Kindergeld zurückzahlen - Job Center?

Hallo zusammen,

da ich mich nicht sonderlich auskenne auf diesem Gebiet, habe ich mir erhofft, dass jemand von euch eventuell Hilfe abschaffen kann, da ich im Netz leider nicht die passende Antwort gefunden habe.

Ich habe ein Schreiben von der Familienkasse bekommen, dass ich bitte ca. 1.200€ zurückzahlen soll, welches mir nicht zugestanden habe.

Zur Aufklärung: Ich war ca. ein Halbes Jahr lang beim Jobcenter gemeldet, da ich aufgrund einiger privaten / gesundheitlichen Probleme meinen Studienplatz nicht wahrnehmen konnte. Kurze Zeit darauf bin ich ausgezogen und habe mich als Ausbildungssuchend gemeldet.

Nachdem meine Beraterin, welche traurigerweise nicht gerade auf mich und meine Interessen/Bedürfnisse einging, mir versuchte dies 'auszureden' und mich eher in Richtung Studium schubste, war ich mehr oder minder damit einverstanden und machte mich somit auf die Suche nach einem Studiumplatz..

Nach dem Halben Jahr habe ich keinen weiteren Antrag gestellt, da ich aufgrund der oben genannten Probleme leider vorerst kein Studium in angriff nehmen kann bzw. mich zurzeit nicht darum kümmern kann.

Nun ja, kurze Zeit nachdem ich dort abgemeldet war, bekam ich einen Brief von der Familienkasse - das Geld habe mir nicht zugestanden, da ich nicht mehr als Ausbildungssuchend gemeldet war.

Kurzgefasst: weder hat meine 'Beraterin' mich darauf aufmerksam gemacht, noch wusste ich davon, noch habe ich eine Möglichkeit dieses Geld zurückzuzahlen.

Da ich in der Zeit beim JobCenter gemeldet war und mir das Kindergeld scheinbar nicht zustand, stünde mir ja meiner Meinung nach eigentlich der selbe Betrag vom Job Center zu. (da das Kindergeld als Einkommen verrechnet und somit vom Gesamtbedarf abgezogen wird, hätte das JobCenter mir den vollen Betrag auszahlen müssen, wenn ich kein Kindergeld bezogen hätte.) Sie behaupten jedoch, dass dies nicht der Fall sei, da ich dieses Geld ja erhalten und darüber verfügt habe. Rein Logisch gesehen, bin ich aber der Meinung, dass mir das Geld, welches mir stattdessen sowieso vom JobCenter zugestanden hätte, auch nachwirkend ausgezahlt werden müsste. Immerhin muss das Kindergeld irgendwie zurückgezahlt werden, wodurch dann aber die Lücke entsteht, als hätte ich es nie besessen.

Kennt jemand die Rechtliche Lage diesbezüglich?

oder kann ich bei der Familienkasse so etwas wie eine Berufung beantragen?

Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.

Recht, Familienkasse, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
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