Hamburg: Polizei verbietet Forderung nach Kalifat?
In Hamburg haben heute rund 2.300 Anhänger der Gruppe "Muslim Interaktiv" demonstriert. Bei einer vergangenen Demonstrationen hatte die Gruppe die Errichtung eines Kalifats gefordert. Die Polizei hatte diese Forderung für die heutige Demonstration verboten (siehe hier).
Haltet Ihr das Verbot der Parole für richtig?
56 Stimmen
Kannst du irgendwas Geileres verlinken als BILD, wenn du eine Frage an uns hast? BILD wird bei mir nicht angezeigt.
Nein. Dein Problem.
18 Antworten
Ja!
Die Forderung nach einem Kalifat hat nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Es ist ein Aufruf, die Demokratie abzuschaffen und das ist nach § 111 StGB strafbar. Wer in Deutschland ein Kalifat errichten will, hat hier nichts zu suchen.
Man kann gegen alles Mögliche demonstrieren, aber nicht zu Gewalt gegen den Staat aufrufen. Leider wird dagegen viel zu selten vorgegangen.
Geschützt sind damit von Art. 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. Das Grundgesetz vertraut auf die Kraft der freien Auseinandersetzung als wirksamste Waffe auch gegen die Verbreitung totalitärer und menschenverachtender Ideologien. Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus. Den hierin begründeten Gefahren entgegenzutreten, weist die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes primär bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs sowie der staatlichen Aufklärung und Erziehung in den Schulen gemäß Art. 7 GG zu.
Ein Kalifat hat mit Demokratie nichts zu tun. Ein Kalif ist ein Alleinherrscher. Er lässt sich bestenfalls beraten von Leuten, die er sich selbst aussucht. Siehe Russland im Vergleich.
Wer ein Kalifat fordert, hat in Deutschland nichts zu suchen.
(Schreibfehler korrigiert)
Denjenigen, die Kalifat oder Sharia wollen, sollte die Tür gezeigt werden. Um ehrlich zu sein, ich würde sowas sogar mit Hochverrat bestrafen, denn dies richtet sich definitiv gegen das Land und die Demokratie. Solche Menschen haben in Europa gar nichts zu suchen. Wenn es ihnen hier nicht gefällt, gibt es ca. 50 Länder mit muslimischen Mehrheit, in vielen wird sogar die Sharia als Gesetzgrundlage verwendet. Niemand verhindert sie, hier leben zu müssen.
Das können diese Menschen gerne außerhalb von Deutschland fordern.
lg
Tatsächlich steht die reine Forderung immer noch im Einklang mit dem Grundgesetz. Wünschen und fordern kann man nämlich im Endeffekt alles, was man will. Auch das Aussprechen von Wünschen und Forderungen ist immer noch kein Problem in diesem Zusammenhang.
Zum "Problem" bzw. zur "Bedrohung" wird das erst, wenn es über den reinen Wunsch hinaus geht - und zwar nicht nur zur Bedrohung für den Staat, sondern auch für alle Menschen in seinem Einflussbereich.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sagt nämlich dazu im Artikel 20 folgendes:
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Hervorhebung von mir
Und wenn nun der Hamburger Innensenator wiederholte Forderungen nach einem Kalifat als Versuch interpretiert, die unter 20.1, 20.2 und 20.3 genannte Ordnung (aka "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" zu beseitigen, dann ist er nach 20.4 dazu berechtigt, diese Slogans etc. zu verbieten.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
✔️
Die Ordnung wird nicht mit der Forderung beseitigt oder gestört. Das passiert erst dann, wenn aus der Forderung ein konkretes Handeln wird. Das ist bei Demonstrationen selten der Fall. Ein Beispiel hierfür wäre vielleicht die Hetze von Trump vor dem Kapitolsturm zu nennen.
Und wenn nun der Hamburger Innensenator wiederholte Forderungen nach einem Kalifat als Versuch interpretiert, die unter 20.1, 20.2 und 20.3 genannte Ordnung (aka "Freiheitlich Demokratische Grundordnung" zu beseitigen, dann ist er nach 20.4 dazu berechtigt, diese Slogans etc. zu verbieten.
Quatschjura deluxe.
Quatschjura.