Zahlt die Versicherung den Wasserschaden einer Waschmaschine, die womöglich falsch angeschlossen wurde?

Hallo, ich versuche mein Anliegen verständlich vorzutragen. Ich hoffe mir kann geholfen werden, ich habe echt Sorgen deswegen:

Meine Waschmaschine und die Waschmaschine meines direkten Nachbarn in der Wohnung neben mir, teilen sich einen Wasserzulauf. Ein Schlauch geht dann durch die Wand in meine Wohnung. Beide Waschmaschinen wurden von mir mit Teilen aus dem Baumarkt, die zur Führung von Wasser konzipiert sind, so angeschlossen, dass beiden Maschinen permanent Wasserdruck anliegt. Das hat soweit eigentlich ganz gut funktuioniert, nur heute Nacht ist es doch passiert: Ein Schlauch löste sich und flutete die Küche meines Nachbarn. Das Wasser floss zunächst unbemerkt in die nächsten beiden Wohnungen darunter.

Somit wurde durch mein fehlerhaftes (grob fahrlässiges?) Handeln Hausinventar in drei Wohnungen nass gemacht. Zusammen mit den vermutlich notwendigen Trocknungsmaßnahmen der Wände ist da ein ganz ordentlicher Schaden entstanden.

Würde das meine Privathaftpflichtversicherung nicht bezahlen, wäre das mein sicherer Ruin. Daher wollte ich eure Einschätzungen und Erfahrungen hören, ob es unter gewissen Umständen dazu kommen kann, dass die Versicherung nicht zahlt. Ich sollte zwar gegen grobe Fahrlässigkeit versichert sein, habe jedoch von Fällen gelesen, dass Privathaftpflichtversicherungen die Zahlung verweigern, da der Anschluss nicht durch einen Handwerker vorgenommen wurde.

Zahlt in einem solchen Fall die Gebäudeversicherung für die Schäden an der Wand? Springt meinen Haftpflicht für diese Schäden ein, wenn die Gebäudeversicherung die Zahlung ablehnt?

Eine Hausratversicherung habe ich nicht, aber in meiner eigenen Wohnung ist auch nichts nass geworden.

Ich hoffe meine Sorgen können hier ein wenig beschwichtigt werden.

Waschmaschine, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung erhalten, wer muss nun den Schaden ersetzen?

Ich habe als Wohnungseigentümer einen Wasserschaden durch eine defekte Silikonfuge der Dusche der Nachbarwohnung in meinem Wohnzimmer erhalten, niemand will bezahlen, jeder schiebt es auf den anderen (Hausverwalter, Nachbar, Nachbarhausverwalter, Haftpflichtversicherung), wer muss nun für den Schaden aufkommen ?

Ich hatte vor längerem bemerkt das die Wand hinter meinem Kunststoffregal im Wohnzimmer feucht ist und die Tapete sich löste und mich deshalb gleich an den Nachbarn (Migrationshintergrund, bewohnt eine selbstgenutzte Eigentumswohnung) gewandt da ich schon öfters Duschgeräusche in der früh gehört habe.
Der sagte kann nicht sein, ich habe die Dusche vor 4 Jahren neu gemacht !
Vorher hatte ich zusätzlich meinen Hausverwalter wegen dem Wasserschaden angeschrieben, schließlich befinden sich an der Stelle in meiner Wohnung im Wohnzimmer in diesem Bereich keine Wasserleitungen oder Heizrohre.
Da dann immer noch Wasser rüberkam und er immer noch duschte habe ich einen Feuchtigkeitsmesser besorgt und dem Nachbarn angeboten in seinem Bad zu messen, er hat es abgelehnt und weiter morgens geduscht.
Meine Messungen haben ergeben das es von dem Nachbarn herüberkommen muss.
Nach Wochen kam dann eine Lecksucherfirma die mir sagte die Nachbarwohnung ist schuld, an dem Bad wurde seid min. 20 Jahren nichts gemacht.
Die Nachbarhausverwaltung (des Nachbarn) hat mir geschrieben das der Eigentümer und gleichzeitig Bewohner der Nachbarwohnung aufgefordert wurde sein Bad in Ordnung zu bringen und gesagt empfohlen dem Nachbarn (mit anderem Hausverwalter)die Rechnung zu schicken, er wäre bereit die Rechnung zu übernehmen.
Ich hatte dann ein Sanierungsfirma beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, diese 1050 Euro (ohne Stromkosten und Leihgebühr für Messgerät) wollte der Nachbar nicht bezahlen.
Es wurde alles geleugnet, die Haftpflichtversicherung des Nachbarn hat auf die Gebäudeversicherung meiner Hauseigentümergemeinschaft verwiesen (da der Nachbar den Sachverhalt falsch dargestellt hat).
Mein Hausverwalter bestätigt meine Meinung, der Nachbar oder dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden bezahlen.
Wer muss zahlen, unsere Gebäudeversicherung, die des Nachbargebäudes oder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn ?

