Hallo! Bezüglich meines Wasserschadens von letzter Woche hat sich jetzt geklärt, dass die Wohngebäudeversicherung die Malerarbeiten zahlt.

Die Frage, ob mein Arbeitsausfall (ein Tag Überstunden) auch finanziell ersetzt wird, beneinte der Versicherungsvertreter.

Muss ich das so hinnehmen? Oder kann ich den Arbeitsausfall einfordern?

Was ist mit dem Küchenabbau wenn der Maler zum anstreichen kommt. Müssen wir das machen?

Freundliche Grüße