Darf ich die Prämienerhöhung der Gebäudeversicherung wegen der Photovoltaikanlage, von der der Mieter keinen Nutzen hat , ebenfalls umlegen? Unsere Mieter sprachen uns darauf an und wir denken, das alle Bestandteile der Gebäudeversicherung umlagefähog sind, oder Wie ist hier die Rechtslage?