Dusche, Eigentumswohnung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausverwalter, Nachbarn, Wasserschaden, Weg, Wohnungseigentum, Wohnzimmer
Haftung nach Brand? (Wandbild, Verdienstausfall etc.)

Moin !

Der Hintergund: Im Keller hat es gebrannt, ein anderer Mieter hatte einen alten Trockner der in Flammen aufgegangen ist. Der ganze Rauch zog durch unsere Wohnung (Miete) so dass alles mit Ruß beaufschlagt wurde. Das klingt nicht nach viel, aber es ist leider ein ganz erheblicher Sachschaden entstanden.

Der Besitzer der Trockners hat das Gerät nicht fehlerhaft bedient. Der Trockner war wie gesagt alt.

Grundsätzlich ist geklärt dass die Gebäudeversicherung das Haus saniert und unser Hausrat ist bereits beim Brandsanierer und wird so weit möglich wieder hergestellt.

Nun zu meinen Fragen:

  • Ich hatte in einem Zimmer ein Bild an die Wand gemalt. Es bedeckte die ganze Wand und hat mich viel Zeit, Mühe und natürlich auch Material gekostet. Das Ergebnis war durchaus professionell. Die Hausratversicherung sagt, dass sei kein Hausrat. Die Gebäudeversicherung will nur einfarbig drüber streichen. Habe ich da gar kein Recht auf Kompensation meiner Arbeit oder Wiederherstellung ?

  • Am Folgetage nach dem Brand konnte ich nicht arbeiten und auch in der Zeit darauf musste ich für viele Termine zur Verfügung stehen, an denen sich Gutachter die Wohnung ansahen. Habe ich ein Anrecht auf Verdienstausfall oder ähnliches ?

  • Kann es wirklich korrekt sein, dass der Besitzer des Trockners (bzw. seine Haftpflicht) nicht im geringsten haftbar gemacht werden können ? Ich will dem Herren persönlich nichts böses, aber wir haben einen enormen Schaden an unserem Hausstand und eine erhebliche persönliche Belastung erlitten. Wenn wir Schadensersatz kriegen können, möchten wir das auch nutzen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !

Versicherung, Feuer, Recht, Gebäudeversicherung, Jura, Schaden
Selbst verschuldeter Wasserschaden

