Kann ich als Kind meinen Geburtsnamen wieder bekommen?

Folgende Geschichte dazu:

Ich wurde im März 1998 geboren. Dabei habe ich als Geburtsnamen den Mädchennamen meiner Mutter erhalten. Der steht also auch in meiner Geburtsurkunde! Im September 1998 hatte meine Mutter dann schließlich meinen Stiefvater geheiratet (den leiblichen hatte meine Mutter nie geheiratet). Ich und meine Mutter tragen seitdem den Nachnamen meines Stiefvaters. Vor 5 Jahren kam es dann zur Scheidung. Ich bin inzwischen 19 und für mich steht fest: Ich kann mich meinem Geburtsnamen und gleichzeitig auch den Nachnamen des mir einzig bekannten teil meiner Familie mehr identifizieren als mit dem meines Stiefvaters. Und auch aufgrund der für mich als Kind ebenfalls belastenden damaligen Ereignisse die schließlich zur Scheidung geführt haben, würde ich gerne endgültig einen Strich drunter machen können. Das selbe gillt auch für meine Mutter. Doch aus finanziellen Gründen konnten wir uns beide eine Zurückbenennung nicht leisten. Nicht wegen des Antrags, sondern vielmehr deshalb, weil ja etliche Dokumente beispielsweise auch neu besorgt werden müssten. Da ich jedoch inzwischen eine Ausbildung mache, wäre eine Zurückbenennung zumindest fianziell denkbar.

Nun meine Fragen:

Ist für mich rechtliche Zurückbenennung in meinen Geburtsnamen wieder möglich?

Ist die Zurückbenennung sowohl auch für mich und meine Mutter auch 5 Jahre nach der Scheidung noch möglich?

Wenn das beides mit Ja beantwortet werden kann: Wie vertraut und rechtlich informiert sind Standesämter mit solchen Fällen? Sprich: Muss ich damit rechnen, um mein Recht kämpfen zu müssen? Ich und meine Mutter waren Jahre lang auf Sozialhilfe angewiesen. Wir haben entsprechend Erfahrung, wie gut die Behörden Gesetzeslagen kennen oder interpretieren können *lach*.


Familie, Recht, Familienrecht, Scheidung, geburtsname, Heirat, Namensänderung, Standesamt
Auszahlung Erbe bei unbekannten Erben (Bankkonto)?

Hallo!

Vor einiger Zeit ist eine unbekannte Großtante von mir verstorben, die keine direkten Erben hat. Von einem vom Gericht bestellten Nachlasspfleger haben ich und meine Geschwister erfahren, dass wir die Erbfolge von unserem verstorbenen Vater antreten. Da die Familie sehr verzweigt ist gibt es im Stammbaum auch noch Erben die nicht auffindbar sind. Für diese wurde ein Verfahrenspfleger vom Gericht bestimmt, der die Interessen dieser vertritt. Es gibt ein Bankguthaben von ca. 110.000€. Von diesem Guthaben geht monatlich die Vergütung der beiden Rechtsanwälte für deren Tätigkeit ab. D.h. das Erbe wird monatlich geringer, solange die unbekannten Erben nicht gefunden werden. Eine gesetzliche Frist wie lange so was dauern darf gibt es ja nicht! Und sollte die Ermittlung Jahre dauern (was der Verfahrenspfleger angedeutet hat) ist das gesamte Erbe für Kosten und Gebühren ect. draufgegangen.

Nun meine Frage:

1.) Kann ich als Teilerbe das Nachlassgericht auffordern eine öffentliche Ausschreibung unbekannter Erben zu erlassen, um dann nach der Frist einen Erbschein zu beantragen?

2.) Welche Möglichkeit haben die bis jetzt ermittelten Erben ihren Anteil vom Bankguthaben zu bekommen?

3.) Kann der Verfahrenspfleger für die unbekannten Erben eine Erbvollmacht unterschreiben, damit wir mit einem Teilerbschein bei der Bank den jetzigen Anteil auszahlen lassen können?

Danke für die Antworten...

Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Gericht, Notar, Rechtsfrage
Hilfe!!! Wird mir mein Kind weggenommen ?!?

Hallo, ich bräuchte mal euren Rat.

