Darf ich selbstgebastelte Sachen auf der Straße verkaufen?

8 Antworten

Also ich glaube, Muffins sollte man doch noch relativ unbesorgt verkaufen können... Wird auf dem Flohmarkt ja auch gemacht. Wir haben das auch schon für Klassenfahrten gemacht, also in dem Fall würde ich das einfach machen. Und wenn es sogar noch für einen guten Zweck ist, wird sich doch ganz sicher keiner beschweren. Essen verkauft sich immer gut...


DieWachsende  17.05.2015, 18:37

Und wenn jemand etwas am Magen bekommt dann bist du dran.

Desweiteren geht es hier um einen Gewerbeschein/ Reisegewerbeschein und nicht um Muffins.

lg

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Geochelone  17.05.2015, 22:38

So stellt sich Klein-Fritzchen die große Welt vor ! So läuft es aber nicht. Wer gewerblich Lebensmittel herstellt und verkauft, muss isch nun mal (zum Glück) an die Hygiene-Vorschriften halten. Und ob man für "den guten Zweck" gegen Vorschriften der Lebensmittelhygiene oder des Gewerberechts verstößt, spielt bei der Bußgeldbemessung sicher keine Rolle...

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Hallo Team,

wie es aussieht, möchtest du Geld verdenen ohne zu investieren. Ich rate Dir, dass du einmal zur IHK oder Wirtschaftsförderung in deiner stadt gehst. Diese bieten kostenlose Informationsgespräche an.

Hier wird man dir sagen, was du wann, wie zu machen hast.

Du wirst auch einen Gewerbeschein brauchen, wenn du deine Sachen über das Internet Verkaufst.

Ansonsten begehst du Steuerhinterziehung. Und glaube mir negativ willst du mit dem Finanzamt nicht zu tun haben. 

lg

Ich denke nicht, dass du dafür einen Schein brauchst... Ich bin kein Experte, aber es wäre doch ziemlich unnötig für sowas einen Schein zu verlangen.


TeamSheen 
Beitragsersteller
 17.05.2015, 18:27

Gell, das fände ich nämlich auch :( weil ich stehe ja nirgends und versperre mit meinem Stand teile des Weges, ich lauf ja rum 

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Geochelone  17.05.2015, 18:29

Dreamfire: Wenn du nix von der Materie verstehst, warum antwortest du denn hier ? Wir sind doch nicht im Ratequiz.

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Es gibt 3 Arten von Gewerbe: Stehendes Gewerbe mit einem festen Betriebssitz (Gewerbeschein gem. § 14 GewO), Reisegewerbe (Reisegewerbekarte §§ 55 ff GewO) und das Messe-, Ausstellungs- und Marktgewerbe (§§ 64 ff GewO).

Was du vorhast ist eindeutig Reisegewerbe. Dabei ist es egal, ob du irgendwo einen Stand hast, von Tür zu Tür gehst oder die Leute auf der Straße ansprichst. Dafür ist eine Reisegewerbekarte erforderlich.

Und für dein über das Internet vertriebene Hundespielzeug hättest du schon längst ein stehendes Gewerbe anmelden müssen !

Irgendwelche Freigrenzen für Umsatz oder Gewinn gibt es im Gewerberecht nicht !


TeamSheen 
Beitragsersteller
 17.05.2015, 18:39

Ich hab das ja aber im ebay und auf der Flohmarkt App Shpock verkauft, warum muss ich da Gewerbe anmelden ?!

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Geochelone  17.05.2015, 22:34
@TeamSheen

Wer Sachen zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) herstellt und anbietet, betreibt schon ein Gewerbe. Und das ist gem. § 14 GewO anzumelden.

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