Ist es Rechtens, dass ich für das Jobcenter eine BetriebsWirtschaftlicheAuswertung (BWA) erstellen muss ?

Guten Tag liebe Ratgeber/innen,

im Juni 2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Von Juni bis Ende November 2015 habe ich nicht mehr als 900 € verdient, ohne große Ausgaben getätigt zu haben. Seit November 2015 wurden keine Einnahmen bzw überhaupt jegliche Anstrengungen, um Einnahmen zu generieren unternommen. Ab Anfang 2016 bin ich über das Jobcenter hilfebedürftig. Nach einem Kurs vom Jobcenter, haben wir gemeinsam besprochen dass ich das Gewerbe wieder "aufnehme/aktiv betreibe" (es war nie abgemeldet) und ich mich so Stück für Stück aus der Hilfsbedürftigkeit rausarbeite. Seit Wochen wurden meine Termine beim Team "Selbständige" abgesagt und verschoben. Anträge werden spät geprüft und wegen 1 fehlenden Kreuz mehrere Wochen liegen gelassen. Jetzt wurde ich aus der Leistungsabteilung "rausgeschmissen" und erhalte weder mein normales Geld für den Lebensunterhalt noch Geld von dem Selbständigen Team. Heute war ich in der Leistungsabteilung und da habe ich meine Situation geschildert: Kein Geld auf Konto, Strom/Gas, Miete, etc. kann nicht abgebucht werden. Die Sachbearbeiterin sagte mir nur: Warum das Gewerbe noch angemeldet ist, vorher brauchen wir eine Gewerbeabmeldung oder sie reichen eine BWA (=BetriebsWirtschaftliche Auswertung) ein über die Einnahmen/Ausgaben aus dem letzten Jahr. (Auf einmal fällt denen auf, dass das Gewerbe noch nicht abgemeldet ist ?)

Fazit: Ich habe Sozialleistungen bekommen und aufgrund dessen habe ich keine Einnahmen im Gewerbe generiert. Jetzt möchte ich mit Unterstützung vom Jobcenter das Gewerbe aktiv betreiben und die Dame fragt mich nach der BWA.

Wie stelle ich diese auf ? Nur von Juni bis Dez. '15 oder bis heute'16 ?

Was kann ich unternehmen damit ich schnellstmöglich Unterstützung bekomme ? Miete, Essen, etc. ist alles nicht möglich.

Ist es für das JC überhaupt Rechtens, nach meiner BWA zu fragen? Obwohl ich ausdrücklich erklärt habe, dass ich 0 € auf dem Konto habe und nächste Woche quasi sterben könnte ?

Macht es Sinn, einen Anwalt für Sozialrecht einzuschalten (Beratungsschein) ?

Selbständigkeit, Anwalt, Hartz IV, Kleingewerbe
Storno Rückbuchung bei einem p Konto das jetzt 900 im minus ist. Was passiert bei Hartz IV Eingang?

Hallo

Ich habe eine Frage. Bei ebay Kleinanzeigen gab es ein Problem. Der Account wurde gesperrt. Ich kann also mit meinem Geschäftspartner keinen Kontakt mehr aufnehmen. Ich bekam mein Gerät als defekt zurück und wurde gesperrt von eBay (Einschränkung meines Accounts). Nun dachte ich ich probiere es mal zur Bank zu gehen und zu fragen ob es möglich ist das Geld zurück zu überweisen, obwohl ich keine Kontonummer habe. Also gab ich in Auftrag es zurück zu überweisen. Als ich dann nochmal nachgefragt habe bei meinem Betreuer, sagte er ich solle das Rückgängig machen. Ich habe bei der Bank angerufen (nicht meine persönliche, sondern eine 0800 Nummer). Die sagten mir das Geld, das ich dafür eingezahlt habe solle ich abheben. Habe ich gemacht. Da ich ein p Konto habe dachte ich mir nichts schlechtes. Ich kann ja nicht ins Minus. Jetzt habe ich das Geld abgehoben. Meiner Freundin gegeben und mein Konto ist jetzt auf 900 minus. In 2 Tagen kommt mein Harz 4. Nicht ganz, ich bekomme ja Hilfe zum Lebensunterhalt, da ich arbeitsunfähig bin. Das Geld wird nicht mehr zu stoppen sein. Die Rücküberweisung ist bereits 10 Tage her. Das Konto immer noch im minus. Was kann ich jetzt tun. Kann ich dem Amt sagen sie sollen das Geld zurück fordern? Geht das überhaupt? Darf die Bank mich bei einem p Konto (ohne Gläubiger momentan. Ich kann also voll über mein Konto verfügen. Ist aber ein Konto für jedermann, so heißt es bei der Sparkasse zb. Ein Konto das man nicht überziehen kann, später dann als p Konto umgewandelt, da Gläubiger vor der Haustür stehen). Wird die Bank diesen Vorgang rückgängig machen. Denn ich weiß nicht wie ich sonst an meine Hilfe zum Lebensunterhalt kommen soll (370 Euro) Vielleicht kann mir jemand helfen. Oder soll ich das Konto schließen. Ich wurde sowieso Mitte November gekündigt ohne Begründung, obwohl es nie Schwierigkeiten gab. Vielen Dank im voraus für gut gemeinte Antworten Lg

