Leute glauben verfassungswidrige Aussagen seien strafbar?

Am Samstag haben in Hamburg rund 1.100 Islamisten eine Demonstration abgehalten und die Errichtung eines Kalifats gefordert (siehe hier). Viele meinten daraufhin dies sei strafbar. Indes sind auch verfassungswidrige Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. So schreibt das Bundesverfassungsgericht:

Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.

Warum glauben Leute trotzdem, dass verfassungswidrige Aussagen strafbar seien?

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Berufsperspektive mit Vorstrafe?

Hey meine Lieben☺️

Mein Name ist Paulina, ich bin 22 Jahre alt und lebe in Hamburg. Ich möchte euch eine Frage stellen, über die ich sonst mit niemandem sprechen kann.

2019 war ich mit 18 Jahren das erste Mal vor Gericht wegen Betrug. Ich war damals extrem naiv und wollte einfach mehr Geld haben, um es für Dinge auszugeben, die ich unbedingt haben wollte. 2021 bin ich dann das zweite Mal angeklagt worden und als Wiederholungstäterin zu einer Haftstrafe veurteilt worden. Ich schäme mich sehr sehr doll dafür.

Ich habe kurz vorher zum Glück noch Abitur gemacht. Seit meiner Entlassung mache ich aber nur einfache Jobs und habe keine Ausbildung oder Studium angefangen. Aber ich verdiene natürlich aktuell sehr wenig und möchte jetzt mein Leben endlich verändern, sodass es mir in Zukunft besser geht.

Ich könnte mir mega gut vorstellen, Lehrerin zu werden, weil es mir total Spaß macht, mit Kindern zu arbeiten und sie auf ihrem Weg zu begleiten. Meine Frage ist: Kann ich das mit meiner Vorstrafe noch schaffen? Wie kann ich mein Studium finanzieren? Was muss ich sonst mit meinem Lebenslauf beachten?

Mir ist bewusst, dass eine professionelle Beratung sinnvoll wäre, aber ich traue mich einfach nicht, direkt mit jemandem über meine Vorstrafe zu sprechen. Deshalb wäre es super lieb, wenn ihr mir weiterhelft. Ihr könnt gerne Fragen stellen, wenn euch Infos fehlen.

Ganz großen Dank für eure Hilfe!!

Liebe Grüße, Paulina♥️

Nein, das wird nicht mehr möglich sein 59%
Ja, das kannst du auch mit Vorstrafe machen 41%
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Wohnungspflicht/Wohnungsrecht?

Ich war letztens in einer Großstadt und habe dort viele Obdachlose gesehen. Ich fand das erschütternt das ein reiches Land wie Deutschland seine Bürger nicht unterbringen kann und das Leute trotz Artikel 1 in sollchen Würdelosen Lebensumständen leben. Deswegen hab ich mir Gedanken gemacht und folgendes Gesetz ausgearbeitet:

Art 13a GG
(1) Jeder Deutsche hat das Recht auf einen Wohnsitz. Kein Deutscher darf ohne Wohsitz sein.
(2) Der Staat hat die Pflicht das in Abs 1 Satz 1 gegebene Recht und die in Absatz 1 Satz 2 gegebene Pflicht durch zu setzen. Näheres wird durch Bundesgesetze bestimmt.
(3) Niemand darf wegen des Fehlens eines Wohnsitzes bestraft werden.

Hier noch die Legaldefinitionen von Wohnsitz und Wohnung:

Abgabenordnung (AO)
§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

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Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Dazu will ich noch sagen, dass niemand durch das Gesetz wirklich gezwungen wird dort zu wohnen. Also falls jemand unbedingt den Lebenstraum hat in nem Zelt auf der Straßenkreuzung in Frankfurt zu wohnen kann er das auch tun er hat dann halt trotzdem irgendwo eine Wohnung mit Postadresse.

Find ich nicht gut. 48%
Find ich super. Sollte genau so in den Bundestag. 48%
Prinzipiell gut nur folgenden Teil würde ich ändern. 4%
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