Ich habe eine Frage zu meinem Anspruch auf eine Nachzahlung der Halbwaisenrente. Ich schildere euch nun meinen Fall.

Ich habe ab dem 01.04.17 von ALGII gelebt. Ab dem 01.09.2017 bin ich einer schulischen Ausbildung nachgegangen, welche mit sich bringt, dass mein Anspruch auf Halbwaisenrente wieder da war. Nebenbei habe ich auch Bafög beantragt, welches ich nun seit dem 01 01.18 beziehe. Das bedeutet, dass ich seit diesem Tag kein ALGII mehr beziehe. Die Halbwaisenrente habe ich nun beantragt, erfolgreich. Heute kam der Brief in dem Stand, dass die Fortlaufende Zahlung ab dem 01.02.18 beginnt und eine Nachzahlung von ca. 825€ ansteht. Diese wird allerdings noch einbehalten, da erst der Anspruch dritter geklärt werden muss. Das ist in meinem Fall eben das Jobcenter. Meine Frage ist nun: Werde ich von der Nachzahlung überhaupt etwas sehen oder wird der komplette Betrag an das Jobcenter gezahlt? Habe ich ab dem 01.01.18 einen Anspruch auf einen Teil der Nachzahlung, da ich da ja schon Bafög bezogen habe?

Ich danke im Voraus für jede Antwort!