psychologen der mich dann in eine Klinik diesen Jahres überwiesen hat. Die Behandlung hat leider nicht so viel gebracht und ich musste vom Arbeitsamt so ein Test machen der mich dann 6 Monate erst mal von der Arbeitssuche freigestellt hat und ich weiter das Hartz 4 bekomme damit ich wenigstens noch meine Wohnung finanzieren kann.

Diese 6 Monate sind jetzt im November um und ich werde bestimmt eine erneute Einladung zur Untersuchung bekommen. Das Problem ist ich habe versucht an mir zu arbeiten doch ich war einfach nicht bereit zu einem Psychologen zu gehen . Ehrlich , ich kann es nicht erklären aber ich hab es nicht geschafft. Seit einer Woche versuche ich einen Platz zu bekommen , doch das ist nicht so leicht da es extrem lange Wartezeiten gibt ( der eine meinte ich soll doch ein Bogen ausfüllen könnte aber bis zu 2 Jahre Wartezeit sein).

Meine Frage ist wenn ich im November zu der Untersuchung gehe und dem Amtspsychologe (?!) sage das ich nicht so viel erreicht habe in den 6 Monaten , bekomme ich dann eine Sperre? Kennt sich da jemand vllt. aus?Ich mache mir echt Sorgen das ich durch die Krankheit auch noch meine Wohnung verliere.

Mit freundlichem Gruß

Therapie, Psychologie, Arbeitsamt, Arzt, Hartz IV, Phobie, Psychologe

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