Ich bin total verzweifelt und weiß nicht was ich tun soll 

Also folgendes : 

Vor 2 Wochen habe ich ein Gespräche mit dem Kindergarten und meiner zuständigen vom Jugendamt ein Gespräch geführt wie mein Kind sich entwickelt und wie es ihr im Kindergarten gefällt.

Dabei hat mir der Kindergarten mitgeteilt das meine Tochter (5) mit einigen Mädchen über Sex geredet hat und das sie sich aneinander gerieben haben. Der Kindergarten dachte es kommt von meiner Tochter aber inzwischen sind es 5 Mädchen aus der Gruppe die Sachen sagen wie " Sex bedeutet den Penis in den Mund zu nehmen und zu lutschen wie einen lutscher" auch meine Tochter hat sowas gesagt und deswegen hat der Kindergarten die Sorge ausgesprochen ob sich jemand vielleicht an meiner Tochter vergreift. 

Was ich allerdings für ausgeschlossen halte den meine kleine ist immer bei mir außer wenn sie im Kindergarten ist... und mir würde es auffallen wenn sie sich auf einmal anders verhält ... sie hat mir erzählt das ein anderes Mädchen das gesagt hätte und sie es nachgesprochen hat ohne zu wissen was das bedeutet und mir ist aufgefallen das macht sie sehr oft Sachen nach quatschen ohne die Bedeutung zu kennen.

Jetzt kommt das eigentlich Problem. .. mir ist vor 6 Tagen ist mir das erste mal meine Hand ausgerutscht... ich hab paar mal auf den arsch geklatscht und dadurch hat sie einen blauen Fleck auf einer Seite des pos bekommen. Es tut mir voll leid und es ist mir auch noch nie passiert aber in dem Moment War ich so gestresst und überfordert das ich nicht nachgedacht habe. Es War aus dem affekt. Und am nächsten tag hat das der Kindergarten gesehen weil meine Tochter sich dreckig gemacht hat und sich umziehen musste. Sie haben direkt ein Foto davon gemacht und meine zuständige vom Jugendamt angerufen.

Am tag darauf haben mich die zuständige Erzieherin und die Koordinatorin des Familienzentrums zu einem Gespräch in deren Büro eingeladen um mit mir über den blauen Fleck zu sprechen ...sie haben mir ihre Hilfe angeboten und mich gefragt ob ich weiß woher es kommt und ob ich es war oder ich wüsste wer es sein könnte. Ich habe mich nicht getraut ihr zu sagen das ich es War deswegen vermuten sie jetzt wegen der vorgesichte mit dem Interesse an Sex das mein Kind misshandelt wird. Aber das stimmt ja nicht ... und ich weiß jetzt nicht was ich tun soll.

Soll ich zugeben das ich es War oder nicht ? Aber dann hab ich angst dass mir mein Kind weggenommen wird ... (und ich hab noch einen kleinen Sohn (2).

Es War ja keine Absicht und ich würde es nie wieder tun. Meine zuständige vom Jugendamt möchte( schon eher wie eine Aufforderung) das ich mit meiner kleinen und dem JA zum Kinderschutzbund gehe und sie mit einem Psychologen spricht.

Was soll ich tun ?!

Ich freue mich über eine Antwort

Kinder, Recht, Familienrecht
Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

Themen

-verschiedene Hauptwohnsitze für Anmeldung zum Kita Platz an Studiumsort nötig

- Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen

Bisherige Situation

Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Kind geht in Kita in A

Zuständiges Finanzamt: FA in A

Neue Situation durch geplanten Umzug:

Das Ehepaar wird nach B innerhalb eines Jahres umziehen. Es gibt einen Kitaplatz in B, der bereits vor Umzug nach B in Anspruch genommen werden soll. Da die Mutter in B studiert, kann sie ihren Hauptwohnsitz in B anmelden und so unter der Woche in B leben. Mit dem Hauptwohnsitz kann die Mutter das Kind auch erst in B in die Kita anmelden.

Das Wochenende verbringen die Eheleute in A, wo der Vater aus privaten Gründenen seinen Hauptwohnsitz behält.

In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten, wie die Anmeldung zum Kitaplatz zeigt. Obwohl das Kind gegenwärtig noch in A in die Kita geht, wäre durch das Studium in B der Mutter eine Anmeldung in B sinnvoll.

Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A. Die Mutter würde ihren Hauptwohnsitz in einem Zimmer (WG) in B beziehen, das Kind geht in B zur Kita.