Hallo an alle! Kurz zur Situation: Mein Mann und ich haben in unserer Eigentumswohnung den Wasserhahn in der Dusche selbst eingebaut. Nach Monaten wurde festgestellt, dass dieser undicht war und dadurch ein Wasserschaden beim Nachbarn neben uns und unter uns entstanden ist. Der Schaden war lange Zeit nicht zu sehen. Dann haben wir uns gewundert, warum unsere Wände vom Boden bis in ca. 30 cm Höhe feucht wurden. Da es sich hier um einen Neubau handelt, haben wir gedacht, dass es Baufeuchte sein könnte. Erst als die Nachbarn sich beschwert haben, wurde der Schaden entdeckt. Die Hausverwaltung wurde informiert und diese hat gleich eine Trocknungsfirma beauftragt, ohne das mit der Haftung zu klären. Alle sind davon ausgegangen, dass der Schaden von der Gebäudeversicherung übernommen wird, da es sich ja um Zuwasser (Leitungswasser) handelt. Jetzt sind die Trocknungsmaßnahmen beendet (bei den 2 Eigentümern und in unserer Wohnung). Gestern erhalte ich einen Brief von der Hausverwaltung, in dem steht, dass die Gebäudeversicherung den Schaden nicht übernimmt, da selbst verschuldet und bittet darum, dass wir unsere Haftpflichtversicherung einschalten. Ist das so legitim? Welche Versicherung haftet nun? Wir haben sowohl eine Privathaftpflichtversicherung wie auch eine Hausratversicherung. Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Sollte ich noch irgendwelche wichtige Angaben vergessen haben, einfach anschreiben.

Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung
Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung alles und was die WEG-Gemeinschaft?

Mal ein kleines Beispiel. Ein Haus mit 5 Etagen. Es gibt zunächst ein Wasserrohrbruch in der Steigleitung in der 3.Etage. Der Verwalter lässt aber nur die Steigleitung vom Erdgeschoss bis zur 3.Etage erneuern. Gebäudeversicherung zahlt einen Teil dazu. Die Wände müssen jetzt aufgemacht werden, um an die Rohre zu kommen. Die Fliesen die weg gekloppt werden, gibt es nicht mehr zu kaufen. Hat der Bewohner jetzt Anspruch darauf, dass ihm das ganze Badezimmer neu gefliest wird, damit wieder alles einheitlich ist? Wer würde das dann bezahlen? Die Versicherung mit Sicherheit nicht, also müßte die WEG-Gemeinschaft einspringen. Besteht denn hier eine automatische Pflicht dazu? Kann der Verwalter das ganze ohne Sonderversammlung und Beschluss der WEG dann einfach auf Gemeinschaftskosten so beauftragen?

Zumal dann nur 6 Wochen! später in den oberen Etagen ein Wasserrohrbruch in den noch verbliebenen alten Leitungen aufgetreten ist? Dann gab es einen erneueten Wasserschaden, diesmal nur Feuchtigkeitsschäden, in den unteren Wohnungen, hier wurde dann aber wieder fleißig renoviert.

Wenn das Gemeinschaftseigentum das Sondereigentum schädigt, gibt es dann automatisch einen Erstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers an die Gemeinschaft?

Grüße an alle und genießt das schöne Wetter.

Versicherung, Immobilien, Gebäudeversicherung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Sanitär, Wasserschaden, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Abwasserleitung im Keller undicht - Hilfe!

Im Haus meiner Großeltern habe ich gestern im Keller einen Wasserschaden festgestellt. Vermutlich ein Rohrbruch der Abwasserleitung: Es tropft im Keller aus der Wand beim Betätigung der Toilettenspülung und der Dusche. Nur ganz leicht, aber es tropft eben.

Ich bin zu 99% sicher, dass es nur die Abwasserleitung ist, weil die normalen Wasserleitungen an anderer Stelle verlaufen und das Abwasserrohr kurz darüber in die Wand geht. Dahinter geht es wohl runter, dann einmal unter dem Haus her bis zur Straße.

Habe nur Schaden an dieser Stelle, ca 30-50 cm über dem Boden festgestellt. Die Wand ist nicht verputzt, gefliest oder tapeziert und der Keller wird lediglich als Abstellraum für Reifen und Werkzeug genutzt. Eine Reparatur an der Stelle dürfte also eigentlich ohne nervige Wohnbeeinträchtigung möglich sein.

