Hallo, ich muss leider mein Gewerbe für Wellnessmassage ummelden, wahrscheinlich auf meine Privatadresse, obwohl ich dort keinen Massageraum zur Verfügung habe. Ich arbeite selbstständig (Kleingewerbe) im Massagebereich eines Freizeitbades, eines Hotels etc., habe aktuell noch wenig "eigene" Kundschaft. Muss ich zwingend einen Raum unter der Gewerbeadresse vorweisen können, wie das z.B. bei der Anmeldung einer Heilpraxis der Fall ist, es heißt "Heilen im Umherziehen" ist nicht erlaubt.

Vielen Dank im Voraus! Tiare