Ist mein Vater weiterhin Unterhaltspflichtig bei Studienabbruch?

Hallo,

Zunächst Infos zu meinem Fall:

  • Ich bin 26 und studiere Lehramt (Gymnasium). Ich bin im 12. Semester (Regelstudienzeit 9-11 Semester hier in Bayern)
  • Ich erhalte Unterhalt von meinem Vater zu dem er gesetzlich verpflichtet ist. 670€ nach Düsseldorfer Tabelle (verdient auch gut).
  • Ich möchte mein Studium abbrechen, und werde meine Studienleistungen auf einen Bachelor komplett übertragen können, und möchte im nächsten Semester auch gleich mit dem Master of Arts anfangen (wo ich auch noch einige Kurse einbringen kann)
  • Da ich dieses Höchstmaß beziehe und schon über 25 bin darf ich im Jahr nur 624€ aus Nebeneinkünften verdienen. Jeden Euro den ich darüber hinaus verdienen würde, würde meinem Vater 1 zu 1 abgezogen werden.

Nun zum Fall: Ich möchte das Lehramtsstudium (Englisch/Geschichte) nicht fortführen auch wenn ich kurz vor dem Abschluss (Staatsexamen) stehe. Ich möchte mich umorientieren und mich vollständig auf Englisch (als Master) konzentrieren weil es meine absolute Stärke ist. Während meines Studiums hat mein Vater immer sehr viel Druck gemacht wegen der Vollendung meines Studiums (absolut verständlich), aber ich möchte diesen Druck nicht mehr haben. Ich bin sehr unglücklich mit dem Lehramt, aber bin jetzt reif genug meinem Vater damit richtig zu konfrontieren (es gab Versuche in der Vergangenheit) und ihm klarzumachen, dass ich diesen Weg nicht mehr weitergehen möchte.

Das mag sich jetzt auch etwas ungewöhnlich anhören, aber ich möchte von meinem Vater unabhängig sein, und hoffe dass er nicht mit einer Unterhaltspflichtigkeit gegen meine Entscheidung argumentieren kann. Ich möchte mein Studium (wenn möglich) selbst finanzieren und diesen Druck dadurch nicht mehr haben. Ich möchte dass er weiß, dass ich Alles ernst nehme und nicht nur monatlich Geld beziehe und den Einstieg ins Berufsleben hinauszögere.

Deshalb die Frage: Ist mein Vater denn noch Unterhaltspflichtig wenn ich mein Studium jetzt abbreche und mich umorientiere? Wäre ich von ihm unabhängig und könnte mein Studium wieder durch Nebeneinkünfte selbst finanzieren? Darf er mir denn z.B. weniger Unterhalt zahlen, damit ich auch mein Studium aus Nebeneinkünften zumindest mitfinanzieren kann? (Beispiel: Bisher 670€ gesetzlich verpflichtet. Nun nach Abbruch und Umorientierung zahlt er z.B. 250€ (freiwillig?) und ich kann den Rest selber verdienen?

Das wäre mir sehr wichtig.

Vielen Dank im Voraus

Studium, Recht, Unterhalt, Familienrecht, studieren
Unterhalt - kann der Anwalt mehr rausholen?

Hallo, ich hab heute eine Geschichte gehört. (Zahlen und Namen erfunden)

Max und Mia zeugen zwei Kinder und trennen sich. Das Jugendamt errechnet das Max 200 euro pro Kind an Mia zahlen muss, was ihr zu wenig ist. Eine Beistandschaft hat sie abgelehnt. Sie geht zum Anwalt und der errechnet das Max 250 euro pro kind zahlen muss. das wurde auch gerichtlich veranlasst. Ausserdem fordert Mia wann immer sie möchte das er neu berechnet wird. (meiner Meinung nach ist das nur alle 2 Jahre möglich?!) Es gab wohl nie eine offizielle Verhandlung vor gerich so das sich Max niemals äussern konnte. Trotzdem musste Max bisher alle Gerichts und anwaltskostend tragen, seine wie ihre. Max hat noch ein großes kind was weniger unterhalt bekommt wie die zwei kleinen. ich hab mir mal die Düsseldorfer tabelle angeschaut und eigentlich muss das ältere Kind doch auch mehr Unterhalt bekommen (eine Altersklasse höher) ...aber so richtig blick ich da nicht durch.

mir kommt das alles ziemlich merkwürdig vor. Jeder Bonus oder jede Gehaltserhöhung die Max bekommt ist eigentlich fürn Popo, weil gar nix davon hat, weil Mia gleich am Start ist und das einkassiert. Max ist deswegen finanziell und seelisch ziemlich angeschlagen. hat er eine Möglichkeit sich zu wehren? Er ist natürlich bereit für seine Kinder zu zahlen, aber auch nicht als er muss. Vielleicht ist dann mal ein Ausflug oder ein Urlaub mit Papa und den Kindern drin...was im Endeffekt auch den Kindern zu gute kommt und zwar mehr wie das Geld ....

klärt mich auf, hat ein Anwalt mehr rechte oder Möglichkeiten wie das Jugendamt?

Unterhalt, Familienrecht
Wie kann ich meine Mutter überzeugen, damit sie mir glaubt?

Meine kleine Schwester hetzt meine Mutter immer gegen mich auf und erzählt ihr Dinge die nicht Stimmen und meine Mutter glaubt mir nicht wenn ich ihr sage, dass es nicht stimmt! z.b. Beleidigt meine Schwester mich jeden Tag mit assi Schimpfwörtern, oder hört vor meiner Tür mit Absicht 5 Stunden am Stück volle Lautstärke Musik. Sie schaut mich wie ein stück Dreck an und wenn ich sie mal kurz anschau kommt nur ein ''schau nicht so dumm/blöd'' Sie droht auch immer mich zu schlagen, äfft mich nach sie ist einfach schrecklich! Sie hetzt so stark gegen mich, dass ich nichts mehr zu Weihnachten und Geburtstagen geschenkt bekomme, ich bekomme gar nichts mehr nicht mal mehr liebe ich bekomme nur Hass Geschrei und Anschiss für Sachen die ich nicht gemacht habe! Meine Schwester hingegen wird das Geld so derart in den Hintern geblasen gestern erst hat sie 200euro in den Po geblasen bekommen! Außerdem verstehen sich meine Schwester und meine Mutter so gut, dass sie immer lachen und zusammen im Wohnzimmer sitzen und ich werde ausgeschlossen und immer dumm angemacht.

Und heute wollte ich mit meiner Mutter darüber reden weil meine Schwester nicht da ist. Aber meine Mutter meint nur : Deine Schwester hat doch mit allem recht was sie sagt. Sie hat mich nicht ausreden lassen, sie ist mir ins Wort gefallen und hat mich angeschrien als ich meine Seite erzählen wollte. Dann meinte sie ja deine Schwester sagt auch immer dass du es bist und dass du immer anfängst. Als ich meinte dass es nicht stimmt, schrie meine Mutter noch mehr rum und hat mich nicht ausreden lassen, so dass ich gezwungen war wieder in mein Zimmer abzudampfen und mir Ohrenstöpsel in die Ohren zu stecken.

