Nageldesign als Hobby

Hallo,

ich habe seit einiger Zeit das Nageldesign für mich entdeckt. Für mich selber habe ich schon einiges ausprobiert und viel Equipment gesammelt.

Natürlich laufe ich auch mit meinen Kunstwerken durch die Gegend. Auch 2 Freundinnen haben mich gefragt ob ich Ihre Nägel mal bearbeiten würde. Natürlich möchte ich auch mal etwas neues ausprobieren und ausschließlich in meinem engen Freundeskreis die Nägel machen (ich bin zudem auch vollzeit berufstätig). Nun ich möchte hierfür kein Geld verlangen. Trotzdem kaufe ich dann das zeug für mich und gebe es ja auch dann irgendwie ab (Gel und Farben). Nun stellt sich mir die Frage. Wenn ich einmal in der Woche einer guten Freundin die Nägel mache (rein als Hobby), darf Sie mir dann für das benutzte Material ein paar Groschen geben? Wenn ja, wieviel dürfte es maximal sein. Wenn ich nun für 2-3 Freundinnen also 2-3 mal im Monat die Nägel für jemand mache....sollte ich dann ein Gewerbe anmelden (natürlich wenn dann nur in Absprache mit dem Arbeitgeber, dessen bin ich mir bewusst). Wie steht Ihr dazu? Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich mich verhalten soll. Auf der einen Seite gebe ich Geld für Material aus...auf der anderen Seite möchte meine Freundin (und ich möchte es auch gerne machen und Sie nicht enttäuschen) auch die Nägel von mir gemacht haben. Hoffe auf gute Ratschläge.

Existenzgründung, Arbeit, Selbständigkeit, Gewerbe, Naildesign, Nebenverdienst
Kleinunternehmer Regelung Grafik-Design

Hallo liebe Community!

Ich habe vor etwa einem Monat ein Kleinunternehmer-Gewerbe angemeldet. Wurde mir vom Finanzamt empfohlen, damit es keine Unstimmigkeiten gibt. Jetzt weise ich ja nach §19 keine Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer aus. Also bekomme Netto Vergütung.

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Ich kenne mich noch nicht so richtig aus, möchte aber alles richtig und seriös machen. Auch bin ich mir noch nicht sicher wie ich die Preise gestalten soll. Habe mal meinen Stundensatz ausgerechnet und der ist utopisch hoch. Das Zeug würde glaube ich keiner kaufen. Meine Zielgruppe beschränkt sich dank dem Grafik-Design nicht auf bestimmte Alters- oder Personengruppen. Ich möchte mich auch eher für den kleinen Bürger engagieren, der nicht nur 08/15 Designs vom Kopiershop nebenan bekommt für private Dinge. Unternehmen die Werbung machen wollen meine ich ablehnen zu wollen, da mir der Aufwand einfach zu groß ist. Für kleine Firmen wie zum Beispiel ein kleiner Friseurladen oder so würde ich schon gerne die Visitenkarten usw. gestalten. Jedoch eher in einem kleineren Rahmen. Ich möchte Bewerbungsdesigns anfertigen mit dazugehörigem Bewerbungsfoto /s .

So und die Handwerkskammer hat sich natürlich auch bei mir gemeldet. Ich solle mich als Fotografin bei denen Eintragen lassen, was natürlich gleich mal mit 150 Euro zu Buche schlägt. Habe das erstmal Revidiert und ne Erklärung geschickt, dass mein Beruf nicht Hauptsächlich mit Fotografie zu tun hat sondern nur einen Bruchteil ausmacht.

Im Moment befindet sich mein KLeingewerbe wie gesagt noch im Aufbau und ich wäre für jegliche Tipps und Tricks dankbar. Ein Logo habe ich schon, jetzt muss ich noch Formulare erstellen wo ich Rechnungen, Auftragsbestätigungen usw. dann wie ein Serienbrief einfach eintippen kann (individuell).

Joa... das wars erstmal kurz zur Beschreibung.

Wäre voll genial wenn ich hier ein paar brauchbare Tipps bekomme.