Natürlich rufe ich gleich morgen die Versicherung an und kümmere mich, dennoch lässt mir die ganze Sache keine Ruhe, konnte kein Auge zu machen. Habe drei Fragen:

  1. Wie lange dauert das normalerweise - natürlich nur ganz grob - das zu reparieren? Insbesondere der Zeitraum, in dem man im Haus nicht auf Toilette kann? Meines Erachtens muss die Wand aufgestemmt werden und defekte Rohrstück gewechselt werden. Fertig. Hinterher verputzen ist ja nicht so der Akt. Vorher wird die Versicherung vermutlich noch einen Leckortungsdienst oder Gutachter schicken. Ok. Aber die eigentliche Sache müsse doch recht flott gehen, oder wie ist da der Aufwand erfahrungsgemäß? Und vom Ablauf? Wenn ich morgen die Versicherung anrufe, wie lange dauert sowas dann insgesamt, bis wir unsere Ruhe haben? Also erst kommt ein Gutachter/Orter, dann Handwerker... Wieviele Tage sollte ich da einplanen, kommen Handwerker da schnell? Könnte evtl bis Freitag alles durch sein? Oder kanns da im Ablauf irgendwelche Verzögerungen geben?

  2. Problem: Das Abwasserrohr, das etwa einen halben Meter über der feuchten Stelle in die Wand geht, scheint zwar absolut trocken, hat außen aber ein paar leicht rostige Stellen. Außerdem befürchte ich, dass es noch ein altes Bleirohr ist, und die sollte ja, wie ich gegoogelt habe, bis Ende 2013 ausgetauscht sein. Könnte es sein, dass die Versicherung da Probleme macht? Was genau versichert ist, wissen wir nicht - die Versicherung ist noch von Anfang der 70er, meine Großeltern haben da kaum noch Unterlagen Aber es müsste ja auch nichts groß saniert werden, nur Wand aufgestemmt und defektes Teil ausgetauscht werden.

3.: Falls die Versicherung das nicht übernehmen sollte: Welche Kosten könnten da -ganz grob - auf meine Großeltern zukommen?

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten!!

Haus, Versicherung, Abwasser, Gebäudeversicherung, Handwerker, Rohrbruch, Sanitär, Wasserleitung, Wasserschaden
Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

Waschmaschine, Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Hausrat, Hausratversicherung, Wasserschaden
Exorbitante Stromkosten wegen defekter Leitung. Gebäudeversicherung?

Kurz die Situation:

Meine Mutter bewohnte unser Einfamilienhaus und hatte die letzten 8 Jahre einen Stromverbrauch von ca. 2.000-2400 kwh pro Jahr, also alles im grünen Bereich. Im Dezember ist meine Mutter verstorben und wir haben nun die Abrechnung für 2013 erhalten: 16.000 kwh und 3.500€ Nachzahlung !!!

Wir dachten zuerst an einen defekten Zähler oder evtl. Stromklau. Beides können wir nun aber definitiv ausschließen. Nachdem wir alle Leitungen geprüft haben ist es anscheinend so, dass das Kabel, das aus dem Keller in die Garage führt irgendeinen Defekt unter der Erde haben muss. Das ist jetzt sicher. Es gibt einen Verbrauch, auch wenn wir das Kabel an der Garage abklemmen. Eine der Adern des Kabels hat anscheinend einen Defekt und Strom abgezogen. Wie auch immer. Auf jeden Fall haben wir das nun korrigieren können aber der extrme Verbrauch steht nun zur Debate.

Jetzt meine Frage: Wie sehen die Chancen aus, den erhöhten Verbrauch von der Wohngebäudeversicherung wieder zu bekommen?

Zweite Frage: Ich würde mit dem Stromanbieter sprechen, und um Erlass der Kosten oder zumindest 50% der Kosten verhandeln und zwar aus folgendem Grund:

Die Abrechnung 2011 war korrekt. ( 2.300 kwh). Abrechnung 2012 auch (2150 kwh), allerdings wurde Ende 2012 der Verbrauch geschätzt.