Mit meiner Mutter kann man einfach nicht reden sie lässt kein normales Gespräch zu, nicht mal Alltagsgespräche lässt sie zu, da kommt von ihrer Seite nur ein 'lass mich in ruhe!'' Aber wie soll ich meine Mutter überzeugen, dass meine Schwester nur lügt und eine falsche Schlange ist? Sie macht das doch nur wegen den Materiellen Dingen das liegt auf der Hand und das hat sie auch noch geschafft!

Mutter, Familie, Familienrecht, Schwester
Schulkrankheit, Schulangst - Will kein Tag mehr in Schule darf man das?

Hallo ich habe eine Tochter sie geht in die 6 Klasse, sie aber sehr gegabt, hat aber jetzt schon sehr oft Fehltage - sie sagt sie geht automatisch nach Hause schon - da sie es nicht mehr in der Schule aushält - sie mag keine Wiederholungen der Lehrer - Sie fühlt sich hat ständig Kopfschmerzen, fühlt sich in der Schule eingeängt, will dort nix essen - sie geht sogar Pychologen, aber dieser dreht ihr Worte im Mund herum. Zuhause lernt sie aber viel über das Internet und beließt sich viel was sie will, aber wenn man sie zu irgendwas zwingt was ich nicht gerne tue, eigentlich überhaupt nicht, das es nicht lieb ist jemanden zu irgendwas zu zwingen.

Nun fängt die Schule aber an zu Drohen das sie umbedingt immer in die Schule muss, und mit Geldstrafe 90Euro und Polizei droht. und sagt wenn sie nicht in Schule geht vom Jugenamt abholt wird, ---- aber das ist ja mal wieder Zwang das Kind zu zwingen.

Was kann man dagegen tun, in diesen Statt Deutschland das man das Kind auf diese Entscheidung lässt, weil lernen will sie ja aber nur das was sie im Internet ließt und von anderen hört - wie es früher auch war vor den 19ten Jahrhundert.

Ich fand einen Artikel

Trotz seiner etwas altmodischen Ausdrucksweise wirkt dieses Textfragment merkwürdig modern. Frau Dr. Springer meinte zu ihrer Zeit natürlich in erster Linie Rückgratschäden durch wenig zweckmäßige Schulmöbel, wie sie auf den folgenden dreißig Seiten geistreich und an vielen schmerzhaft aussehenden Beispielen darlegte. Aber auch der heutige Schulbetrieb ruft eine Reihe von Gesundheitsstörungen hervor oder trägt doch wesentlich zu ihrer Entstehung bei. Vor allem handelt es sich bei den ausgelieferten Opfern der heutigen staatlichen Zwangsbeschulung um Störungen psychischer Natur, die dort entstehen, wo die erste und sehr prägende Begegnung mit sozialer Aussiebung, erzwungenem Konformismus und dem als „Wettbewerb“ verklausulierten Kampf eines Jeden gegen Jeden stattfindet. Und auch diese Störungen lassen oft Rückgratschäden mit „weittragendensten Folgen“ zurück, wenn auch nur im übertragenen Sinne… Quelle: https://tamagothi.wordpress.com/2007/06/14/die-schulkrankheiten/

Bitte ich brauche unbedingt Professionellen Rat

Kinder, Schule, Familie, Familienrecht
Bruder beklaut mich und Mutter verteidigt ihn?

Seit meine Eltern geschieden sind, läd meine Mutter oft meinen Bruder ein, um ihr im Garten/Haushalt usw. zu helfen, er bekommt dafür Essen usw.

Wir leben eigentlich zu 3 (Mutter, Ich anderer Bruder) in einer 80m² Wohnung und da mein Bruder arbeitslos ist, ist er in der Woche oft mehrere Tage bei uns.

Nur stört mich sein Verhalten

  • Er nimmt ständig meine Sachen, ohne zu fragen
  • Er setzt sich an meinen PC (teile ihn mit meiner Mutter) und läd dauernd irgendeinen mist auf meine Festplatte runter.
  • Er schmeißt Sachen von mir einfach so weg
  • Er klaut Sachen von mir
  • Er geht in mein Zimmer und "räumt dort auf" also aus Langeweile oder was weiß ich "gestaltet" er halt mal mein Zimmer um.

Seit seinem letzten Besuch fehlen mir mein Rasierer, meine Beats Kopfhörer und ein iphone Ladegerät. Zufälligerweise hatte er bei seinen Besuch nie ein Ladegerät dabei und nahm immer meines und jetzt ist alles weg.

Als ich meine Mutter auf die Diebstähle ansprach und sie bat, ihn nicht mehr reinzulassen, meinte sie nur so "Es ist meine Wohnung, wenn es dir nicht passt, zieh aus!" (Würd ich ja, wenn ich volljährig wäre und das Geld hätte -.-)

Und dann meinte sie halt, wenn ich das Zeug nicht finde, soll ich mir halt neues kaufen, von meinem Geld....

...und in ein paar Tagen kommt er wieder, ich sitz in der Schule und er bedient sich wahrscheinlich wieder an meinem Eigentum...

Also man wird beklaut und dann noch von seiner Mutter angeschrien, dass man sich darüber aufregt!

Was soll ich bitte tun, meine Mutter stellt sich gegen mich und läd ihn weiter ein, mein Vater kann da nichts machen, ich überlege momentan, ernsthaft ob ich ihn das nächste mal gleich anzeigen soll, nur ob das was bringt, ist eine andere Frage :(

Familie, Recht, Familienrecht, Diebstahl, Soziales
Grundsicherung Rente bei Trennung?

Hallo ihr Lieben,

ich schreibe hier im Namen meiner Mutter. Sie möchte sich von meinem Vater trennen. Die Scheidung spielt vorerst noch keine Rolle. Wir haben vor zu zweit in eine Wohnung zu ziehen. Für ungefähr ein Jahr würden wir finanziell auch klar kommen, da ich in der Ausbildung bin. Danach allerdings werde ich wegziehen, da ich noch studieren will und meine Mutter müsste alleine leben. Von da an könnte sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten und müsste Zuschüsse beantragen. Meine Mutter erhält eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 710,00 € monatlich. Zudem trägt sie noch Zeitungen aus, das wären 130,00 €. Wie lange sie das allerdings noch körperlich machen kann, steht nicht fest. Wir haben uns über die Grundsicherung informiert und sie würde dann wahrscheinlich nur 100,00 € erhalten. Auch Wohngeld wäre nur sehr wenig. Ich frage mich ernsthaft, wie sie so leben soll. Meine Mutter ist wirklich nicht anspruchsvoll, aber die Mieten hier sind relativ hoch und man kann froh sein, wenn man eine 2-Zimmerwohnung für 600 warm kriegt. Zudem hat sie noch ein eigenes Auto. Ich mache mir große Sorgen, was mit meiner Mutter nach diesem Jahr, wenn ich wegziehe, passieren soll. Unterhalt von meinem Vater will sie auf keinen Fall, da sie nie wieder von diesem Menschen abhängig sein möchte, nach dem was er getan hat. (Spielt hier keine Rolle.) Hat jemand von euch also vielleicht ähnliche Erfahrungen oder einen Ratschlag, was eventuell noch zusätzlich beantragt werden kann?

