Hallo zusammen!
Bitte Sie um Rat!
Die Gewerbeanmeldung habe ich an das Gewerbeamt eingereicht .Als Tätigkeitsbeginn wurde 03.08.2015 eingetragen, da ich am 21.08.2015 einen Auftrag für Hochzeitdekoration habe. Jedoch hat mir die Kundin schon im Juli eine Vorschuss überwiesen, da ich alles einkaufen sollte und viel Vorbereitungsarbeiten habe. Endabrechnung wird dann nach dem 21.08.15 ausgestellt.
Wie ist es für Finanzamt und Job-Center? Ist es eigentlich legal, dass ich von Beginn der gewerbliche Tätigkeit schon Vorschuss genommen habe? Oder bekomme ich da Probleme?
Vielen Dank in voraus!!!