Au der Abrechnung 2013 sehe ich, dass der Netzbetreiber bereits im Jan13 abgelesen hat und dort eine Differenz von 8.000 kwh gemeldet hat ( an den Stromanbieter). Die 16.000 kwh setzen sich also aus der Differenz von Jan13 und dem Verbrauch von Febr-Dez13 zusammen. Will sagen, die ersten 8.000 kwh gehören eigentlich noch in 2012.

Ich bin der Meinung, dass der Stromanbieter sich bei so einer immensen Abweichung hätte melden müssen und zwar Anfang Febr13. So hätte ich die reagieren können und die weiteren 8.000kwh wären vermieden worden.

Wie seht ihr das?

Danke Rossi

Stromanbieter, Stromverbrauch, Gebäudeversicherung
Wasserschaden, Tocknungsfirma kann Ersatzfliesen nicht besorgen

Hallo, erstmal vorab die ganze Geschichte, anschließend die Frage.

Der Wasseranschluss der Spülmaschine war undicht und das Wasser tropfte lange Zeit am Schlauch entlang direkt unter den Estrich. Bemerkt wurde der Schaden in der Küche, als die Wohnzimmerwand hinter dem Schrank nass und schimmelig war. Küche und Flur waren vertäfelt, bzw. die Einbauküche stand an der Wand, deshalb haben wir den Schaden erst bemerkt, als die Nässe das Wohnzimmer erreicht hatte.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt zum Glück die Kosten.

Wir renovieren Küche, Flur und Wohnzimmer selber, lediglich die Trocknung der Dämmung unter dem Estrich wurde an eine Firma vergeben.

Unser Haus ist nicht unterkellert und im Erdgeschoss komplett mit einer Fliesensorte gefliest. Die Trocknungsfirma hat es nicht, wie versprochen, geschafft, die Fliesen für die Trocknung heil rauszuholen. Leider haben wir es nun auch schriftlich, dass sie keine Ersatzfliesen beschaffen können und wir uns an die Versicherung wenden sollen.

Es fehlen jetzt 3 Fliesen im Wohnzimmer, 3 im Flur, 2 in der Küche und eine im Wirtschaftsraum. Unser Schadensregulierer ist noch bis Montag im Urlaub. Aber uns stellen sich jetzt mehrere Fragen:

Wer übernimmt die Kosten für die Fliesen? Trocknungsfirma oder Versicherung? Werden uns nur die 9 Fliesen bezahlt und wir können sehen wo wir Ersatz herbekommen? Oder übernimmt der eine oder der Andere die Verlegung des kompletten Fußbodens?

Fragen über Fragen und ich dachte unsere Baustelle sei bald fertig :(

Fliesen, Fussboden, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Wie wird die Gebäudeversicherung den aufgeteilt, ich bewohne 46 qm

Hallo zusammen. Ich bin mal wieder am zurecht -rücken meiner Nebenkosten , und jetzt geht es um die Gebäudeversicherung. Ich, oberes Stockwerk - Dachwohnung 46 qm, darüber noch Spitzboden,( für mich als Lagerraum), keine Garage , kein Kellerraum , Waschraum nur Platz 0,70m breit, für Waschmaschine, obendrauf der Trockner. In meiner Auflistung Nebenkosten, steht die Gebäudeversicherung zur Hälfte drauf. Wie groß das ganze überhaupt, außerhalb meiner Wohnung ist, kann ich nur mal so grob einschätzen. Also, die OG Dachwohnung, hat insgesamt - reine Grundfläche 63 qm. ich bewohne 46 qm davon, der Rest ist Treppenhaus. Das EG ist noch etwas größer als meine Wohnung, Ich sage mal - richtiger Wintergarten mit ringsrum Glas und vorne Schiebetüren , so noch 4 m X 5m ? dazu, denke da liege ich richtig = 20 qm mehr. der Keller hat auch, die Grundfläche 63 qm. Dazu sind noch 2 Garagen dabei , so 10m x 2,95m = 29,50 qm. Gartenteich - Pumpen und Geräteschuppen. So alles in allem, nur im Haus- EG und Keller - Wintergarten 63 + 20 = 83qm + 63 für Keller = 146 qm + 2 Garagen 29,50 qm= 175,5 qm. Die Gebäudeversicherung wird aber - Jahresbetrag 377,-Euro durch 2 geteilt =188.-Euro für diese Wohnung. Also, zahle ich für meine 46 qm genausoviel Gebäudeversicherung wie mein Vermieter. Wird die Gebäudeversicherung nicht auf qm berechnet ?