Ich danke euch jetzt schon.

Rente, Familienrecht, Trennung, Arbeitsamt, Auszug, Rentenversicherung, Zuschuss
Muss ich ,meinem Sohn Kleidung kaufen, wenn er mich besucht?

Meine Ex-Frau bekommt von mir monatlich 346 Euro Unterhalt + ca 190 Euro Kindergeld (insg.536 Euro) für meinen 8 jährigen Sohn. Meine Ex Frau geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 2200 Euro im Monat. Dazu hat sie einen Nebenjob wo sie sich ein Taschengeld dazu verdient. Weiter lebt sie in einem eheliechem Verhältnis mit ihrem Freund. Der bringt auch nochmal ca. 2500 Euro nach Hause. Alle leben unter einem Dach! Ich hole meinen Sohn ab, so oft ich kann und ich fahre eine Strecke von (eine Fahrt) 15 Km. Er bleibt meisten mind. 4 Tage bei mir in der Woche. Ich hole ihn aus der Schule und bringe (15Km) in die Schule. Urlaube werden von mir mit meinem Sohn selbst finanziert. Er hat ein eigenes Zimmer ( für eine größer Whonung, drei statt zwei Zimmer =mehr Miete und Nebekosten) bei mir und verbraucht natürlcih auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc. Weiter bezahle ich GERNE alle aktivitäten in der Freizeit für mich und meinen Sohn. Wenn mal was fehlt in der Schule oder mal Medikamente oder Hygieneartikel gekauft werden müssen zahle ich das auch. Bis hier hin juckt mich das alles nicht. Ich mache es gerne für meinen Sohn. Obwohl ich manchmal an eine gerechte finanzielle Aufteilung zweifel. Aber jetzt dreht sie wieder am Rad und behauptet aus eine Meinungsverschiedenheit heraus, dass ich jetzt auch die Kleidung, die er bei mir trägt, selbst besorgen und bezahlen soll. Ich bin ratlos! Was kann ich tun? Stimmt das? Geht das einfach so?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Familienrecht, Jugendamt, Kindergeld
Vater fordert Sorgerecht nach fast 14 Jahren?

Situation: Kind wird in 2 Monaten 14 Jahre, Mutter alleiniges Sorgerecht Kind macht den M-Zug, ist mit allem zufrieden und geht ihm gut- nach Aussage von ihm

Der Vater hat sich bis zum 12 Lebensjahr nicht wirklich gemeldet bzw kein Interesse gezeigt. Hat sich im Jahr zwischen 5 - 10 mal blicken lassen für einige Stunden wo er ihn geholt hat. Anfangs hat er das Kind nicht anerkannt, Dank Hilfe des Jugendamts aber doch. Seit dem 12ten Jahr ruft er zB an beim Kind und sagt übermorgen hab ich zeit, hol dich ab und kannst ubernachten, deine Freunde haben ein ander mal zeit. Auch hat er ihn die letzten jahre immer wieder mal vergessen von der Schule abzuholen. Oder im Sommer Sonnenbrände o. Sonnenstiche mit Krankenhausaufenthalten sein verschulden war.

Nun musste ich gestern zum jugendamt, nachdem der Vater mich mit einem Vorwand hinbestellt hatte. Bei dem Gespräch, was seinerseits im lauten, zum Teil schreiend verlief. Er nannte mich alles mögliche und wurde sehr beleidigend. Das ich eine schlechte Mutter sei, das kind mich nicht als Mama anerkennt, er nicht wusste wo das Kind 9 Jahre gelebt hätte und bei wem? Und noch vieles mehr! Auf alle fälle möchte er das alleinige Sorgerecht was die Frau vom Jugendamt schon verneinte. Kann er das gemeinsame Sorgerecht einfordern nach dieser vorgeschichte?

Das kind sagt, ohne beeinflussung oder ähnliches, das es nicht zum Vater will sondern, was auch das jugendamt meint, das der vater erst mal regelmäßigen Kontakt herstellen sollte bevor er irgendetwas einfordert.

Hat jemand Erfahrungen oder weis etwas Bescheid zum Thema?

Kinder, Mutter, Familie, Sorgerecht, Unterhalt, Familienrecht, Vater
Was dürfen meine eltern, beziehungsweise was dürfen sie nicht?

Hey, ich bin momentan noch 17, werde jedoch in einigen Tagen 18 und ich habe momentan einige Probleme zuhause und ich hoffe dass ihr meine folgende(n) Frage(n) mit kleiner Erläuterung beantworten könnt. Bitte kommt nicht mit so einfachen Antworten wie:" Sie sind deine Eltern, du hast zu tun was sie sagen". Bitte versucht zudem die ausschlaggebenden Gesetze und Rechte mit Angaben zu widerlegen.

1 Dürfen meine Eltern mein Handy am Abend konfiszieren? 1-a) Ich bekomme andauernd angedroht, dass ich mein Handy abends abgeben muss, sollte ich es nicht unterbinden mein Handy Nachts noch zu benutzen. Ich sehe mir lediglich Videos an oder schreibe mit Freunden.

2 Dürfen meine Eltern mich bestrafen wenn ich mich nicht an ihre "Schlafenszeit" halte? 2-a) Aufbauend auf 1-a). Meine Strafen sind dann dementsprechend Handy- und Computerverbot.

3 Dürfen mir meine Eltern generell Computerverbot geben oder mir verbieten diesen überhaupt zu benutzen (er steht in meinem Zimmer)? 3-a) Ich bekomme momentan immer wieder zu hören: "Mach das sch°°ß Ding aus!", wenn ich mal an meinem Computer sitze, egal was ich daran tue, ob ich gerade etwas am spielen bin oder Hausaufgaben erledige und wenn ich mich dem wiedersetzte, bekomme ich angedroht, dass sie mir den Strom abdrehen.