Fragen

1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?

2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich? (Die Mutter ist Studentin und verdient noch kein Geld):

a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?

b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?

c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?

3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eltern der Mutter wohnen ebenfalls in A)

4. Ist es möglich, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Kind in B als Hauptwohnsitz zu beziehen (reicht die Begründung des Studiums aus?), wenn die Mutter sich von Montag bis Freitag in B aufhält?

Danke!

Recht, Anwalt, Familienrecht, Einwohnermeldeamt, Jura, Melderecht, Meldegesetz
Kann ich dem Kindsvater meines Kindes verbieten es mitzunehmen?

Ich würde das nicht fragen, wenn es mir sehr wichtig wäre. Mein Ex und ich leben getrennt und ich habe das alleinige Sorgerecht. Aber mein Ex hat ja ein Umgangsrecht und das besagt das er mein einjähriges Kind mitnehmen darf. Mein Ex hat aber in der ss nicht dafür gesorgt das genügend zu essen da ist, wäre beinahe verhungert. Hatte eine Riskioss auch das war ihm egal. Er hat es geschüttelt, ihm ist es von der Couch gefallen, er schreit es an, interessiert sich nicht wirklich für sie, wenn er da ist sondern spielt lieber mit dem Handy. Seine Eltern machen dann Druck und dann will er unser Kind alleine mitnehmen. Er fährt zu schnell, vergisst sie anzuschnallen, wäre ihm beinahe ertrunken in der Badewanne, weil er meinte aufräumen wäre jetzt wichtiger. Er verliert sehr schnell die Geduld und er hat mir schon des Öfteren gedroht sobald er sie alleine hat wandert er nach Italien aus. Seine Eltern haben da ein Wohnmobil, dass ich echt Angst habe er tut es wirklich. Er hat mich und unser Kind auch auf die Straße gesetzt.  Er hat auch da wo ich jetzt wohne die Decke eingeschlagen, weil es nicht so lief wie er es will. Muss ich ihm mein Kind mitgeben? Ich habe richtig Angst um mein Kind das er ihr wieder was antut oder mit ihr abhaut. Er kann sie jederzeit sehen, aber nicht mitnehmen, darf ich das verbieten? Bitte helft mir! Sorry, dass der Text so lange wurde.

Umgangsrecht, Familie, Familienrecht, Jugendamt, Kindsvater, Verbot
Eilantrag vom Jugendamt?

Hallo Vorgeschichte.

Mein Partner hat mit einer anderen ein Kind(5 jahre) Ich schreibe die Vorgeschichte ins stichpunkte und chronologisch. Da sonst nix passt - KM alleiniges Sorgerecht - nach Trennung jeder Umgangsversuch unterbunden von KM -nach 1 jahr Hilfe vom JA -Umgang festgelegt(alle 2 WE)

Dann ging der Stress aber erst recht los. Schon nach dem ersten WE ging sie mit der kleinen 2 tage später zum Arzt und erzählte das der KV , seine Tochter misshandelt haben soll , aber Anzeige beim JA oder Polizei blieben aus.Das klärte sich als er sich selbst anzeigte und sie sagte sie habe überreagiert. Es kamen mehr Beschuldigungen ihrerseits , wir würden sie schlagen und vernachlässigen.Alles konnten wir vor JA widerlegen. Wir dürfen mit ihr nicht zu ihrer Oma oder woanders hin , einen Grund hat sie nie genannt und obwohl das JA ihr sagte das sie das nicht zu entscheiden hätte blieb sie dabei. Normale Gespräche sind selten und nur mir JA möglich. Sie hat seit der Geburt der kleinen Betreuung vom JA.