Dass stimmt doch auch nicht, was meint Ihr denn !

Ich gebe keine Ruhe mehr , bis mein gesamtes Mietgedöhns ,klar und deutlich ist , es kommt einiges wieder an Geld zurück, was rechtens ist.

LG

Gebäudeversicherung
Wasserschaden Bad / Wanne senkt sich ab

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen bzw. Tipps geben wie ich weiter vorgehen soll. Durch das Körpergewicht senkt sich die Wanne leicht um wenige mm. Es ensteht dann ein kleiner Spalt zwischen der Fuge und der Wanne. An dieser Stelle, also die Ecke wo man sich auch hinsitzt, drang über einen längeren Zeitraum Wasser ein. Die Eckbadewanne senkt sich bei Belastung ab, dadurch ist die Silikonfuge gerissen. Nun ist der Styroporträger, die Wand auf der anderen Seite des Bades (also im Flur) im Sockelbereich und auch im Stockwerk tiefer an der Ecke feucht. Zuerst habe ich den Heizungsbauer kommen lassen, der schon diese Ursache verdächtigt hat. Er empfahl, ich solle die Versicherung vertändigen, die schicken einen Leckorter vorbei. Ich habe die Wohngebäudeversicherung angerufen, eine Firma hat mit mir Kontakt aufgenommen. Die Analyse vor Ort hat die Vermutung vom heizungsbauer bestätigt. Der Leckorter meinte, die Badewanne bzw. alles was drunter muss trockengelegt werden.

Die Versicherung schreibt nun, dies sei kein Rohrbruch, an den Kosten für die Beseitigung der Schadenursache können die sich nicht beteiligen. Ebenso wären die Kosten für die Leckortung über 349€ nicht versichert und ich solle diese Kosten ausgleichen.

Außerdem schreiben die noch "Sofern die Schadenursache zwischenzeitlich beseitigt wurde, geben wir die schadenbedingten Wiederherstellungsarbeiten gemäß Angebot der Firma xx über 800€ zur Ausführung frei und erwarten zu ggb. Zeit die Originalrechnung."

Mein Fragen an euch Profis: - muss ich die Kosten für die Leckortung übernehmen? - Bei den 800€ geht es um reine Malerarbeiten. Die davon unabhängigen Kosten für die Trocknung unterhalb der Badewanne und damit verbundenen Aufwände sollte doch die Versicherung übernehmen? - Meinen die die Originalrechung für die Beseitigung der Schadensursache? - Könnte ich die Malerarbeiten auch selber durchführen die 800 abzgl. MwSt. verlangen?

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe.

glady

Badewanne, Versicherung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
Gebäudeversicherung/Wasserschaden/Badewanne

Hallo, Anfang des Jahres hatten wir einen Frostwasserschaden im Dachgeschoss. Das defekte Wasserrohr war unter einer "Sitzbadewanne (aus dem Jahr 1964)" verlegt. Die Sitzbadewanne war ca. 1 m hoch und am Fußende in die Dachschräge eingebaut , also fast eingepasst.

Nachdem das Bad sehr sehr klein ist, musste, um überhaupt darin arbeiten zu können der WC und das Waschbecken ausgebaut werden. Die Badewanne musste ausgebaut und sogar zerschnitten werden, um sie aus dem Bad transportieren zu können. Der Spengler hatte dies bei der Begehung durch den Sachverständingen bereits diesem gegenüber erwähnt. Es wurde sogar noch darüber diskutiert, ob eine gleichwertige Badewanne überhaupt noch zu bekommen wäre. Mit keiner Silbe hat der Sachverständige erwähnt, dass die Gebäudeversicherung die Kosten für die Badewanne gar nicht übernehmen würde.