4 Wenn mein Zimmer für mich ordentlich und sehr gut bewohnbar ist, für meine Eltern aber nicht, dürfen sie mich dazu "zwingen" mein Zimmer aufzuräumen? 4-a) Wie schon gesagt werde ich immer dazu "gezwungen" mein Zimmer aufzuräumen, obwohl es meiner Meinung nach aufgeräumt ist. Wenn ich es nicht mache bekomme ich, wie schon zu erwarten, Computer- und Handyverbot, sowie die Drohung, dass wenn ich nicht tun würde was sie sagen und meinen Fernseher nur einmal anmache, dieser aus dem Zimmer kommt (der Fernseher ist mein persönliches Eigentum, da der Onkel meines Vaters ihn ausdrücklich mir geschenkt hat)

5 Dürfen meine Eltern mir Gegenstände, die ich gekauft habe oder mir geschenkt wurden, wegnehmen? 5-a) Diese Frage bezieht sich auf meinen Fernseher, meinen Computer und mein Handy in den o.g. Fällen

6 Dürfen meine Eltern mir vorschreiben, wie ich mit meinem Geld umzugehen habe und mir verbieten bestimmte Gegenstände zu kaufen, z.B. PS4 (Ich bin bald 18 und selbst da sagen sie ich darf mir keine Kaufen) 6-a) Meine Eltern wollen mir immer Vorschreiben wie ich mit meinem Geld umgehen soll und haben immer etwas dagegen wenn ich mir mal etwas kaufe wie z.B. Spiele oder Hardware für meinen Computer.

7 Dürfen meine Eltern mir mir reden wie sie wollen und dürfen sie alles zu mir und über mich sagen? 7-a) Mein Vater reagiert bei allem was ich sage übertrieben cholerisch und schreit mich immer an ungeachtet dessen, ob wir uns gerade in der Öffentlichkeit befinden oder nicht. 7-b) Mein Vater nennt mich des öfteren kleines Ars°°l°ch oder einfach einen Ar°°h und stellt mich bei anderen immer als den hin, der alles macht, nur nicht das richtge.

Vielen Dank im Voraus ^-^

Kindererziehung, Recht, Familienrecht, Eltern
Darf ich mit meinem Kind von Zuhause ausziehen?

Hey folgende Frage. Meine Freundin ist 20 Jahre alt. Ich bin derzeit 21 Jahre, eigene Wohnung und arbeite im Krankenhaus als Pfleger. Wir haben eine 3 jährige Tochter die allerdings nicht meine leibliche ist. Der Vater lebt weit weg und hat seit der Geburt kein Kontakt zum Kind bzw. wollte es nicht. Da sie bei der Geburt ihres Kindes minderjährig war übergab sie Gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht an ihre eigene Mutter. Beide leben zusammen in einer Wohnung mit 2 anderen Geschwistern. Das Sorgerecht aber teilen Sie sich. Sie macht momentan eine Ausbildung und möchte gerne mit der kleinen ausziehen da es die jetzigen Wohnverhältnisse einfach nicht mehr zulassen. Es sind einfach zu viele in der Wohnung. Leider will das ihre Mutter nicht zulassen und verbietet meiner Freundin mit dem Kind auszuziehen. Sie droht immer mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und meint das meine Freundin ja Unfähig wäre für das Kind zu sorgen was absolut nicht stimmt. Kann das die Mutter meiner Freundin wirklich so einfach verbieten? Wir beide haben jetzt einen Termin beim Jugendamt gemacht um mal zu erfragen was sich für Möglichkeiten anbieten würden zwecks - Eigenerer Wohnung,- Eventuell das sie zu mir in die Wohnung zieht mit der kleinen oder ein Mutter Kind Heim. Seitdem ihre Mutter weis das sie ausziehen möchte versucht sie jeglichen Kontakt zu mir und der kleinen zu unterbinden und so gering wie möglich zu halten. Das fällt mir nicht einfach da sie wie meine eigene Tochter ist und ich in ihren Augen der Papa bin. Hat jemand Erfahrungen damit oder kennt sich jemand aus was jetzt auf uns zukommen würde? Danke im Voraus

Kinder, Wohnrecht, Sorgerecht, Sozialrecht, Familienrecht, Gericht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, ausziehen, Jugendamt
Wie kann man gegen mehrere Falschaussagen vorgehen?

Frau und Mann wollen sich scheiden lassen und es kommt zu einen Aufenthaltsbestimmungsrechtverfahren um eine ca. 3 Jahre alte Mädchen. Das Kindeswohl sei das wichtigste und dementsprechen soll das Aufenthaltsbestimmungsrecht einer Partei zugesprochen werden.

Zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt, eben wie dazu beauftragten "Mediatiorin", (Sie nahnte sich "Anwalt des Kindes" und ist als Verfahrensbeistand beauftragt worden einen Bericht über die Eltern und das Kind zu erstellen) haben gemeinsam ein Bericht vom Jugendamt beim Gericht eingereicht.

Bei diesen Verfahren wird es ersichtlich, dass von einer Seite mehrere Freunde und einige Nachbarn (Landsleute halten zusammen) aussagen wollen, dabei wird es festzustellen, dass die Aussagen nicht richtig sein können und das Kind wird von derselben Seite miteinbezonen und gegen andere Partei beinflusst.

Zuständige Sachbearbeiter von Jugendamt schenkt der Falschaussagen selber Partei glaube und wird selbst somit parteiisch und handelt dementsprechend. In gegenseits zum Jugenamt geht Mediatorin/Verfahrensbeistand anders vor und lernt beide Partei erstmals kennen, wobei es sich z.B. bemerkbar macht, dass die Belastung durch Vorwürfe und Falschaussagen durch bei nahe zu aller beteiligten Personen ausschließlich aus Erzählungen einer Partei stammen und vieles könnte ausgeschlossen werden.

Derzeit haben sich mehrere und eindeutige Beweiße darüber gesammelt, dass Freunde von der Partei das Gerichtsverfahren durch Falschaussagen beiflüssen wollten. Dabei könnte von Bedeutung sein, dass diese Aktionen beim Jugendamt, sowie auch bei Mediatiorin/Verfahrensbeistand abgegeben worden und sind in Form eines Berichtes beim Gericht eingegangen. Eine Nachbarin hat von sich aus eine schriftliche Erklärung unterzeichnet, wo sie behauptet Zeuge in einer erfundene Geschichte gewesen zu sein. Diese wurde an die Richterin übergeben.

Die Frage: Hat man das Recht sich dagegen zu wehren um diese Personen zur Verantwortung zu ziehen? Wie geht man in solche Situationen vor?

Vielen Dank!

Betrug, Recht, Familienrecht, Scheidung, Gesetz, Gericht, Gutachten, Jugendamt, Strafrecht
Immobilenverwaltender Miterbe ist Verwalter einer Erbengemeinschaft ohne meine Zustimmung und lässt sich mtl. Gebühren auch für seinen Anteil auszahlen?

