Sollte der Aufruf zur Errichtung eines Kalifats strafbar sein?
Nach der Islamisten-Demo in Hamburg, auf der die Errichtung eines Kalifats gefordert wurde, hat der SPD-Politiker Ralf Stegner in der Talkshow "Markus Lanz" kürzlich mehrfach behauptet, entsprechende Aufrufe seien bereits strafbar und müssten strafrechtlich verfolgt werden. Tatsächlich ist der Aufruf zur Errichtung eines Kalifat ebenso wenig strafbar wie der Aufruf zur Errichtung jeder anderen Form von Diktatur.
Sollte ein entsprechender Aufruf zur Errichtung des Kalifats strafbar werden?
30 Stimmen
8 Antworten
Da wüsste man ja nicht, wann was ein Witz und wann nicht ist.
Außerdem bin ich eher gegen Delikte, die etwas mit Aussagen zu tun haben.
Worte sind in meinen Augen nicht so strafwürdig wie Taten.
Das ist für mich was anderes als wenn man das bloß sagt (aus welchen Motiven auch immer).
Aber stimme Dir natürlich vollkommen zu.
Möglich ist [...] eine Strafbarkeit wegen Aufforderung zur Begehung eines Hochverrats gemäß den §§ 111, 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Fischer, § 83, Rn. 3). Nach § 111 Abs. 1 StGB wird wie ein Anstifter (d.h. aus demselben Strafrahmen wie der Täter, § 26 StGB) bestraft, wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 111 Abs. 2 Satz 1 StGB).
(Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, WD-7-095-21-pdf-data.pdf )
Ein Schild wie "Kalifat ist die Lösung" fällt aber selbstverständlich noch nicht darunter.
Ja, natürlich. Je nach Einzelfall kann es eine strafbare Anstiftung sein.
Worte sind in meinen Augen nicht so strafwürdig wie Taten.
Also sollten Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung und Volksverhetzung legal sein?
Also sollten Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung
Ja. Ich bin der Ansicht, etwaige Schäden sollten allenfalls zivilrechtlich einzufordern sein.
Volksverhetzung
Jedenfalls bedingt. Dass man sich z.B. nicht legal in einer Weise, wie ich das als Protestant für angemessen erachte, gegen den Katholizismus auflehnen darf, ist für mich ein Unding.
Dass man sich z.B. nicht legal in einer Weise, wie ich das als Protestant für angemessen erachte, gegen den Katholizismus auflehnen darf, ist für mich ein Unding.
Was wäre denn eine solch angemessen Weise?
Ungefähr so, wie in diesem Artikel beschrieben: https://library.fes.de/fulltext/historiker/00574004.htm
Über die Kommunisten in entsprechender Weise.
Vermutlich nicht, solange sie nur darüber reden.
Erst wenn sie handeln ist es strafbar. Meine Laienmeinung.
Also wenn ich das richtig verstehe dann ist es bereits illegal wenn man die freiheitlich demokratische Grundorndung abschaffen will.
Generell halte ich es nicht für besonders sinnvoll Worte und Meinungen zu verbieten
Also wenn ich das richtig verstehe dann ist es bereits illegal wenn man die freiheitlich demokratische Grundorndung abschaffen will.
Das siehst Du nicht richtig.
Das siehst Du nicht richtig.
Selbstverständlich sieht Kaen011 richtig!
Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.
Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.
Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will. Das ist falsch. Oder wie viele Kommunisten und Nationalsozialisten sitzen deshalb im Knast? Eben. § 81 StGB erfordert Gewalt oder Drohung mit dieser. Die FDGO abschaffen zu wollen allein genügt nicht.
Möglich ist [...] eine Strafbarkeit wegen Aufforderung zur Begehung eines Hochverrats gemäß den §§ 111, 81 Abs. 1 Nr. 1 StGB (vgl. Fischer, § 83, Rn. 3). Nach § 111 Abs. 1 StGB wird wie ein Anstifter (d.h. aus demselben Strafrahmen wie der Täter, § 26 StGB) bestraft, wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 111 Abs. 2 Satz 1 StGB).
(Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, WD-7-095-21-pdf-data.pdf )
Ein Schild wie "Kalifat ist die Lösung" fällt aber selbstverständlich noch nicht darunter.
Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will. Das ist falsch. Oder wie viele Kommunisten und Nationalsozialisten sitzen deshalb im Knast? Eben. § 81 StGB erfordert Gewalt oder Drohung mit dieser. Die FDGO abschaffen zu wollen allein genügt nicht.
Er hat geschrieben es sei bereits illegal, wenn man die FDGO abschaffen will.
Das ist falsch.
Nein, das ist nicht unbedingt falsch, weil es darauf ankommt, wie konkret dieses Vorhaben ist, was konkret an Vorstellungen, Plänen damit verbunden ist.
Die bloße Aussage, man wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen oder lehne sie ab, ist allerdings noch kein Straftat bestand.
Nein, das ist nicht unbedingt falsch
Doch, ist es. Und jetzt hör bitte mit Deinem Quatschjura auf.
Gebe ich Dir gerne zurück, wenn Du nicht in der Lage bist, das zur Kenntnis zu nehmen, was ich mit dem "weil" - entscheidend für das Verständnis - weiter dazu geschrieben habe, sondern es vorzieht, mich entstellend verkürzt zu zitieren.
Außerdem hast Du ganz sicher nicht zu bestimmen, wann ich womit aufzuhören habe! Klar?
Außerdem hast Du ganz sicher nicht zu bestimmen, wann ich womit aufzuhören habe! Klar?
Doch. Und jetzt lass mich bitte in Ruhe.
Willkommen auf der Ignorieren-Liste. ;)
Mit dem Strafrecht können wir nicht die Fehler der Zuwanderungspolitik reparieren.
Wir müssen auf jeden Fall den Zuzug von weiteren Muslimen stoppen.
auf jeden Fall so lange wie Parolen wie "unser Land zuerst" unter Strafe stehen.
Ich meine, Aufrufe wie "Deutschland den Deutschen..." kann ich verstehen, dass man das verbietet! aber wenn man berrechtigterweise fordert, dass z.B. die eigenenen Intressen eines Landes stärker duchgesetzt werden, kann soll und muss das legitim sein.
Die Absicht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung (also auch das Grundgesetz) abschaffen zu wollen, ist selbstverständlich strafbar, gegebenenfalls sogar als Hochverrat.