Mit hatte man damals erklärt, alles was stehen oder hängen bleiben würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellen würde, würde von der Gebäudeversicherung übernommen - ich dachte eine Badewanne würde hierzu gehören.

Nun hat mich der Spengler angerufen und erklärt, er hätte sein Geld bekommen außer den brutto knapp 700,00 € für die Badewanne.

Daraufhin habe ich mit dem Sachverständigen telefoniert. Er erklärte mir, dass Badewannen zu Armaturen gehörten und von der Versicherung sowieso nicht übernommen würden. Außerdem hätte man die Badewanne ja wieder einbauen können. Nachdem ich ihm erklärte, dass diese doch zerschnitten werden musste, meinte er, die Badewanne wäre ja auch schon ziemlich alt gewesen und es wäre klar gewesen, dass sie deshalb schon nicht mehr eingebaut wird und man könnte die Kosten hierfür nicht der Versicherung anlasten und er hätte sowieso schon gut zu meinen Gunsten abgerechnet, aber eine Badewanne wäre nicht zu machen.

Es konnte sowieso gar keine gleichwertige mehr gefunden werden und die jetzt eingebaute Badewanne sieht eher aus wie eine Babybadewanne. Naja ist vielleicht ein wenig übertrieben, aber im Vergleich mit der alten Badwanne schon eher eine höhere Duschtasse mit Sitz. Ist die Aussage des Sachverständigen denn richtig? Vielleicht weiß jemand zufällig, ob eine andere Versicherung (Hausrat oder Haushaftpflicht) die Kosten für die Badwanne übernimmt.

Vielen Dank. LG

Gebäudeversicherung
Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Laminat, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsschaden
Zahlt die Gebäudeversicherung eine Mietminderung auf Grund von Wasserschaden?

Hallo,

wir haben im Moment ein Problem in unserer Wohnung und zwar haben wir einen Wasserschaden in einem unserer Kinderzimmer, wodurch dort das Bett abgebaut werden musste, sowie der Kleiderschrank leer geräumt werden musste. Dieser wurde dann durch die Trockenlegungsfirma von der nassen Wand abgerückt und steht jetzt mitten im Zimmer, da der Teppichboden hochgeschlagen werden musste, um dort drei Löcher für das laute Trockengerät zu bohren. Es ist nun nicht mehr möglich dieses Zimmer als Kinderzimmer zu nutzen. Das eine Kind schläft momentan bei dem anderen Kind im Zimmer auf dem Boden auf einer Matratze und das für einen Zeitraum ca. 3 Wochen (14 Tage Trockengeräte, danach renovieren des Raumes).

Meine Frage ist daher: Wenn ich mich nun mit meinem Vermieter über eine Mietminderung einig werde, wegen Nichtnutzbarkeit des Kinderzimmers, bekommt er den Ausfall von der Gebäudeversicherung ersetzt?
Ich möchte das eigentlich wie erwachsene Menschen mit meinem Vermieter klären und nicht gleich über Anwalt sprechen, sondern erstmal mit ihm selbst ruhig und vernünftig reden und das die Gebäudervesicherung den Mietausfall bzw. Minderung zahlt, wäre ein gutes Argument für mich, wenn es dann an dem ist.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es mir dabei nicht um die Lautstärke der Trockengeräte geht (Duldung des Mieters für Instandsetzung), sondern darum, das das Zimmer nicht mehr nutzbar ist durch das abgebaute Bett (welches aufgebaut gar nicht mehr ins Zimmer passt) und dem Schrank, der mitten im Raum steht.

In Hoffnung auf eine gute Antwort, bedanke ich mich im vorraus

Mietminderung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gebäudeversicherung