:) Liebe Grüße Jessykaschka

Existenzgründung, Selbständigkeit, Fotografie, Grafik, Recht, Finanzamt, Geschäft, Gewerbe, Unternehmen
Wir wollen eine Diskothek eröffnen. Wie sind eure Erfahrungen?

Hallo zusammen,

ich habe in letzter Zeit zusammen mit einem Kommilitonen und guten Freund (ich Anfang 20, er Mitte 20) die Idee gehabt eine kleine Diskothek zu eröffnen. Das mag sich im ersten Moment vielleicht naiv anhören, und ja, es ist riskant, aber wir haben das schon durchdacht :P

Es gibt in unserer Stadt (150k Einwohner) keine Disco mit den Musikrichtungen Rock/Punk/Metal, wir kennen jedoch sehr viele Leute die diese Musik gerne öfter in Discos hören würden, was auch spürbar an Musikwünschen ist, die in diversen Diskotheken oft geäußert, aber nur selten erfüllt werden. Man könnte also von einer kleinen Marktlücke sprechen.

Ich habe mich schon etwas eingelesen was Startkapital, Konzessionen, Versicherungen etc. angeht, aber so ein Vorhaben ist natürlich nicht ganz billig, alles andere als sicher und birgt mit Sicherheit einige Tücken die man auf den ersten Blick übersehen kann. Zu den folgenden Punkten haben wir uns bereits mehr oder weniger konkrete Gedanken gemacht:

Zum Personal: Da es sich um eine Studentenstadt handelt besteht ein Überangebot an Barkeepern, DJs, Türstehern und allem was dazu gehört. Das sollte also schonmal kein Problem sein.

Zum Standort: Da ist noch alles offen. In der Innenstadt gäbe es einige geeignete Locations, festgelegt haben wir uns aber natürlich noch nicht, es ist ja noch nicht sicher ob wirs wirklich durchziehen.

Zur Eröffnung/Werbung: Natürlich sollen die Leute auch wissen dass es eine neue beste Disco in der Stadt gibt :P Also sollte es an Flyern, Werbeplakaten, etc. nicht fehlen, ein kleines Interview im lokalen oder Studentenradio wäre natürlich auch ganz nett und ließe sich sicherlich einrichten. Für die Gestaltung der Flyer, Plakate etc. hätte ich bereits einige Kontakte, u.a. eine Werbeagentur die bereits für das (kleine) Unternehmen meines Vaters arbeitet und einige Kommilitonen/Bekannte die auf diesem Gebiet sehr begabt sind.

Zu den Finanzen: An dieser Stelle würde ich euch bitten mir realistische Werte für ein Startkapital zu nennen. Bisher habe ich gelesen dass 30k bis 50k Euro Minimum seien. Ich hätte momentan etwa 15-20k Euro zur Verfügung, mein Kommilitone etwa 15k, für den Rest könnten wir entweder unsere Eltern anpumpen oder einen Kredit aufnehmen. Außerdem wäre es ganz gut ein paar Erfahrungswerte zu Mietpreisen zu haben. Wie bereits erwähnt soll es eine eher kleine Diskothek werden, um die 100-150m² Tanzfläche/Bar, dazu würden dann noch Sanitäranlagen und Lagerräume kommen.

Zu guter letzt würde ich euch noch um Tipps, Warnungen und alles andere in dieser Richtung bitten, was uns in irgendeiner Form hilfreich sein könnte oder uns vielleicht auch von einer Dummheit abhält :P

Ich bedanke mich an dieser Stelle schonmal herzlich für alle Beiträge und freue mich auf viele Antworten :)

Viele Grüße, Nugy

Disco, Selbständigkeit, selbstständig, Bar, Eröffnung, Gastronomie, Gewerbe, Unternehmen, Diskothek
Wie viel Geld darf man als Privatperson, mit Ebay nebenbei im Monat verdienen?

Hallo liebe Leutchen,

Ich habe da einmal eine Frage bezüglich der Nebenverdienste bei Ebay, als Privatperson.

