Geldherrin sein, ist das legal ohne Anmeldung?

Das Thema hatten die mal als Reportage gebracht und letztens bin ich wieder mit Freunden darüber ins Gespräch gekommen. Gestern habe ich mal ausgiebig gegogglet und nun stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Viele der Damen geben kein Impressum an. An sich ist das ja nicht erlaubt, aber viele der Damen im Erotikbusiness machen das sicher auch zum eigenen Schutz vor aufdringlichen Verehrern, wenn sie generell keine Geschäftsadresse besitzen. Müßten die aber nicht trotzdem ne Adresse angeben? Und könnten die evtl. ne eingerichtete Geschäftsadresse angeben unter der sie lediglich ihre Post empfangen? Sowas kann man ja mittlerweile in Anspruch nehmen. Wäre das legal?

  2. Die Damen verlangen ja teilweise Geld- und Sachgeschenke. Es findet sich aber nie ein Hinweis, dass die Damen ein Gewerbe betreiben. Wenn die Frauen nur Geschenke oder Gutscheine annehmen würden, wäre das dann legal oder zählt das auch unter Gewerbe? Die sagen schließlich immer, dass sie das Ganze rein privat betreiben.

  3. Und hier habe ich noch etwas gefunden, dass ich für sehr grenzwertig halte:

http://www.blackmail-vertrag.de/files-blackmail-vertrag/nichtzahler-vorjahre-blackmail.html

Ist es nicht aus Datenschutzgründen verboten solch eine Liste ÖFFENTLICH zu führen? Das grenzt für mich schon an Rufschädigung!!!

Das Thema ist so seltsam, dass es schon wieder interessant ist. :o)

Freue mich auf viele fachlich fundierte Antworten!

Geld verdienen, Geschenk, legal, Recht, Geldherrin, Gewerbe
Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

Steuern, Selbständigkeit, Übersetzer, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, IHK, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Lektor, Texter, Werbeagentur
Gewerbeanmeldung um eigene Kosmetik zu verkaufen

Hallo,

ich spiele schon seid längerem mit dem Gedanken ein Nebengewerbe anzumelden. Meine Idee ist folgendes:

Meine eigene Kosmetikserien herzustellen und zu verkaufen, um ein paar Euros mehr zu verienen. Da ich in einem (sehr kleinem) Betrieb arbeite als Chemikant und wir dort auch Körperpflegemittel herstellen und entwickeln. Mein Arbeitgeber ist auch schon fast überredet von meiner Idee. Die Herstellung und Konfektionierung würde über die Firma laufen in der ich Arbeite. Sonst wär es viel zu viel Arbeit, das so anzumelden, Strenge Vorschriften usw. Vielleicht könnt ihr mir einfach noch eure Erfahrungen bzw. Wissen mitteilen.

Wenn ich die fertige Kosmetik von meiner Firma kaufe und verkaufen will, muss ich ja ein Gewerbe anmelden. Wenn ich Sie weiterhin an Freunde, Bekannte usw verkaufe und/oder in einem Online-Shop/Homepage verkaufen möchte muss ich was für ein Gewerbe anmelden? Genaue Bezeichnung?Brauche ich irgendwelche Qualifikationen oder Ausbildungen?Gibt es staatliche Förderungen oder ähnliches?Darf ich meine Wohnung(als Standort) in der ich in miete wohne angeben? Wenn nein, falls ich nur online verkaufe dann eventuell?darf ich mir einen fantasyfirmennamen aussuchen bei einem nebengewerbe? kann ich auf dem etikett meine eigene markennamen stehen haben?muss auf dem etikett stehen, welche firma hergestellt hat?ist es in diesem fall sinnvoller mit oder ohne umsatzsteuerregelung? und warum?

Waren jetzt mal einige Fragen...hoffe mir kann jemand ein wenig weiterhelfen. Ich weiß auch das ich mich da an Experten wie Steuerberater usw. wenden könnte/sollte. wollte mir einfach erst mal selbst ein bild machen, bevor ich übereilige Entscheidungen treffe.

Danke im vorraus

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Kann man ohne rechtliche Schwierigkeiten Nachhilfe geben?

