Hallo Liebe Gemeinde,

folgende Situation:

Ende Juli 2012 gab es in der Wohnung einen Wasserschaden. Es waren 2 Zimmer, Badezimmer Flur und WC teilweise betroffen. Der Mieter ist nach Schadeneintritt kurzfristig ausgezogen. Die Gebäudeversicherung hat zahlreiche Emails und Faxe mit der Bitte um schnelle Zusage für die Reparaturkostenübernahme bzw. um die Besichtung ignoriert. Erst Anfang November ist der Vertretter vor Ort gewesen und die Zusage erteilt. Mitte November sind die Reparaturarbeiten abgeschlossen worden. Für diese Zeit von 3.8 Monaten wo die Wohnung leer stand wurde der Mietausfall (Mietvertrag liegt vor) als Schaden geltend gemacht. Die Versicherung weigert sich aber den Mietausfall in voller Höhe (also 3.8 Monate) zu erstatten.

Muss die Versicherung für diese 3.8 Monate zahlen?

Danke an alle im Vorraus .

LG