Familienrecht – die besten Beiträge

Kosten für Zahnspage vom Kind aufteilen?

Guten Tag,

wie lange kann ich die Kosten für die feste Zahnspange meines Kindes vom Kindesvater zurückverlangen? Das Kind ist noch in Behandlung, die gesamte kieferorthopädische Behandlung ist also noch nicht abgeschlossen, die Zahnspange wurde aber schon entnommen.

Zum Hintergrund: Mein Sohn ist 16 Jahre alt und ich habe fast alle Kosten der Zahnspange alleine übernommen, da es immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich des Geldes (Unterhalt) kam. Ich wollte mir diesmal den Stress nicht antun und habe die Kosten selbst getragen. Es sind 1.500 €, die man nicht von der Krankenkasse zurückerhält, und natürlich auch den Teil, den man irgendwann zurückerhält. Die genaue Höhe kann ich hier nicht abschätzen, mein Kind ist seit ca. drei Jahren in Behandlung.

Nun haben wir wieder Streit wegen Geld (wir haben ein 50/50-Wechselmodell) und ich übernehme alle Kosten für Hobbys, Zusatzversicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. Der Vater will mir jetzt von den 150 € Unterhalt im Monat für sieben Tage die Hälfte des Tagesanspruchs streichen, da unser Kind mit seinen Eltern in dieser Zeit im Urlaub war. Das mag ja in Ordnung sein, da ich ihn zu dieser Zeit nicht zu Hause betreut habe, aber es ärgert mich. Allein das Sportstudio und die Zusatzversicherung kosten ca. 50 € im Monat, die ich alleine trage.

Jetzt überlege ich, ob ich die Hälfte des Geldes für die Zahnspange doch rückwirkend verlangen könnte bzw. sollte.

Ist das überhaupt möglich?

(Wenn es wichtig ist: Ich verdiene 1.300 € netto, er 3.100 € netto.)

Danke vorab.

Familienrecht, Kindesunterhalt, Unterhaltspflicht

Neue Ergänzungspflegerin ( ausschließlich für Bereich Schule zuständig)will Termin Zuhause.. will Begleitung mit Nehmen.... vorhergehende hat dies nicht...?