Hallo? Wir sind eine Erbengemeinschaft (Mutter und zwei Söhne) nach dem Tod des Vaters schon seit 9,5 Jahren. Das Erbanteilsverhältnis ist ca. 75%, 12,5% und 12,5%, ca. deshalb, weil nicht alles den Eltern gemeinsam gehörte, sondern auch einiges ausschließlich dem Vater. Das Erbe besteht überwiegend aus Immobilien (2 Mietshäuser mit je 6 Whg.s; je eines mit 14 und mit 16 Whg.s; 5 Reihenhäusern; zusätzlich noch landwirtschaftlicher Besitz (verpachtet) und einer Wiese und 2 Waldgrundstücken, sowie dem Familienstammsitz aus 1851, das dem Vater allein gehörte. Die Mutter beansprucht den Familienstammsitz für sich allein und schließt die beiden Söhne von jeglicher Nutzung aus. Ein Sohn ist Immobilienverwalter von Beruf, der andere Augenarzt und seinerzeit von den Eltern zur Unterstützung wieder an den Familienstammsitzort zurückbeordert worden. Beide Söhne haben je ein Mehrfamilienhaus mit 2 bzw. 3 Whg.s geschenkt bekommen von den Eltern und zusätzlich vom Vater ein sehr wertvolles Grundstück in Tonlage des Ortes gemeinsam. Dieses Grundstück wurde gemeinschaftlich mit einem 6 Parteienhaus bebaut, da zwei Einfamilienhäuser vom Bauamt her nicht zulässig waren. Der immobilienverwaltende Sohn wurde von den Eltern als Verwalter eingesetzt. Diesen Job hat der Sohn recht zufriedenstellend ausgeführt, wurde aber von den Eltern permanent kontrolliert. Im Jahr 2006 starb der Vater ohne ein Testament zu hinterlassen. Der immobilienverwaltende Sohn hat den Nachlass bewertet und der zweite Sohn hat dabei tatkräftig geholfen, die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nur sehr wenig. Es wurde Erbschaftssteuer nach den jeweiligen Anteilen gezahlt und die Erbengemeinschaft weiter geführt. Verwaltet wird sie auf Geheiß der Mutter seitdem von dem immobilienver-waltenden Sohn. Dieser hat seitdem den Bruder samt dessen Familie v. a. dessen Frau also seine Schwägerin aus dem gemeinschaftlichen 6-Parteienhaus gemobbt (Mieter des Bruders zur vorsätzlichen Körperverletzung angestiftet, eigenen Strombetrug dem Bruder und dessen Frau in die Schuhe geschoben, selbstverursachte Schäden an der Haushälfte des Bruders ignoriert und nicht ersetzt, Schwägerin vor Gericht verleumdet, Rufmord von mir und meiner Frau, seiner Schwägerin bei unserer Mutter u. a., so dass dieser dort nicht mehr selbst wohnen kann und darf - er selbst mit seiner Familie weiterhin. Dieser, der immo-bilienverwaltende Sohn und Bruder soll und darf aber weiterhin die Anteile seines Bruders verwalten und dieser soll auch seine Verwaltungsgebühren mittragen, trotz des massiven Vertrauensbruchs, geht das mit Stimmenmehrheit von 87,5%, denn er verwaltet seinen eigenen Anteil natürlich auch und lässt sich für diesen auch Verwaltungsgebühren auszahlen? Ist das alles rechtens oder kann ich verlangen mit meinen 12,5%, dass ein anderer Verwalter eingesetzt wird, weil mein Bruder mein Vertrauen verloren hat, nach dem was er gemacht hat? Was kann ich tun? Kann mein Bruder

Mietrecht, Erbrecht, Familienrecht
Meine Mutter will mein Geheimnis weitererzählen und damit unser letztes Vertrauen zerstören! Was soll ich tun?

Ich habe einen Freund. Bin weiblich und jugendlich. Und ich habe es entlich meiner Mama anvertraut, unter der Bedingung dass sie es nie jemandem sagt, außer ich erlaube es ihr ausdrücklich oder erzähle es selbst jemandem. Mein Onkel weiß es auch, von dem weiß ich, dass ich ihm 100% vertrauen kann. Er wird nichts weitersagen. Mir ist das aus privaten Gründen, die nicht mal mein Onkel und meine Mutter wissen sehr wichtig dass die restliche Familie das jetzt noch nicht weiß, ich bin auch noch nicht bereit das allen zu sagen, ist nunmal so. Aber allein aus Prinzip finde ich es wichtig meiner Mutter wenns drauf ankommt vertrauen zu können, mein Vater ist nämlich weg und ich bin Einzelkind, ich habe sonst niemanden. Nun regt sich meine Mutter aber auf einmal dauernt auf und will, dass ich es meinen Großeltern sage und beschwert sich dass sie mit dem Geheimnis leben muss, wo sie freiwillig BEVOR sie es wusste versprochen hatte, es für sich zu behalten. Jetzt ist sie kurz davor es zu erzählen und dann ist bei mir der letzte Faden gerissen, das Vertrauen (das eh schon tief unten mittlerweile ist, auch wegen psychischen Problemen, Streit etc.) noch auszulöschen. Was soll ich tun? Ich will das Geheimnis weiterhin geheim halten, bis ich selbst bereit bin!

Kinder, Mutter, Familie, Recht, Familienrecht, Eltern, Pubertät, Jura, Jus
Gerichtsschreiben Betreff elterliche Sorge

Guten Tag,

ich habe vom Gericht einen Brief erhalten wo der Betreff "elterliche Sorge" zu lesen ist. In den vorherigen Briefen war der Betreff immer "umgang" Meine Frage ist, ob es um das gemeinsame Sorgerecht oder alleine Sorgerecht geht? Zu meiner Geschichte: ich habe mich vor 2 Jahren von meiner Partnerin getrennt ( wir waren nicht verheiratet) die, seit ich eine neue Beziehung eingegangen bin vor ca. 6 monate, mir die Kinder nicht mehr zeigt. Ich habe mehrmals versucht mich mit ihr in Guten zueinigen, ist aber leider nicht möglich, da sie mich zusehr hasst und ich aus diesem Grund den Weg zum Gericht gesucht hab. Befor ich eine Beziehung eingegangen bin konnte ich meine Kinder normal sehen Übernachtungen haben.

Auch stattgefunden der Richter hatte Umgangstermine festgelegt wo sie und unsere Kinder nicht erschienen ist (Krankmeldung) in den vorherigen Verhandlungen stand immer betreffend "umgang mit..." jetzt steht betreffend "elterliche sorge"? Ich hoffe, ihr könnt meine oben beschriebene Frage beantworten. Vielen Dank.

P.s.: Ich entschuldige mich für die Schreibfehler

Den Umgangsantrag habe ich gestellt und bei dem letzten Gerichtstermin war der Richter nicht gut auf meiner Ex zu sprechen, da sie mehrmals den Richter angelogen hat und für die Kids keinen Kindergartenplatz hat  Umgang wurde mir zu gesprochen. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht hatte ich gestellt, meine Frage war, ob es um das gemeinsame Sorgerecht geht oder alleinige, weil (wie oben beschrieben) war der Richter nicht gut auf sie zu sprechen. Achja, wollte nochmal fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen, da sie Bullumie hat und die Kinder bei ihren Eltern abschiebt und 5 mal im Jahr umgezogen ist nur um mir zu erschweren, dass ich die Kinder nicht sehe und Umgang mit ihnen hab. Vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Kinder, Umgangsrecht, Sorgerecht, Familienrecht, Gericht
Tochter ist vor 2 Jahren ausgezogen. Ich forderte sie auf ihre Sachen zu holen. Nun Schreiben vom Anwalt. Wie ist das Rechtens?