Und zwar, ich spiele ein Online-Rollenspiel, in diesem verbringe ich ca. 3-6 Std. täglich, durch diese aufgewandte Zeit erspiele ich mir eine Menge Items, die in diesem Spiel zufällig fallen gelassen werden. Diese Items setze ich dann zu einem kompletten Ausrüstungssatz zusammen.

Diesen komplett Satz biete ich dann anschließend bei Ebay an, Ebay hat mit diesen Gütern überhaupt keine Probleme, womit ich sagen möchte, das es keinerlei Schwierigkeiten gibt, diese Items über Ebay anzubieten. Da ich jeden Tag mehrere Items finde, biete ich dementsprechend viele komplett Ausrüstungen bei Ebay an, somit komme ich auf einen Nebenverdienst von ca. 300-900 Euro monatlich.

Nun ist meine Frage, ob so eine Summe, oder überhaupt meine Vorgehensweise gewerblich angemeldet werden, oder überhaupt in betracht gezogen werden muss ?? Da ich ja nichts von Großunternehmen kaufe, um anschließend mit Gewinn wieder zu verkaufen, es sind ja lediglich Sachen aus eigenem Fund.

Ein Beispiel um es auf das echte Leben zu übertragen -> Ich täglich im Park spazieren und finde jedesmal eine tolle Sache, die ich anschließend bei Ebay anbiete.

Sei es dahin gestellt, ob diese Variante gegen die Nutzerregeln des Spieleherstellers verstößt, meine Frage beziehst sich nur auf den Nebenverdienst und ob so eine Variante als Privatverkauf zählt, oder gewerblich angemeldet werden muss.

Ich würde mich über jede nützliche Antwort freuen ;)

Geld, eBay, Gewerbe, Monat, Privat, Verdienst
Wie fülle ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Promoter aus?

Hi,

ich bin nun Promoter (Student) und fülle gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Vielleicht haben einige damit schon Erfahrung und können mir helfen.

Zu Punkt 2.1 Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit wollte ich hinschreiben: Promotion, Marktforschung, Kundenbetreuung, Interviewer, Verteilen von Werbemitteln (ich weiß, dass das nicht alles reinpasst...Sicherlich kann man da etwas viel einfacheres hinschreiben. Ich denke nur "Promotion" ist zu allgemein.

Zu Punkt 2.2 Anschrift des Unternehmens Als Bezeichnung: Promotion? Da ich kein Unternehmen habe, kann ich auch keine Anschrift angeben oder muss ich stattdessen einfach meinen Wohnsitz angeben?

Zu Punkt 2.6 Gründungsform Da kann ich ja das Datum des Beginns der Tätigkeit als Promoter angeben aber eine Anschrift eines Unternehmen kann ich da ja wieder nicht angeben, da nicht vorhanden...

Zu Punkt 3.1 Voraussichtliche Einkünfte aus Selbstständiger Arbeit nehme ich an oder?

Zu Punkt 4 Angaben zur Gewinnermittlung Da muss ich ja nichts angeben

Zu Punkt 5 Da muss ich ja auch nicht angeben

Zu Punkt 6 auch nichts...

Erst wieder zu Punk 7.3 Ich verdiene sicherlich unter 17500 als Promoter :D...aber welchen der beiden Punkte muss ich dann ankreuzen oder muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu Punkt 7.5 Steuerbefreiung Was muss ich da ankreuzen, bzw. muss ich da überhaupt etwas ankreuzen?

Zu 7.9 und 8 Muss ich ja auch nichts angeben

Finanzen, Steuern, Gewerbe, Promotion, steuerliche erfassung
Freiberuflicher Chauffeur?

Also irgendwie habe ich ständig Komplikationen mit den Abrechnungen und bräuchte mal detaillierte Infos, Google konnte leider nichts genaues ausspucken.