Erst auf mein fragen ob sie denn da alleine kommt sagt sie, dass sie jmd vom juamt als Begleitung mitnimmt. Ich sagte dann, aber nicht den Herrn.... Dieser wurde bereits gerechtfertigterweise angezeigt und wir sind auch deshalb das Gegenteil von Freunden. Sie sagte...OK, kann ich dann jmd anderes vom juamt mitbringen....ich sagte ja, kommt drauf an wer.....sie meinte dass sie sich umschaut und dann nochmal meldet wenn Sie eine Person gefunden hat. Wir sind theoretisch seit Jahren in der Akte, in einer Verhandlung seit Jahren gefangen und es wurde bereits unprofessionell und Machtmissbrauchend von Amtswegen vorgegangen. Wir müssen kooperieren und das bedeutet, du musst das machen was dir auferlegt wird weil dir sonst die Rechte mit einseitigen und übertriebenen Angaben dafür entzogen werden. Im neuen Gutachten wird keine KiwoGefährdung festgestellt und festgehalten. Jedoch zu unserer Verwunderung betont, dass das Kind (welches nur zum Test und auch nur für erst ein Jahr, dann für zwei Jahre zum Test in eine Förderschule kam welche bewiesenermasen garnicht am besten für ihn geeignet ist) die Gutachterin erstellt ihr Gutachten aufgrund verschiedener Berichte von dritten. Es gibt normal IQ, der Schuleignungsstest von der Förderschule durchgeführt welche mit juamt kooperiert und dieser Text enthalten negative Anschuldigungen die nicht der Wahrheit entsprechen. Auch ist eine Testung welche ergibt, dass in der schuleignung festgestellte visuelle Wahrnehmungsstörung garnicht vorliegt nicht belegt worden sondern lediglich der hang zu Konzentrationsschwierigkeiten. Die Schule fördert das Kind garnicht individuell was jedoch ein Kriterium war um ihn an dieser Förderschule aufnehmen zu lassen im Gegenteil das Kind wird garnicht individuell gefördert. Ihm wird dadurch in seiner Entwicklung geschadet. Das SPZ ist auch nicht mit dem Umgang des Jugendamtes einverstanden. Unser Kinderarzt etc wurde auch schon unter Druck gesetzt und sagt er verstehe nicht warum so mit uns umgegangen wird und es sei nicht gut das Kind und uns so zu behandeln. Zu ihm wird zb gesagt, wenn das Kind ne Krankmeldung holt, darf der Arzt es nur verschreiben wenn das Kind im akuten Krankheitsstatus zu ihm in die Praxis käme. Wir saßen nachdem wir uns auf dem Weg dorthin mehrfach übergeben haben mehrere Stunden hoch ansteckend und kraftlos im Wartezimmer. Das ist nicht der Wunsch des Kinderarztes im Gegenteil und warum muss man sich mit sich umgehen lassen. Ist das offensichtliches deutsches Recht? Jetzt will die neue Ergänzungspflegerin für Bereich Schule unbedingt noch vor Gericht zu uns Heim kommen obwohl wir uns mit der bereits vor kurzem bzw vor drei Monaten auf dem Spielplatz getroffen haben. Die ist sehr junge Berufsanfängerin und die andere die wurde uns einfach genommen obwohl die sympathisch war. Dieser eine Mann vom Jugendamt mit dem wir uns verständlicherweise nicht verstehen weil er sich so verleumdend und übergriffig uns und unseren Kindern verhält gehört quasi seit Jahren zum Inventar vom Jugendamt. Es ist bei uns jedoch so, dass wir verständlicherweise das Gefühl haben dieser Mann möchte und nichts Gutes und hat dies in der Vergangenheit bereits mehrfach durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht Vor Jahren wurde von einer jungen Frau vom Jugendamt ein Bericht von einem Gutachter abgefordert und diesem wurde gesagt es läge eine KiwoGefährdung vor und er solle das mal begründen. So formulierte er eine mögliche vielleicht Diagnose welche er jedoch im Gericht selbst wieder zurück zog. Es gab lediglich eine bitte um Beratung als wir selbst den Kontakt zum Jugendamt herstellten. Diese haben wir uns selbst gesucht. Seit da sind wir in einer Kontrollspirale und werden verleumdet. Die Bearbeiter wechseln jährlich ohne dass wir wirklich Kontakt hatten. 2010 gab es dann nach dem alten Gutachten plötzlich einen Antrag von dieser Berufsanfängerin das Kind zu entziehen. Dieser könnte jedoch vor Gericht nicht begründet werden. Daraufhin legte die Frau Beschwerde ein und wir gingen zur höheren Instanz, zum OLG.

Mutter, Schule, Angst, Sorgerecht, Familienrecht, Vater, Eltern, Psychologie, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung

Jugendamt beantragt über Gericht den Entzug der Schul und Gesundheitsrechte der Richter folgt diesem nicht und sagt das sind Eingriffe In die Grundrechte der.?

Eltern und es gibt keinen Grund da einzugreifen. Danke! Das war letztes Jahr im August. Alsdann wurde im Eilverfahren ein neuer Richter und neuer Termin vom juamt eingeleitet und der neue Richter bzw Richterin entzog uns mit fadenscheinigen gründen dann die Rechte. Im Vorfeld gab es bereits Rufmord und Verleumdung und Missachtung der Privatsphäre in mehreren Fällen. Die Kindsmutter hat sich das alles eine Weile angeschaut und dann diese eine Person vom Jugendamt angezeigt als dies unseriöses verhalten einfach nicht mehr zu ertragen war und Grenzen überschritten wurden. Zb bei Ärzten in Klinik vor Geburt belastende Unwahrheiten erzählt welches sogar kurz im Bericht über die Geburt deines Kindes drin standen um Entlassbericht der auch an deine Frauenärztin ging etc. Alle denken nun die bist bekloppt etc. Das und noch viel mehr belastendes unseriöses machtmissbrauchendes Geschwurbel musstet ihr euch gefallen lassen. Wenn ihr an Terminen mit euren Kindern Zuhause etc nicht teilnehmen könnt und wollt wird gleich gedroht von der Ergänzungspflegerin dass sie eine Meldung ans Gericht macht, das die Kindsmutter nicht kooperiert. Das alles war und ist sehr kräftezehrend und belastend darum wurde in der Vergangenheit von der kindsmutter verständlicherweise Anzeige erhoben gegen diese Person des Jugendamtes die Polizei sagte damals bereits dass es nicht einfach sei eine Behörde erfolgreich anzuzeigen. Der Anwalt sagte das auch und die Kindsmutter sagte noch schlimmer kann es ja nicht werden...die sollen aufhören uns fertig zu machen. Seit da ist es nicht besser geworden sondern schlimmer. Denen geht es nur um Geld und um Recht und deshalb stören die uns und unsere Kinder. Weil die junge Frau damals grundlos übers Gericht einen gestellten Antrag hatte dem vom Gericht damals nicht entsprochenv wurdevund diese junge Frau damals dann sogar zum OLG ging und da auch kein Recht zugesprochen bekam. Das war 2020 und seit da gab es bis zur Geburt des zweiten Kindes im Jahr 023 garkein Kontakt und dann kurz vor Geburt verleumdet uns jemand unbekanntes hinter unserem Rücken in der damaligen Schule unseres Kindes und so ein Verhalten etc zieht sich mittlerweile seit zwei Jahren.