Hallo Zusammen,

meine Tochter ist vor ca. 2 Jahren bei mir ausgezogen. (Im Streit) Nun habe ich sie mehrfach aufgefordert ihre Sachen zu holen. Habe ihre Sachen zusammen gepackt und mit ihr einen Termin vereinbart. Ihre Sachen standen bei mir in der Einfahrt und als sie hier war um ihre Sachen zu holen, war ich verhindert - also unterwegs. Als ich nach Hause kam war nur ein Teil ihrer Sachen verschwunden. Alles was sie nicht mehr brauchte (das waren ca. 10 Müllsäcke gefüllt mit ihren Klamotten und Stofftiere und 15 Kartons) hinterlies sie mir. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, daß sämtliche Säcke aufgeschlitzt waren und die Kartons ebenfalls geöffnet. Sie hinterließ einen Saustall - bitte entschuldigt den Ausdruck.

Ich habe sie dann per SMS gefragt was mit den restlichen Sachen sei. Darauf gab sie mir die Antwort, daß ich doch gesagt hätte, daß ich alles weg werfen würde, was sie nicht holt.

Eine Woche später habe ich ihre Sachen eingepackt und ihr vor die Tür (sie wohnt jetzt bei ihrem Vater) gestellt.

Heute kam ein Schreiben vom Anwalt ihres Vaters, daß ich meine Sachen bei ihm entsorgt habe und ich verpflichtet sei, das Zeug wieder abzuholen. (Es waren wirklich nur IHRE Sachen in den Säcken und Kartons.) Außerdem soll ich den Anwalt bezahlen.

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?

Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten.

Familie, Recht, Familienrecht, Entsorgung, Auszug
Was kann man gegen eine Bedrohung und Verfolgung durch den Ex-Partner machen?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich einer Freundin von mir. Ihr Ex macht richtig viel Stress, zahlt kein Geld für den Sohn und, wenn er ihn sehen will, dann kommt er immer mit jemandem, der am Steuer sitzt, da er selbst immer alkoholisiert ist (6-10 Flaschen Bier am Tag sind laut seiner Aussage normal).

Jetzt hat meine Freundin einen neuen Partner gefunden, den sie auch heiraten möchte. Der Ex drohte daraufhin jemanden zu anheuern, um ihren Freund "auszuschalten"....

Zum Reden kommt der Ex nie allein. Entweder mit 2 vollen Autos oder zumindest 2-3 Personen kommen immer mit.

Er sucht sie auch in ihrer Arbeit auf. Sie hat mitlerweile schon Angst von ihrer Arbeit bis zum Auto (ca 50 meter) alleine zu gehen. Sie ist schon richtig am Ende mit ihren Nerven...

Ich habe vorgeschlagen, dass sie eine Anzeige wegen Bedrohung und Stalking erstatten soll, aber sie hat Angst.

Hat jemand schon etwas ähnliches erlebt?

Ich kann natürlich als Zeuge aussagen, da ich einige Zeit mit ihm befreundet war und alle Drohungen mitbekommen habe.

Jetzt habe ich aufnehmen können (Audio), wie er sich geäußert hat, dass er einiges an Geld ausgeben kann um den Neuen "weg zu schaffen". Das ist aber leider auf russisch...

Kann ich diese Aufnahme auch als Beweis dazu legen? Ist eine Anzeige da überhaupt sinnvoll? Danke

Umgangsrecht, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Anzeige, bedrohung, Drohung, Nötigung, Stalking, Straftat
Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen und ich bin für jede aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Ich bin Vater von zwei minderjährigen Kindern (Tochter demnächst 7 Jahre und der Junge demnächst 5 Jahre) und lebe mit diesen seit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen Ehewohnung vor zwei Jahren zusammen (ich in der Nähe von Berlin und sie direkt in Berlin). Von meiner Frau bin ich seit letztem Jahr geschieden. Vor zwei Monaten stellte diese einen Antrag zur alleinigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie. Einmal eine einstweilige Anordnung (da das Mädchen jetzt eingeschult wird) und dann das Hauptsacheverfahren. Die Anhörung zur einstweiligen Anordnung fand letzte Woche statt und hierbei meinte der Richter, die Kinder behalten ihren Aufenthalt weiterhin bei mir, da das Mädchen demnächst eingeschult wird und dies an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geschehen soll, zusammen mit ihren Freunden. Der Richter hat auf eine Vereinbarung hingewirkt zwischen mir und meiner Ex-Frau und zwar dass diese in die Umgebung der Kinder zieht und sich hier auch eine Arbeit sucht (da momentan arbeitslos). Die Mutter hat der Vereinbarung zuerst zugestimmt und danach vor Ablaufen der Frist, dem Gericht mitgeteilt, dass sie diese Vereinbarung nun doch ablehnt. Und jetzt hat mir mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie ein Familienpsychologisches Gutachten einfordern lassen will. Meine Fragen daher lauten:

  • Dieses Gutachten kostet im günstigsten Falle 3000,- wobei jeder der Verfahrensbeteiligten jeweils die Hälfte zahlt. Sie bekommt jedoch Prozesskostenhilfe und ich müsste das wieder komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen? Ich meine, nicht das Gericht, sondern sie fordert ja dieses Gutachten ein.

  • Kann das Gericht ihren Antrag für die Einholung eines Familienpsychologischen Gutachtens ablehnen? (In der Anhörung zur einstweiligen Anordnung haben die Kinder jeweils den Wunsch geäußert weiterhin bei mir bleiben zu wollen und auch hier eingeschult zu werden. Der Kindergarten meinte ebenfalls, die Kinder dürfen aus ihrem sozialen Umfeld nicht raus gerissen werden. Nur die Verfahrensbeiständin war der Meinung, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen würde.

Beste Grüße

Marc

Familienrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Mutter will mit meiner Tochter wegziehen trotz gemeinsamen Sorgerecht! Bitte um Hilfe!

Hallo ihr Lieben, ich bin verzweifelt und benötige eure Hilfe.

Ich habe eine 6-jährige Tochter, die bei ihrer Mutter lebt. Die Mutter und ich sind etwa 5 Jahre getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich sehe meine Tochter regelmäßig, etwa 1-2 mal die Woche.

Die Mutter ist mit unserer Tochter bereits 3mal umgezogen, die Kleine war schon in 3 verschiedenen Kindergärten. Nun (in den Sommerferien) will sie zum vierten mal umziehen, diesmal in eine andere Stadt, die 350km entfernt ist. Die Kleine wird also zum wiederholten Maße aus ihrem Umfeld und Freundeskreis gerissen und muss wieder von vorne anfangen. Diesmal ist es besonders ärgerlich, da die Kleine nun in der ersten Klasse ist und sich gut eingelebt hat.

