Kunde unzufrieden, muss er trotzdem zahlen?

Guten Morgen miteinander. Ich habe folgendes und das 1. Mal so ein Problem. Ich habe für einen Kunden einen Auftrag erledigt. Der Kunde ist überhaupt nicht zufrieden, und hat böse Kritik an mir abgelassen. Es wirkte schon beleidigend. Ich habe dem Kunden angeboten Änderungen vorzunehmen. Dies nimmt er nicht war. Jetzt reagiert der Kunde nicht mehr auf meine Mail. Ich erklärte ihm noch einmal das er die Möglichkeit hat kleinere Änderungen vornehmen zu lassen. Ich habe das gemacht was der Kunde mir als Vorlage gab.

Ich habe ihm dann noch erklärt, dass wenn er keine Änderungen mehr will er die Rechnung trotzdem erhält oder wenn er das Projekt nicht möchte er eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Ich habe mir das aus folgendem Grund erlaubt zu schreiben.

Der Kunde hat in seinem Auftrag bestätigt mit meinen Regeln/Ablauf einverstanden zu sein. Vorher kann man den Auftrag nicht abschicken und eine Auftragsbestätigung per Mail hat er auch bekommen mit dem Ablauf im Anhang (PDF). Die PDF ist sogar kopiergeschützt, sie ist nicht veränderbar.

In meinem Ablauf/Regeln steht drin das diese Aufträge (das was ich halt anbiete) vom gesetzl. Widerrufs/Rückgaberecht ausgeschlossen ist, wegen Sonderanfertigung usw.

Jetzt bin ich hin und her gerissen ob ich vielleicht nicht einfach alles komplett lassen soll und gut. Ich meine der Kunde hat es so ja akzeptiert mit der Bestätigung. Bin doch im Recht oder nicht? Beispiele gibt es auf meiner Seite genug. Oder soll ich jetzt einfach die Rechnung schicken? Aber wenn der Kunde unzufrieden ist, hab ich kein gutes Gefühl dabei :( Ich hatte damit auch Zeit verschwendet. Und das ist das 1. Mal das so was passiert ist. Mache da jetzt seit 1 1/2 Jahre. Bisher waren alle zufrieden.

Danke für eure Ratschläge. Weiß echt nicht wie ich es richtig mache. Gruß P.S: Mir ist bewusst das ich hier keine Rechtberatung bekomme. Ich suche nur Meinungen.

Selbständigkeit, Recht, Freiberufler, Gewerbe, Auftrag
Aufgabegewinn bei Kleinunternehmer

Hallo,

ich war mehrere Jahre lang Kleinunternehmer und habe vor einem Jahr das Gewerbe abgemeldet. Jetzt möchte das Finanzamt von mir eine Ermittlung des Aufgabegewinns. Ich habe mal ein bisschen recherchiert und blicke da immer weniger durch. Es geht ja wohl prinzipiell darum, dass Dinge, die ins Privatvermögen übergehen, versteuert werden müssen über die Einkommensteuer. Mir ist aber völlig unklar, was ich da jetzt als Wert ansetzen soll. Also z.B. wie viel ist ein Drucker noch wert, den ich vor zwei Jahren gekauft habe? Bei meiner Recherche habe ich gelesen, dass Sachverständige den Wert ermitteln sollen, aber das wird doch dann enorm kompliziert (und teuer!), wenn ich dafür noch die Arbeit von Sachverständigen in Anspruch nehmen muss.

Ich war als selbständiger Programmierer tätig und die Dinge, die ich damals als Betriebsausgaben abgesetzt habe, stammen alle aus diesem Bereich, also z.B. Computer, Drucker, Monitor, Tablets.... ich schätze mal, dass ich da insgesamt gerechnet vielleicht noch 900 Euro dafür bekommen würde, wenn ich alles verkaufen würde, aber das ist wie gesagt nur eine Schätzung! Je nachdem, wen man fragt, kann das evtl. auch höher oder niedriger geschätzt werden. Gibt es da vielleicht eine Richtlinie, wieviel Prozent des Wertes ein Gegenstand aus dem Elektronikbereich jedes Jahr verliert? Dann wäre das viel einfacher und ich könnte das einfach ermitteln.

Größere Sachen wie Auto, Grundstücke, Immobilien etc. waren niemals Teil des Betriebsvermögens. Wie gesagt, ich war ja nur Kleinunternehmer neben dem Studium. Es geht wirklich nur um jede Menge technischen Kleinkram. Das meiste davon musste auch nicht mal abgeschrieben werden, weil es unter der 410 Euro-Grenze lag.

Daher meine Frage: Wie soll ich den Aufgabegewinn ermitteln, wenn sich in meinem Betriebsvermögen quasi nur GWG befinden, die in der Summe vielleicht noch so an die 1000 Euro wert sind?

Danke für eure Hilfe!

Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe
Fotografie Nebengewerbe - noch mehr zu beachten?

Hallo,

ich bin in Vollzeit Berufstätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby der Fotografie etwas Geld dazu verdienen.

Ich habe mich schon umfangreich belesen und auch schon Sachen umgesetzt habe jedoch noch ein bis zwei Fragen welche offen geblieben sind.

Also wie gesagt ich bin Vollzeit Berfustätig und möchte nebenbei mit meinen Hobby etwas dazu verdienen. Es wird nichts extra wegen dem Nebenverdienst angeschafft alles ist durchs Hobby vorhanden und ich möchte mich nur rechtlich absichern und Rechnungen schreiben dürfen. Das gante läuft auch unregelmäßig. Mal mach ich was mal nicht!

Zunächst habe ich auf der Gemeinde ein Gewerbe angemeldet und auch mit dem Finanzamt alles abgeklärt. Das ganze läuft nun nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuerfrei und bei der Lohnsteuerjahreserklärung muss ich eine kleine Gewinnermittlungsrechnung abgeben.

Da Fotografie ein Handwerk ist muss ich in die Handwerkskammer schreiben lassen - ist auch erledigt!

Nun wäre da noch die Berufsgenossenschaft in meinem Falle die BG ETEM. Man kann sofern man unter 100 Tagen zu 8 Std im Jahr arbeitet sich von deren Beitragspflicht befreien lassen! Muss ich mich jetzt bei denen melden oder nicht?

Wie gesagt es gibt keine "Firmenanschrift" oder "Geschäftsräume" etc pp. Ich will einfach nur bei Bedarf Rechnungen schreiben und stelle meine Produkte sprich Bilder alle selber her und verarbeite nichts von Dritten.

Ist jetzt soweit alles i.O. oder muss ich noch etwas dringendes Beachten ich möchte später kein böses Erwachen haben!

Für hilfreiche Antworten bin ich ausgesprochen DANKBAR!

Bilder, Fotografie, Nebenjob, Gewerbe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gewerbe