Aktuell: Die letzten 3 Monate war Ruhe und es war alles enspannt , die KM fragte uns sogar ob wir eine Woche auf die kleine aufpassen könnten da sie arbeiten muss aber die kita zu hat.Wir sagten ja und da alles ja sogut lief haben wir das mündlich mit dem JA abgesprochen(damit sie Bescheid wissen). Der KV hatte also sein normales Umgangs WE und es sollte halt verlängert bis zum nächsten Freitag gehen. So am Sonntag hat er der KM geschrieben und gefragt wann seine umgangs wochen in den Sommerferien sind ,da er selber Urlaub einreichen muss und sie es ihm aber an dem Freitag zuvor schon sagen wollte. Die KM sagte plötzlich das ihm garnichts zustehen würde und das er die kleine bis 18 uhr nach hause gebracht haben soll , sonst kommt Polizei. Nur die eine frage und dann war nicht mehr mit ihr zureden. Das Ende vom lied ist , die kleine hat geheult ,weil sie gehen muss obwohl ja was anderes abgemacht war. Wir haben die Polizei gerufen da sie unten stand und schrie wir würden ihr Kind entführen. Die Polizei konnte auch nicht schlichten und so durfte sie die kleine mit nehmen.Wir alle waren schockiert ,weil keiner verstand warum.Montag-Feiertag Am Dienstag meldete sich das JA und fragte von der KM ob wir die kleine doch wieder nehmen könnten. Wir stimmten zu, aber alles schrieftlich und noch einen Termin beim JA am Donnerstag. Der Termin stand an aber sie kam nicht , Aufgrund eines Nervenzusammenbruch. Wir gingen dennoch hin und sagten das wir unsere sorgen. Termin auf 11.5 verschoben und und sie kam auch aber meinte nur ihr sei alles egal. Sie sagt auch das sie ihre Tochter kaum noch sehen würde , da sie ja jedes 2 We bei uns ist. Das JA verstand nicht was sie meinte und dann ist sie wutentbrannt gegangen. Jetzt hat das JA kein Bock mehr und will einen Eilantrag auf übertragung des Sorgerechts.

Wie lange dauert sowas ? Hat er überhaupt Chancen?

PS: hätte bei uns ihr eigenes zimmer. Sorry wegen des langen Textes. Danke

Sorgerecht, Familienrecht, Gericht, alleiniges sorgerecht, Antrag, Jugendamt, Kindeswohl
Vater möchte seine Tochter kennenlernen?

Guten Abend zusammen, mein Bruder (25) und ich (23) haben heute eine komplizierte Frage und hoffen hier Rat zu finden:

Unser Vater möchte seine Tochter, also unsere Schwester, 13 Jahre alt, kennenlernen. Dies wird von unserer Mutter und deren Freund aufs Härteste unterbunden.

Die beiden haben sich nie wirklich kennengelernt, als meine Schwester 1 Jahr alt war stellte er zu ihrem Wohl die Versuche der Kontaktaufnahme ein, da unsere Mutter uns nach den Wochenenden bei unserem Vater ausquetschte, von wegen "Wie lebt er so?", "Hat er teure Sachen gekauft?", "Wieviel Geld verdient er?", "Was macht er?", "Hat er eine Freundin?", etc. - dieses Ausquetschen wollte er unserer Schwester ersparen und lies es bleiben. Nachdem er zu Weihnachten und ihrem Geburtstag noch Geschenke vorbeibrachte, welche von unserer Mutter auf Ebay verkauft wurden, lies er es bleiben...

Nun, 12 Jahre später, sind wir gemeinsam der Meinung, sie wäre alt genug um ihren Vater kennenzulernen. Um das Ganze langsam anzugehen, folgte er ihr auf Instagram und sie akzeptierte das - wissend, wer er ist. Sie folgte ihm ebenfalls zurück und das ging mehrere Wochen, sie likte seine Bilder etc. und wir gingen von einem Interesse aus. Nach einiger Zeit fasste er sich ein Herz und schrieb ihr. Nach kurzer Zeit war es mit "gelesen" markiert.

Zwei Wochen passierte nichts. Dann kam eine Antwort, deren Wortwahl nicht von unserer Schwester kam, sondern von unserer Mutter - wir wussten es eigentlich sofort, denn so schreibt keine 13-Jährige und wir kennen ja auch unsere Mutter und ihren Schreibstil. Die Antwort war voll von den Vorwürfen und pragmatisch auswendig-gelernten Phrasen die unsere Mutter auch uns früher ständig versuchte einzuprägen.

Nun haben wir das ganze Ruhen lassen, heute beschloss ich auf eigene Faust meiner Schwester zu schreiben und nachzufragen - was soll schon passieren. Leider musste ich feststellen, dass unsere Schwester in eben jener Gehirnwäsche feststeckt und blind unserer Mutter glaubt, wie auch wir es früher taten, Bevor wir älter waren und uns selbst ein Bild von unserem Vater machen konnten.