Bank, Hartz IV, P-Konto, Hilfe zum Lebensunterhalt
Wie wird die Nachzahlung von Kindergeld in einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4) berechnet?

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder Fragen zur Berechnung von ALG 2.

Die Situation stellt sich wie folgt dar: Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, die aus einem unverheirateten Paar besteht, das zusammen wohnt.

Bis Juli bezogen beide ALG 2, seit August hat die Frau eine Ausbildung begonnen und wird laut § 7 SGB II aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen, weil sie die Möglichkeit hat, andere Leistungen zu erhalten, in ihrem Fall Kindergeld. Sie ist 22 Jahre alt.

Ein Kindergeldantrag wurde gestellt und in den letzten Tagen bewilligt. Überraschenderweise wurde eine Nachzahlung des Kindergeldes ab April gewährt und nicht ab August, wie zunächst angenommen, mit der Begründung, dass im Monat April der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde und sie somit ab dem Zeitpunkt des geschlossenen Vertrages Anspruch hätte.

Erste Frage: Entspricht diese Information der Wahrheit?

Nun sieht es so aus, dass ein Gesamtbedarf von 1131,70 Euro besteht. Aufgrund des Leistungsausschlusses der Frau erhält nur noch der Mann 565,85 Euro, also 50%, was nach meinem Kenntnisstand seine Richtigkeit hat.

Bitte korrigiert mich, wenn ich mich da irre.

Das Einkommen der Frau sah vor Bewilligung des Kindergeldes so aus:

Bruttolohn: 869,85 Euro

Nettolohn: 776,83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag (20% des Bruttoeinkommens): 173,97 Euro

Bereinigtes Einkommen: 502,86 Euro

Jetzt kommt die Nachzahlung des Kindergeldes ins Spiel. Sie beläuft sich auf 1.140 Euro und wird voraussichtlich diesen Monat überwiesen.

Daraus ergeben sich einige Fragen. Wie berechnet das Jobcenter das zusätzliche Einkommen (Kindergeld), sprich, wird es auf die Monate April bis September verteilt, oder zählt die komplette Zahlung als Zufluss im September?

Die Nachzahlung überstiege dann natürlich den Gesamtbedarf des Septembers.

Stimmt meine Vermutung/Rechnung?

Bruttolohn, einschließlich Kindergeld (869,85 + 1.140): 2.009,85 Euro

Nettolohn + Kindergeld (776,83 + 1.140): 1.916.83 Euro

Grundfreibetrag: 100 Euro

Freibetrag, Stufe I (20% des Bruttoeinkommens) bis 1.000 Euro: 200 Euro

Freibetrag, Stufe II (10% des Bruttoeinkommens) ab 1.000,01 Euro (also 2.009,85 - 1.000 = 10% vom Rest, 1009,85): 100,99 Euro

Bereinigtes Einkommen (1.916.83 - 100 - 200 - 100,99): 1.515,84 Euro

Nach dieser Rechnung gäbe es einen Überschuss von 384,14 Euro (1.515,84 - 1131,70 [Gesamtbedarf]).