Hallo,

ich habe jetzt mein Abitur und 5 Monate Zeit bevor mein Studium anfängt. Ich wollte diese Zeit nutzen (auch ein wenig finanziell), um anderen Schülern Nachhilfe in den Fächern Bio, Mathe, etc. zu geben, da ich von mir behaupten kann, dass ich recht gut erklären kann und Geduld habe...

Ich dachte mit einem Freund von mir (gleicher Fall), dass wir einfach eine Anzeige ausdrucken und diese an lokalen Orten aufhängen (Pinnwand in Supermärkten, an Schulen, etc.). (wir leben in einer eher ländlichen Gegend, sodass solche Anzeigetafeln noch gelesen werden... hoffe ihr wisst, was ich meine)

Damit die Sache nicht so "langweilig" wird, und sich unsere Anzeige von anderen Anzeigen ein wenig abhebt, dachten wir uns, dass wir "Pakete" erstellen, wie man sich die Nachhilfe gestaltet. Dazu haben wir ein "Standard-Paket" ein "Partner-Paket" (Nachhilfe an 2 Schülern), ein "Gruppen-Paket" ( wir geben zu 2. Nachhilfe an 3 Schülern. usw....

Dazu haben wir eine Tabelle gemacht, die diese Angebote aufzeigt.

Das Problem ist, dass die Anzeige nun aussieht wie von einer Firma (professionell, durchdacht, etc.) und jetzt haben wir Angst, wegen der Bewerbepflicht und so. Dass wir irgendwelche rechtlichen Probleme bekommen könnten. Also wie läuft das ?

Wie gesagt, handelt es sich dabei einfach nur um "normale Nachhilfe", die auf den ersten Blick ein wenig spiritueller wirkt (wir wollen ja Interesse wecken). Es bleibt aber nach wie vor privat (Meine Freund und ich und Interessierten).

Wäre nett, wenn ich mal aufgeklärt werden. Am besten von welchen die sich rechtlich auskennen. - Nicht, dass, wenn die Sache laufen sollte, das Finanzamt vor der Tür steht.

Vielen Dank im Vorraus!

Finanzen, Schule, Nachhilfe, Rechtsanwalt, Geld, Recht, Finanzamt, Gewerbe, schülerhilfe
Kunde gefällt angeblich Dienstleisung nicht. Geld trotzdem einklagen?

Hallöchen, ich habe eine längere Frage und hoffe dass jemand schonmal in der selben Lage war.

Ich wünsche es ja niemandem, wäre aber hilfreicher für mich ;-)

Folgendes:

Ich bin Webdesign-Studentin und erstelle über ein angemeldetes Gewerbe Websites, hauptsächlich zu Trainingszwecken. Diese sind wirklich gut, ich habe ziemlich viele Kunden gewonnen und so etwas ist mir vorher noch nie passiert. Um dies nochmal zu verdeutlichen, ich mache keine Baukasten Homepages wo der Kunde sagen könnte "ne, sieht schei**e aus, will ich nich" ;-)

Das Geld spielt nicht wirklich eine Nebenrolle, da ich dadurch nicht mehr jobben muss.

Ich habe jetzt ein Problem mit Kunde ABC, dem ich eine aufwändige Homepage für seinen Hilfeverein erstellt habe. Dafür habe ich ca. 50 Arbeitsstunden benötigt da ich alles selbst programmiere.

Der Kunde behauptet jetzt aber, unter der Erwartung gestanden zu haben, ALLES an der Homepage selber ändern zu können, "Wie bei Magix Web Designer". Ich dachte ich höre nicht richtig.(Baukastenprogramm)

Verwendet wurde Typo3, er hätte aber lieber "So ein Menü wie bei Magix Web Designer" und möchte jetzt nicht mehr zahlen. Ausgemacht waren 500€ für die komplette HP.

Was kann ich da tun? Die Seite gefiel ihm, was er mir uberschwänglich bekundet hatte.

Vielen Dank fürs Lesen und eure Antworten

Geld, Dienstleistung, Gewerbe, Kunden, Mahnung, Webdesign

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