Hallo, ich werde mir in Kürze einen Proberaum im Eigentum anschaffen. Das Objekt wird seit langem (mehrere Jahre) als Proberaum/Studio genützt, ist im Grundbuch aber als Lager ausgewiesen.

Ich würde den Raum nun gerne auch stunden- bzw. tageweise an andere Bands/Musiker überlassen. Muss ich dazu

  1. ein Gewerbe anmelden?

  2. das Objekt/den Raum umwidmen lassen?

  3. bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Brandschutz etc.)?

In näherer Zukunft habe ich vor, den Raum aufgrund der idealen Raumaufteilung in Abhör- und Proberaum als Studio weiter auszubauen. Es wäre dann also denkbar, für den Umgang mit der dann vorhandenen Gerätschaft Schulungen bzw. Dienstleistungen anzubieten. Ist dafür dann die Anmeldung eines gesonderten Gewerbes erforderlich?