Müssten nur die 565,85 Euro, die vom Jobcenter gezahlt wurden, zurückgezahlt werden, oder sogar der Überschuss in Höhe von 384,14 Euro, also insgesamt (565,85 + 384,14) 949,99 Euro?

Oder liege ich mit meiner Rechnung/Vermutung komplett daneben?

Über kompetente Antworten, (gerne mit Begründung) freue ich mich sehr!

Liebe Grüße!

Leistung, Einkommen, ALG II, Antrag, Berechnung, Hartz IV, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung
Nicht umgemeldet, gibt das ärger?

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen! Meine Freundin hat sich vor 2 Wochen von mir getrennt und ist zu ihren neuen Freund gegangen (er wohnt alleine, seine Wohnung wird vom Amt bezahlt). Ich meinte zu ihr das sie sich bitte bei unserem Rathaus abmelden soll, später meinte sie, sie war dort aber sie kann sie nicht "abmelden" sondern muss sich in der Stadt bei ihrem neuen Freund im Rathaus "ummelden", ihre Post die her kommt lasse ich immer zum Absender zurück gehen! Allerdings kann sie sich dort nicht ummelden, weil erstens der Vermieter ihres Freundes davon nichts weiß das sie da lebt und zweitens weil keiner beim amt Bescheid weiß das sie dort Wohnt, das Amt weiß noch nichtmal das sie von mir weg gezogen ist, geschweige das sie schwanger ist (sie bezieht hartz 4). Meine Frage ist, wie lange hat sie zeit zum ummelden? Was könnte auf sie zukommen weil sie dem Amt das nicht gemeldet hat und jetzt auch wirklich nicht erreichbar ist von den Behörden (Amt, Landkreis ect.). Und dann noch, das beide das Amt bescheißen weil beide ja den Regelsatz beziehen, ja aber jetzt in einer "Bedarfsgemeinschaft" leben und das Amt davon aus geht, dass nur er dort wohnt!? Kann ich sie denn irgendwie bei mir selber abmelden? Und wenn ja, ist sie dann ja nirgends gemeldet, könnte das ein bösen Nachteil für sie geben? Vielen Dank schonmal :)

Mieter, Vermieter, Post, abmelden, Arbeitsagentur, Bedarfsgemeinschaft, Einwohnermeldeamt, Hartz IV, Jobcenter, ummelden, Rathaus, landkreis
Bezahlt Jobcenter Krippenplatz / alleinerziehend?

Hallo zusammen Ich habe eine 20 Monate alte Tochter, bin alleinerziehende Mama und erhalte Hartz 4, weil mein ALG1 im Laufe meiner Schwangerschaft abgelaufen ist.

Ich erhalte jetzt Geld von der Arge (Hartz4, Grundsicherung und Miete) Dann noch 190,-€ Kindergeld und 144€ Unterhalt vom Kindesvater.(Mindestsatz) Ich bekomme durch meine Behinderung/ Erkrankung ebenfalls einen Mehrbedarf gezahlt. Insgesamt erhalte ich 932,84€ (inkl.Grundsicherung für mich und mein Kind,Miete,Nk,Mehrbedarf) + Kindergeld und Unterhalt.

Ich wohne zur Zeit noch im Elternhaus (muss einen kleinen Teil Miete+NK) zahlen. Jetzt steht die Überlegung im Raum, statt erst zu Beginn der Kindergartenzeit Ende nächsten Jahres JETZT schon wieder arbeiten zu gehen. Bin ja eigentlich noch in Elternzeit. Ich hätte eine Stelle in Aussicht (Teil,-oder Vollzeit). Da ich niemanden für die Betreuung meiner Tochter habe, nun meine Frage:

Würde das Jobcenter den Krippenplatz bezahlen???? Wenn ja, zu welchen Bedingungen, welchen Teil oder werden die Kosten komplett übernommen? Wie viel darf ich verdienen, dass der Platz übernommen wird?

Ich würde mich über hilfreiche Antwort sehr freuen und bitten es zu unterlassen irgendwelche blöden Kommentare zu erhalten bzgl.des Hartz4-Bezuges. Sobald mein Kind in den Kindergarten geht wird sich das spätestens ändern.