Ich fahre für drei verschiedene Unternehmen als Chauffeur bzw Mietwagenfahrer und besitze den Personenbeförderungsschein. Meine Rechnungen stelle ich wie folgt: "Dienstleistung Monat Juli" Menge = Stunden Einzelpreis Gesamtpreis zzgl. MwSt = Endpreis

Eins dieser drei Unternehmen stört das Wort "Dienstleistung" Ich soll Chauffeurservice, Fahrdienste oder Kurierdienste eintragen wegen Finanzamt.

Meine Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: KEINE eigenen Autos, also kein eigenes Gewerbe Ich mache eine Fahrt von Düsseldorf nach Berlin (Person oder Brief/Paket), übernehme ein Auto, liefere entsprechend ab und stelle das Auto nach der Rückkehr in Düsseldorf ab. Ich erbringe also eine reine Dienstleistung oder sehe ich das falsch?

Zu den Fragen: 1. Was genau müsste ich denn in meine Gewerbeanmeldung reinschreiben? Und zwar so dass ich auch von der BG Verkehr und IHK, etc in Ruhe gelassen werde? - Fahrtenservice, Kurierdienste, Chauffeurservice? Wenn ich Mietwagenservice reinschreibe dann hab ich sofort Strassenverkehrsamt, BG und IHK am Hals.

  1. Was genau schreibe ich auf die Rechnung?

  2. Welchen Unterschied macht es ob ich die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender durchführe?

P.S.: ich hab das vorher neben dem Studium auf 400 Euro Basis gemacht, seit Mai umgestellt und arbeite seitdem auf Rechnung, seitdem quäle ich mich auch ständig mit diesen Fragen. Bitte um eure gesitreichen Antworten

bitte erspart mir Warnungen vor dem was alles passieren kann wenn..., Infos zu Scheinselbständigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung oder anderen Dingen. Solchen Fragen habe ich mich längst gestellt, ich wünsche mir nur konkrete Lösungsvorschläge wie ich es RICHTIG machen soll... Vielen Dank im Voraus

Berufsgenossenschaft, Chauffeur, Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kurierdienst, Mietwagen
Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern? Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Guten Tag,

Bin männlich, 41 Jahre und lebe momentan von Hartz4.

Da ich kein Mensch bin der sich auf Harz4 ausruhen will, und ich Jahrelang gearbeitet habe (Abteilungsleiter Elekrtomarkt) möchte ich es nun, mit etwas eigenem ONLINE SHOP selbstständig versuchen.

Meine Frage, Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern? und Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Kostenzusammensetzung:

Gewerbliche Kosten,

Wareneinkauf, 1000 €

IHK, 50 €

Steuerberater, 200 €

Versandkosten, 200 €

Webkosten und Webspeicher, 100 €

Sonstiges, 100 €

Monatliche Gewerblichen Gesamtkosten, (etwa) 1650 €

Private Kosten,

Miete, 800 €

Strom, 100 €

Tel. und Internet, 50 €

Privates, 280 €

GEZ, 20 €

Versicherungen, 400 €

Kredit, 200 €

Sonstiges 150 €

Monatliche Private Gesamtkosten, (etwa) 2000 €

Das machen Monatliche Kosten von insgesamt (etwa) 3650 €

Jetzt meine Frage,

Was bleibt mir als (Gewinn) nach Steuern?

Was muss ich verdienen (Umsatz) um davon leben zu können?

Was müsste ich TÄGLICH an Umsatz haben?

Kann mir da jemand bitte sagen was und wieviel ich verdienen muss, und was ich davon an Steuern abgeben muss, und wieviel Umsatz ich machen muss und mindestens meine Monatlichen GESAMTKOSTEN zu decken?

Bitte Bitte, nur ernst gemeinte Antworten

Vielen Dank ;-)

Finanzen, Geld verdienen, Steuern, Online-Shop, selbstständig, Gewerbe
Steuerfestsetzung! Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen ......

Hallo,

nun habe ich den Steuerbescheid für 2008 zurück erhalten.

Folgender Satz wird wie folgt ausgelegt :

Über eine etwaigige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung. Der darüber hinuasgehende Betrag wird erstattet auf das Konto XXX sofern er mindestens 1,- € beträgt.