Die Mutter sagte, dass der Grund eine besser bezahlte Stelle ist. Nun hat sie auch erklärt, dass sie sich mit ihrem Freund verloben möchte, der dort lebt.

Kann ich gegen den Umzug nichts machen? Die Kleine sagte mir, dass sie lieber hier bleiben möchte, aber Angst hat sich gegen die Mutter zu stellen. Die Mutter lockt sie leider auch mit Geschenkversprechungen.

Wer hat Erfahrungswerte oder ist sogar juristisch bewandert? Bitte helft mir. Ich danke euch vielmals! die traumaugen

Schule, Rechtsanwalt, Erziehung, Sorgerecht, Pädagogik, Recht, Familienrecht, Scheidung, Jura
Lebenslanges Wohnrecht und jetzt probleme?

Hallo ich bin neu hier und ich hoffe mir kann jemand Tipps geben zu meinem Problem. Ich versuch es so kurz wie möglich zu halten. Meine Oma besitzt ein Haus in dem sie wohnt und auch ich früher mit meinen Eltern lebte. Sie hat ein Testament geschrieben und darin steht das mein Vater das Haus Erben sollte und meine Tante (seine Schwester) das Geld von meiner Oma. Mein Vater ist leider vor meiner oma gestorben und dann ging der ganze ärger mit meiner Tante los. Das ist jetzt 2 jahre her als er starb. Er hat leider kein Testament geschrieben. Als wir die letzten beiden Jahren so viel ärger mit meiner Tante und ihrer Familie hatten, sind meine Mutter und ich letztes Jahr aus dem Haus ausgezogen. Wir waren nachdem mein Vater gestorben ist 2013, beim Rechtsanwalt und er schrieb uns eine Vereinbarung das meine Mutter und ich lebenslanges entgeldliches wohnrecht in dem Haus haben. Meine Oma unterschrieb das noch bevor bei ihr demenz festgestellt wurde. Nun möchte ich wieder zurück in das Haus ziehen. Die Tochter meiner Tante ist jetzt der Vormund meiner oma da sie demenz hat. Nun ist das so, da ich das mietfreie wohnrecht in dem Haus habe, und das Geld von meiner Oma ausgeht will meine Tante geld von der Bank aufnehmen. Die Bank sagt aber nein da ein lebenslanges wohnrecht besteht. Nun zweifelt meine Tante dieses schriftstück an und will das es wir prüfen lassen ob es rechtens ist. Ich soll nun den Umzug stoppen solange nichts geklärt ist. Wenn wir das lebenslange wohnrecht prüfen lassen und es bleibt uns bestehen dann bekommt meine Tante kein geld von der Bank. Wie geht es dann weiter? Wird das dann vor Gericht geklärt? Was kann ich selber tun? Wäre super wenn mir da jemand Tipps geben könnte. Ich hoffe man versteht die Geschichte einigermaßen. Danke schon mal Liebe grüße

Ps. Das lebenslange Wohnrecht steht nicht im Grundbuch.

Wohnrecht, Familienrecht
Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

Liebe Gemeinde, wir haben ein Problem bei dem es Hilfe eines Kundigen bedarf...

Meine Freundin hat ein Kind (4 Jahre) mit ihrem Ex-Ehemann, die Scheidung ist nun fast komplett vollzogen und es fehlt eigentlich nur noch die Zustellung der Scheidungsurkunde.

Es gibt Uneinigkeiten was den Umgang mit dem Kind angeht, wir (also ich und meine Freundin) wollen wirklich das beste für das Kind, wir stellen uns nicht gegen den Vater des Kindes, wir haben ihm nur aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes gewisse Regeln aufgestellt an die er sich halten sollte um das körperliche und geistige Wohl des Kindes nicht zu gefährden (das Kind leidet unter sehr häufig auftauchenden Fieberkrämpfen und dadurch hat sich ein gewisser Entwicklungsrückstand gezeigt, der sich vor allem auf die Sprache und das Verhalten des Kindes auswirkt, dazu sei noch gesagt das der Vater wirklich nicht weiß und auch nicht versteht was mit seinem Kind gesundheitlichen los ist). Diese Regeln müssen eingehalten werden, damit das Kind sich so normal wie nur eben geht entwickeln kann. Der Vater hält sich nicht an diese Regeln und will sich auch nicht sagen lassen, er fordert den Umgang mit seinem Kind. Regelmäßig hat er dann gezeigt das er nicht in der Lage ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern, er wäscht das Kind nicht, Kleidung wird nicht gewechselt, auf die Ernährung wird nicht wirklich geachtet, ob oder was das Kind isst, mitgegebene Kleidung verschwindet "spurlos". Gummibärchen und Eis sind eigentlich immer drin was das Kind dann zuhause auch verlangt, regelmäßig. Dinge die Zuhause funktionierten, klappen nicht mehr wenn das Kind bei dem Vater war, egal wie lange. Toilettengang, Essverhalten, Schlafen gehen, auf die einfachsten Dinge hören, die Liste ist recht lang.... Nachdem dann meine Freundin sagte das sie das so nicht mehr zulässt und das er sich etwas überlegen müsse was er anders bzw besser machen kann, ist er zum Jugendamt gegangen und hat dort behauptet das wir bzw sie ihm das Kind vorenthält und den Kontakt verweigert, da wurde sie natürlich auch eingeladen und hat dort all diese Punkte vorgetragen, das Jugendamt konnte bzw kann da "wohl" nicht viel tun, das Jugendamt hat dann meine Freundin an eine Kinder- und Jugendberatungsstelle verwiesen, an diesen Terminen muss auch der Vater des Kindes teilnehmen, er wurde auf die Situation deutlich hingewiesen das er nicht machen kann was er will, er gelobte Besserung und der erste Termin ging vorbei... Es wurden gewisse Dinge festgelegt, z.B. das er sein Kind alle 2 Wochen (unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeit, Schichtarbeiter) abholen darf/soll und das Kind dann auch über Nacht bleibt, das die beiden jeden Sonntag telefonieren (d.h. das ihm gesagt wurde das er dann anrufen soll, zwischen 1800 und 1900).

Umgangsrecht, Sorgerecht, Anwalt, Familienrecht, Scheidung, Arbeitsamt, Drohung, Hartz IV, Jugendamt
Dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind,ohne Einverständnis der Mutter, in den Urlaub fahren?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich Pflegeeltern und deren Rechte.

Vorne weg, es handelt sich um das Kind meiner Cousine. Ich sollte Patentante des Kindes werden und durfte den kleinen Fratz noch nicht ein mal sehen..