Ich danke euch!

Krippe, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Kinderbetreuung, Saarland, Krippenplatz
Brauche hilfe wegen Trennung von Ehemann?

Hallo ich brauche da mal einen rat ! es geht drum ,das ich mich von mein ehemann trennen will wegen psychischen Problemen und anderen dingen wie abhängig von ehe mann bin und ich möchte das ganze nicht mehr! ich habe auch noch eine tochter 16 jahre alt die durch die ganzen probleme deswegen auch in eine klink ist wegen psychischen Problemen , so jetzt komm ich auf meine fragen die ich hab ich lebe nur von mein mann das einkommen mit ,meine tochter bekommt kindergeld und von ihr leiblichen vater unterhalt, ich habe leider kein job von mehere jahr durch meine probleme und ich hier in ein dorf wohne so der bus nur 2 mal am tag fährt ,auto hab ich leider nicht.ich möchte gerne in der nähe von eine stadt ziehen damit ich auch schneller arbeit finde und selbstständig werde und nicht mehr so abhängig bin. meine frage ist kann ich nach dem amt gehen und ein antragsellen wegen hartz 4 und damit ich mir ne wohnung suchen kann von das amt??ich arbeite zur zeit mit der klink zusammen und der ärzte da wegen meine tocher und die kennen auch meine probleme ich warte grade auf ein platz für mich Psychotherapie , zur info noch wir leben hier in ein haus das aber den vater gehört von mein ehemann und ich mit ihn nicht klär komme und immer wieder stress pasiert . Meine problem ist ich weiss nicht wo ich anfangen so !! erst zum amt antrag stellen auf hartz 4 und das ich mir ne wohnung suchen kann ??? oder was muss ich machen ,leider hab ich kaum freunde hier und hilfe hab ich leider auch hier nicht!!

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen wie ich das angehen kann gruß shona

Trennung, Hartz IV
Ausbildung mit ü 30, wer üntertsützt?

Ich bin im Moment ü30 und beziehe Arbeitslosengeld 2 (Hartz4). Habe ein vierwöchiges Praktikum gemacht in einem Handwerksbetrieb.

Der Betrieb war so zufrieden mit mir, dass Sie mich für "sofort" als Lehrling im ersten Ausbildungsjahr nehmen möchten und ich den Ausbildungsvertrag am Freitag unterschreiben kann, damit ich Montag anfangen kann als Azubi.

Dies wäre meine ERSTAUSBILDUNG. Bisher habe ich noch keine!

Zu meinem Problem ....

Meine Eltern haben ein Haus gemietet, dort wohne ich als Untermieter, mit Untermietervertrag usw. und zahle monatlich meine Miete + Nebenkosten. Meine Eltern Wohnen unten, in der größeren Wohnung, ich wohne oben, in einer etwas kleineren Wohnung.

Ich zahle für alles zusammen € 385,24 - Miete + Nebenkosten, welches vom Vermieter genau berechnet worden ist, damit ich meinen Eltern auch nur das zahle, was ich verbrauche und benutze.

Leider sind meine Eltern auf das Geld von mir angewiesen und können darauf nicht verzichten. Wir haben schon zusammen gesprochen und hin und her gerechnet, aber es passt vorne und hinten nicht, da meine Eltern nicht viel verdienen, obwohl Sie viel arbeiten.

Wenn ich jetzt die Berufsausbildung anfange, bleiben mir netto € 390,00 -. Wenn ich davon meine Miete und Nebenkosten bezahle, bleiben mir keine € 5,00 - im Monat übrig.

Habe ich die Möglichkeit irgendwoher Unterstützt zu werden, damit ich die Berufsausbildung machen kann?

BAB soll nur beantragt werden können, wenn ich eine eigene Wohnung habe. Gilt das auch in meinem Fall, wo ich als Untermieter bei meinen Eltern in einer eigenen Wohnung lebe?

In besonderen Fällen soll sogar vom Jobcenter auf Hartz 4 Niveau aufgestockt werden, wenn die Ausbildungsvergütung zu niedrig ist, damit eine Erstausbildung absolviert werden kann. Ist das in meiner Situation auch so ein Ausnahmefall?

