Zahlt die Gebäudeversicherung eine Mietminderung auf Grund von Wasserschaden?

Hallo,

wir haben im Moment ein Problem in unserer Wohnung und zwar haben wir einen Wasserschaden in einem unserer Kinderzimmer, wodurch dort das Bett abgebaut werden musste, sowie der Kleiderschrank leer geräumt werden musste. Dieser wurde dann durch die Trockenlegungsfirma von der nassen Wand abgerückt und steht jetzt mitten im Zimmer, da der Teppichboden hochgeschlagen werden musste, um dort drei Löcher für das laute Trockengerät zu bohren. Es ist nun nicht mehr möglich dieses Zimmer als Kinderzimmer zu nutzen. Das eine Kind schläft momentan bei dem anderen Kind im Zimmer auf dem Boden auf einer Matratze und das für einen Zeitraum ca. 3 Wochen (14 Tage Trockengeräte, danach renovieren des Raumes).

Meine Frage ist daher: Wenn ich mich nun mit meinem Vermieter über eine Mietminderung einig werde, wegen Nichtnutzbarkeit des Kinderzimmers, bekommt er den Ausfall von der Gebäudeversicherung ersetzt?
Ich möchte das eigentlich wie erwachsene Menschen mit meinem Vermieter klären und nicht gleich über Anwalt sprechen, sondern erstmal mit ihm selbst ruhig und vernünftig reden und das die Gebäudervesicherung den Mietausfall bzw. Minderung zahlt, wäre ein gutes Argument für mich, wenn es dann an dem ist.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass es mir dabei nicht um die Lautstärke der Trockengeräte geht (Duldung des Mieters für Instandsetzung), sondern darum, das das Zimmer nicht mehr nutzbar ist durch das abgebaute Bett (welches aufgebaut gar nicht mehr ins Zimmer passt) und dem Schrank, der mitten im Raum steht.

In Hoffnung auf eine gute Antwort, bedanke ich mich im vorraus

Mietminderung, Gebäudeversicherung, Wasserschaden
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