Nun teile ich folgende Punkte mit:

  1. Dieses ist meine 2 abgegebene Steuer überhaupt.
  2. Habe ich ein Kleingewerbe laufen.
  3. Das Kleingewerbe läuft mit Verlust, da Anfangsstadium. Sprich keine Einnahmen nur Ausgaben.
  4. Die Steuererklärung für das Kleingewerbe wurde Zeitgleich mit der Steuer 2008 abgegeben.
  5. Es bestehen anderweitig keine anderen Steuerschulden, kein KFZ oder sonstige Möglichkeiten einer Pfändung oder sonstiges.

Könnte es nun sein , dass die Steuererklärung für das Kleingewerbe noch nicht bearbeitet ist, und es deshalb zu dem von mir oben benannten Satz gekommen ist ?

Wäre es vll möglich, dass nun geprüft wird , ob ich für 2009, 2010 und 2011 vll laut Einreichung meines Arbeitgebers und der von mir nicht abgegebenen Steuer nun überprüft wird ob ich hätte für 2009, 2010 oder 2011 hätte etwas nachzahlen müssen oder sollen?

Ein weiterer wichtiger Punkt wird erläutert: Ein Verspätungszuschlag wird nicht festgesetzt. Sie müssen jedoch mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen, wenn Sie künftig Ihre Steuererklärung nicht oder fristgemäß abgeben.

Heißt dass nun , dass ich die Steuer für 2009 , 2010 und 2011 lieber nicht abgeben sollte, weil Ich dann den Verspätungszuschlag aufgebrummt bekommen könnte ???

Vielen Dank für euer Antworten..... Heiß dass nun ,

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Gewerbe, Umsatzsteuer, einkommensteuerbescheid
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Anlage FE-KAP – wie verfahren?

Angenommen, es besteht ein Gewerbe in Form einer GbR mit zwei Gesellschaftern. In der EÜR sind neben den eigentlichen Betriebseinnahmen auch Kapitaleinküfte verbucht, die somit Teil der Einkünfte (umsatzsteuerfreie bzw. nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung gibt es nun die Anage FE-1, in der die Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen ausgewiesen wird. Da Die Gesellschafter eine Aufteilung von 50/50 haben, werden die laufenden Einkünfte (welche die Kapitalerträge beinhalten) auf beide Gesellschafter aufgeteilt.

Nun gibt es die Anlage FE-KAP. Hier sind noch einmal zusätzlich die Kapitalerträge eingetragen. Ebenso die gezahlte Kapitalertragssetuer und der Solidaritätszuschlag.

Angenommen:

20.000 Eur Gewinn (Einnahmen inkl. Kapitalerträge von 5.000 Eur minus Ausgaben)

10.000 Eur fällt in Anlage FE-1 auf Gesellschafter A, 10.000 Eur fällt auf Gesellschafter B

5.000 Eur Kaitalerträge werden aufgeteilt auf Gesellschafter A und B (je 2.500 Eur) und in der Anlage FE-KAP vermerkt.

Der hieraus folgende Feststellungsbescheid ist die Grundlage für die Einkommensteuererklärung der Gesellschafter. Ziel der Gesellschafter ist nun, über die Einkommensteuererklärung die Kapitalertragssteuer + Solidaritätszuschlag zurück zu bekommen.

Wie werden in dem Feststellungsbescheid die Kapitalerträge und gezahlten Steuern/Abgaben ausgewiesen?

War das Vorgehen richtig, die Anlage FE-KAP auszufüllen, um die Kapitalertragssteuer in der späteren Einkommensteuererklärung ertstattet zu bekommen?

Ist dem Finanzamt klar, dass die Kapitalerträge bereits in der "Aufteilung von Betseuerungsgrundlagen" eingerechnet sind (in dem Zahlenbeispiel also 10.000 Eur Einkünfte pro Gesellschafter, und nicht 12.500 Eur)?

Finanzen, Steuererklärung, Finanzamt, GbR, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen

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