Würde mich über nützliche Tipps oder Erfahrungsberichte sehr freuen, Danke!

Arbeitslosengeld II, Berufsausbildungsbeihilfe, Hartz IV
GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

Hallo Ihr Lieben,

ich und mein Freund haben einen Antrag auf Befreiung von dem Rundfunkbeitrag gestellt. Ich kriege BAB, bei mir ist also alles geklärt.

Mein Freund hat ein duales Studium absolviert, wurde aber nach 6 Monaten noch innerhalb der Probezeit gekündigt. Das war im März. Ende Februar sind wir in unsere Wohnung eingezogen. (Der Mietvertrag läuft ab 01.01.16, die ersten 2 Monate mussten wir aber renovieren, in der Zeit haben wir auch nur die Nebenkosten gezahlt, das steht so auch im Mietvertrag.)

Da er erst 6 Monate gearbeitet hat, kriegt er natürlich kein ALG, er hätte aber Sozialgeld bekommen,also Harz 4. Den Antrag hatte er auch.

Das er aber ab 01.10 ein anderes Studium anfängt haben wir uns dazu entschlossen es nicht zu beantragen und stattdessen von meinem Geld, Unterstützung unserer Eltern, Kindergeld und Reserven zu leben.
Wir mussten uns einschränken aber es ging.

Vorkurzem haben wir dann Post von der GEZ bekommen, dass wir etwas nachzahlen müssen, was ja an sich richtig ist.

Auf Grund der Umstände haben wir Antrag auf Freistellung gestellt. Beigelegt haben wir meinen BAB Bescheid und seine Ablehnung auf ALG, daraus folgt ja eigentlich, dass er Sozialgeld beantragen kann oder?

Aufjedenfall wurde der Antrag abgelehnt.

Jetzt meine Frage kann er bei der Arbeitsagentur eine Erklärung bekommen, dass er Geld hätte beantragen können?

Ich finde es so unfair, dass Leute die auf Kosten von Amt leben alles gezahlt bekommen und Leute die probieren es ohne hinzukriegen zur Kasse gebeten werden.

Weiß jemand was wir tun können?

Vielen Dank für eure Antworten!

LG Nana

Arbeitslosengeld, ALG, ALG I, ALG II, GEZ, Hartz IV, Rundfunkbeitrag
Auto und Hartz4 - was ist nun richtig?

Ich nutze das Fahrzeug von meinem Vater, welches vorerst auf seinen Namen versichert und zugelassen war. Das Fahrzeug ist definitiv nicht mein Eigentum, denn es wurde als Gebrauchtfahrzeug von meinem Vater mit seinem Geld gekauft, Kaufvertrag liegt vor.

Da mein Vater mir das Fahrzeug zur Verfügung stellt, hat er beschlossen, dass ich die jährlichen KFZ-Versicherungskosten sowie die KFZ-Steuern selber tragen muss.

Um von günstigeren Versicherungskonditionen (wenn Fahrzeugführer + Fahrzeughalter + Fahrzeugversicherungsnehmer = eine Person ist) zu profitieren, wurde dieses genutzte Fahrzeug vor Paar Jahren auf meinen Namen zugelassen und versichert.

Nun war ich eine kurze Zeit arbeitslos und musste leider ALG2 beziehen. Ich habe angegeben, dass ich kein eigenes Fahrzeug habe.

Jetzt bekomme ich ein Schreiben vom Jobcenter, in dem steht, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre und ich muss die Kopie des KFZ-Scheins einreichen. An dieser Stelle frage ich mich, woher sie die Information erhalten..., von der Zulassungsstelle?? Oder hat mich womöglich der Sachbearbeiter in der Stadt fahren sehen..? In dem Schreiben steht lediglich, dass es denen bekannt geworden ist, dass ich ein Auto fahre.

Was kann jetzt passieren? Muss ich bestimmte Summen evtl zurückzahlen, nur weil das Fahrzeug auf mich zugelassen ist. Es ist aber in der Tat nicht mein Fahrzeug, mein Vater kann das jeder Zeit bestätigen und den Kaufvertrag vorlegen.

Danke

Auto, ALG II, Hartz IV

Meistgelesene Beiträge zum Thema Hartz IV