Wir haben letzte Woche unsere zweite NK-Abrechnung bekommen. Auf dieser ist der Posten Gebäudeversicherung mit 290 € angegeben. Weder im Mietvertrag noch auf der ersten NK-Abrechnung ist dieser Punkt aufgeführt. Bei einem Gespräch mit dem Vermieter sagte dieser, dass die Nachzahlung im ersten Jahr so hoch war, dass er die Gebäudeversicherung auf der ersten NK-Abrechnung einfach weggelassen habe. Jetzt besteht er auf die aktuelle Zahlung, da er die Gebäudeversicherung ja umlegen dürfe. 

Im Mietvertrag steht "Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)"

Wir haben aber keine Anlage zu unserem Mietvertrag erhalten.

Generell habe ich ja nichts gegen die Umlage von den Kosten. Allerdings war das bei Unterzeichnung des Vertrages nicht die Rede, im Mietvertrag ist nichts angegeben und in der ersten NK-Abrechnung steht auch nichts. 

Müssen wir die Gebäudeversicherung nun zahlen? 

Oder erst (in Zukunft), wenn ein neuer Mietvertrag gemacht wurde, der alle entsprechenden Kosten beinhaltet?