Es ist dramatisch. Wir wollen unser Leben leben. Wir sind kein Spielzeug des Jugendamtes. Es ist ein Komplott was da abläuft unseren Kindern wird nicht gut getan, in ihrer Entwicklung geschadet. Keiner ist ehrlich weder transparent. Es ist einfach belastend niederschmetternd und kräftezehrend. Es geht nur um Macht und uns geht es um unser Leben. Die Anzeige war ein Hilfeschrei. Die Justiz kannst im Famfg den Hasen geben. Ich hab immer gedacht Jugend Amt sei eine seriöse Behörde. Sowas niederträchtiges, korrupter habe ich niemals für möglich gehalten und das Jugendamt ist ja angeblich eine Behörde. Manche Jugendämter sind wohl eher Privatinstitutionen etc. Auch die Mitarbeiter sind ggf sehr verschieden klar. Jedoch ist es nicht vertretbary dass eine Person im juamt soviel machtmissbrauch betreiben kann und nicht immer nicht in Gefängnis sitzt. Wie kann das sein?!Armes Deutschland.

Hilfe,, Gott bitte! Amen!

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Erbstreit - kann die Bank zur Auskunft gezwungen werden?

Guten Tag,

das Guthaben auf dem Bankkonto meines inzwischen verstorbenen Vaters wurde ohne meine Zustimmung (einziger Erbe) von dessen Freundin auf ihr eigenes Konto transferiert und das Konto auf ihren Namen umgeschrieben. Dies erfolgte nach dem Tod meines Vaters. 

Hierzu muss man wissen:

Auf Basis einer gleichberechtigten Vorsorgevollmacht (Gültigkeit über den Tod hinaus) war es rechtlich möglich möglich so und maximal bis hierhin zu handeln. Dies erfuhr ich jedoch erst zeitversetzt, siehe unten.

Mir steht als Erbe dieses Guthaben zu. Die Freundin verweigert mir sämtliche Auskünfte und ist generell nicht kooperativ. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bank meines Vaters, trotz Sterbeurkunde und Bestattungsrechnungen auf meinen Namen, einen Erbschein verlangte, um a) mir das Konto zu übertragen und b) überhaupt Kontoauszüge zu senden. Auch das ist basierend auf den Bank AGB's konform. ✔️

Nachdem ich den Erbschein dann endlich zur Bank senden konnte, antwortete mir die Bank lapidar, dass die Freundin meines Vaters das Guthaben und den Besitz auf sich übertragen, habe. Zudem sei dadurch der Nachlass abgewickelt und ich möge mich für weitere Auskünfte an den neuen Besitzer des Kontos wenden... 

Hieraus ergibt sich für mich folgender Komplex:

Kann die Bank verpflichtet werden, mir als Erbe Auskünfte (Kontoauszüge) bis zur Übernahme des Kontos der Freundin zu erteilen? 

Falls nein, müsste ich zwecks Geltendmachung etwaiger Guthabenansprüche die Freundin verklagen? 

Ich möchte mit diesem Geld meine Schulden begleichen, die mir im Rahmen der Bestattung entstanden sind. Selber verfüge ich nur über geringe Mittel.

Mir ist klar, dass die Antwort hierzu nur grob und generell ausfällt, sowie dass durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen, eine völlig andere Sacheinschätzung erfolgen kann. Auch wird eine hier stehende Antwort aller Voraussicht nach, den Weg zum Anwalt nicht ersetzen. Jeder Hinweis hilft mir.

Vielen Dank und freundliche Grüße 

Erbrecht, Familienrecht, Banking, Bankkonto, Konto

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