Meine Cousine war langezeit Drogenabhängig, besitzt keine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung, ihr Lebenspartner (Vater des Kindes) auch nicht. Meine restliche Familie und ich, haben erst seit ca. 1 1/2 Jahren wieder Kontakt zu meiner Cousine. Um von den Drogen wegzukommen, ging sie in ein Entzugsprogramm, wo die Abhängigkeit nach und nach durch einen Ersatzstoff reduziert wurde. Anfang letzten Jahres erkrankte meine Tante, die Mutter meiner Cousine, schwer und verstarb kurze Zeit darauf, dadurch ist unser Zusammenhalt wieder enger zusammen gewachsen. Kurz nach dem Tod meiner Tante, wurde die Schwangerschaft meiner Cousine festgestellt, der Wunsch meiner Cousine, die Ersatzdroge abzusetzen wurde ärztlich abgelehnt, mit der Begründung, dies würde dem Kind mehr schaden durch den Entzug. Nach der Geburt lag das Kind drei Tage auf der Intensivstation aufgrund des Entzugs und einen Tag vor der Entlassung des Kindes, bekam meine Cousine die Information, dass das Kind vorerst in eine Pflegefamilie kommen würde, da sich das Jugendamt nicht sicher ist, ob sie das Kind gerecht versorgen kann. Seitdem bekommt meine Cousine regelmäßig Besuch vom Jugendamt und erfült die ihr auferlegten Auflagen. Unteranderem ging sie 4 Wochen lang in einen kalten Entzug und ist nun auch von der Ersatzdroge los. Da sie ihr Kind gerne wieder öfters sehen wollte, dies aber jedoch nicht bewilligt wurde, holte sie sich rechtlichen Beistand und die Sache ging vor das Familiengericht.

Der Gerichtlichebeschluss sagt aus, dass sie ihr Kind zwei mal die Woche sehen darf, um die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken und dass es aufjeden Fall das Ziel isst, das Kind zurück zu seinen leiblichen Eltern zu führen. Es sei denn, die Bindung zur Pflegefamilie sei schon so stark, dass es dem Wohl des Kindes schaden würde. Außerdem muss meine Cousine nun nächsten Monat in ein Mutter-Kind-Heim, um einen geregelten Tagesablauf erneut zu erlernen und nach sechs Wochen soll dort auch ihr Kind zu ihr geführt werden.

Nun sagen die Pflegeeltern aber immer wieder die Besuchstermine meiner Cousine ab und wollen mit dem Kind in den Urlaub fahren. Drei Termine sind schon ausgefallen und aus einem Wochenendurlaub, wird nun eine Woche.

Das Sorgerecht liegt bei den leiblichen Eltern, dürfen die Pflegeeltern einfach die Termine absagen und mit dem Kind in den Urlaub fahren? Falls nein, an wen muss sie sich da melden? Kann meine Cousine auf die Termine bestehen?

Es geht mir nicht darum, dass ich dem Kind den Urlaub nicht gönne, den Urlaub würde ich ihm auch ermöglichen. Es geht mir viel mehr darum, dass meine Cousine nicht die Gelegenheit bekommt eine engere Bindung zu ihrem Kind aufzubauen, wodurch eine Zurückführung erschwert wird.

Ich bin für jede Hilfe/Info dankbar!

Pflege, Familie, Sorgerecht, Familienrecht, Jugendamt
Getrennt lebend im gleichen Haus mit 2 Wohnungen. Darf man die Wohnung absperren?

Hallo!

Diese Frage betrifft nicht mich, sondern meine Mama. Sie war mit meinem Stiefvater über 18 Jahre zusammen, davon knapp 13 Jahre verheiratet. Vor ungefähr einem Monat kam raus, das er eine heimliche Affäre mit der Schwägerin meiner Mutter hat, die in der Erdgeschoss-Wohnung wohnt. Es befinden sich 2 Wohnungen im Haus. Er ist der alleinige Eigentümer, sie sind noch nicht geschieden, leben in Trennung. Er ist jetzt nach unten zu seiner Neuen gezogen und meine Mama wohnt oben in der Wohnung alleine. Die beiden Täter sperren ihre Wohnung unten immer ab, wenn sie nicht daheim sind, was meine Mama mit ihrer Wohnung noch nicht gemacht hat.

Als ich eben zu Besuch bei ihr war, hat sie mir erzählt, das er anscheinend in ihrer Wohnung war und sich dort Sachen aus dem Schrank genommen hat, die sie mit ihrem eigenen Geld bezahlt hat. Sie war nicht zu Hause. Da sie sich im Moment noch ein Auto teilen müssen, das auch auf ihn angemeldet ist, hat sie sich nicht getraut, einfach abzusperren, weil sie ja auch keine Miete zahlt, dafür das sie erstmal noch mit im Haus wohnt.

Jetzt meine Fragen: Darf er das einfach? Und darf sie nicht doch auch ihre Wohnung absperren?

Sie hat einen Anwalt, aber der meinte, sie solle da erstmal drüber hinwegsehen, weil sie ja auch das Auto noch benutzt. Aber irgendwie kann ich mir das nicht richtig vorstellen. Im Internet hab ich auch keinen richtigen Rat gefunden. Wenn also einer von euch sich damit auskennt, dann schon mal danke im voraus! :)

Wohnung, Familienrecht, Scheidung, Trennung
wer muss zahlen , wenn harz4ler mit vermieter eine beziehung hatte?

ein freiberufler lernt eine junge harz4lerin kennen. er lässt sie über einen untermietvertrag bei ihm wohnen. das jobcenter bezahlt die miete jeden monat auf das konto des hauptmieters der wohngemeinschaft. dieser überweist die gesamtmiete an seinen vermieter ...

sie beginnen nach einer weile eine liebesbeziehung. der selbständige nicht bereit, für sie "einzustehen" - sagt das auch - und will keine "offizielle" beziehung gegenüber ihren sozialen ämtern. es besteht auch keine familienplanung / hochzeitsgedanken - wenn in sehr ferner zukunft. es gibt keine gemeinsame haushaltskasse, kein gemeinsames konto. sie bezahlt ihr essen und anderen lebenshaltungskosten größten teils selber. er unterstützt nur, wenn es mal knapp wird am monatsende mit ein paar euros hier und da - oder macht auch mal zum geburtstag ein schönes geschenk.

nach 4 jahren, trennen sich die beiden.

kann das jobcenter, wenn sie sagen würde das sie in einer beziehung war "eheähnliche verhältnisse" unterstellen? zb durch liebesbriefe oder fotos ? kann es rückwirkend versuchen leistungen einfordern ?

ist das verhalten juristisch also illegal - und wenn, wer muss die strafe / leistung zurückzahlen ?

sie, weil sie die beziehung nicht angegeben hat - und sich somit leistungen erschlichen hat?

oder er, weil er die miete vom amt angenommen hat ?

natürlich haben sich die beiden oft beteuert, das sie sich lieben, aber wie gesagt : es wurde abgemacht das es keine offizielle beziehung vor irgend welchen ämtern ist, und der selbständige nicht finanzell einsteht. ( und wenn er etwas spenden möchte, dann selbstbestimmt in form von geschenken oder mal in bar wenns eng ist )

danke für euere meinung.

Rechtsanwalt, Beziehung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Familienrecht, Hartz IV, Jobcenter, Jura

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