Hallo,

wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe und später mein Gewerbe etwas ausweite und hierfür eine Erlaubnis benötige, z. B. nach §34c GewO oder vergleichbar und dann diese Erlaubnis beantrage und bekomme, ist dann diese erteilte Erlaubnis, wenn ich das Gewerbe nachträglich ummelde ("angemeldete Tätigkeit") weiterhin gültig?

Grüße