Nun würden vermutlich viele sagen: "Na gut, wenn sie nicht will, dann lasst sie eben." - nur leider weiß sie es nicht besser und kennt eben nur die Erzählungen unserer Mutter. Wir als große Brüder machen uns Sorgen, dass sie diese Entscheidung eines Tages bereuen wird. Zudem sind wir uns sicher, dass unsere Mutter ihr mit Phrasen â la "Wenn du Kontakt zu deinem Vater hast ist dein Handy/deine Reitbeteiligung/was-auch-immer weg" kommt und sie zusätzlich unter Druck setzt.

Wir sind mit unserem Latein am Ende. Wir möchten, dass die beiden sich sehen und unser Vater die Gelegenheit bekommt, die Situation ins richtige Licht zu rücken. Wenn sie dann sagt, sie möchte keinen Kontakt zu ihm, ist es vollkommen in Ordnung.

Wir wenden uns in größter Verzweiflung und Aussichtslosigkeit mit unserer Frage an euch. Bitte helft uns, wir wissen wirklich nichtmehr weiter...

Liebe Grüße

Familie, Familienrecht, Scheidung, Vater, Trennung, Schwester, Tochter
Notfrist von 2 Wochen beim Familiengericht versäumt wegen Urlaub, was nun?

Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.

Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.

Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.

Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,

Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.

Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."

,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".

Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!

Das ist doch ein Witz!?

Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?

Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.

Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.

Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?

Danke schon mal im voraus.

Urlaub, Kinder, Mutter, Familie, Rechtsanwalt, Polizei, Bedeutung, System, Beziehung, Anwalt, Familienrecht, Vater, Trennung, Rechte, Eltern, Gesetz, Amtsgericht, Ehe, Jugendamt, Not, Richter, Sozialhilfe
Thema Jugendamt und Familienhilfe!?

Hallo habe da eine wichtige Frage da ich selber nicht mehr weiter weiß,

ich habe im August 2016 meine 13 jährige Tochter aufgenommen da die Mutter hals über Kopf nach Afrika abgehauen ist.und da fingen die Probleme an. ich habe mit meiner Partnerin noch einen 6 jährigen Sohn der unter der Sache sehr gelitten hat da ich alle Papiere für die Tochter zusammen sammeln musste da die(Geburtsurkunde,Krankenkarte( ectc.) in dieser zeit hat unser Sohn sehr viel einstecken müssen da wir mit allem überfordert waren und viel Gestritten haben es war auch Alkohol im spiel .und im November 2016 hat uns der Kindergarten das Jugendamt hinter unseren Rücken zu uns geschickt ,war auch kein Problem sie haben auch keine Kindes Gefährdung hier gesehen aber haben uns gefragt ob wir freiwillig eine Familienhilfe annehmen würden haben wir dann auch zugestimmt.Am Anfang waren sie auch ganz freundlich und haben auch uns gesagt wir haben es freiwillig angenommen und können damit aufhören wann wir wollen .bis mir das ein zu viel wurde und ich die Hilfe nicht mehr haben wollte,ab da haben die ihr wahres Gesicht gezeigt. meine Partnerin hat die Hilfe weiter angenommen und hat ihnen auch gesagt (da sie seit 8 Jahren unter Depressionen leidet aber in Behandlung schon ist) eine Auffrischung brauch wegen den ganzen Stress der letzten zeit kümmern sie sich auch darum aber wollen mir jetzt mit allen Mitteln mein Kind entziehen und stellen mich als Kompletten Alkoholiker hin und sie eine Kindes Gefährdung sehen wenn meine Partnerin in die Klinik geht und versuchen auch meiner Partnerin einzureden das sie sich von mir Trennen soll obwohl Sie dem Jugendamt erzählt hat. Das sie mir jetzt Auflagen kleine geht in der zeit des Klinik Aufenthalt zu ihrer Mutter und Tochter) ist auch ok, da ich auch mit meiner Tochter auch Erstmal klar werden muss aber sie verlangen jetzt auch von meiner Partnerin das sie Vollmachten Unterschreiben soll, das diese Frau über mein Sohn Thema Arzt Termine und eine Befreiung der Ärztlichen Schweigepflicht meiner Partnerin entbunden wird.Aber sie es eigentlich gar nicht möchte und sich unter druck gestellt fühlt da sie angst um unseren Sohn mich hat da ich nicht nach ihrer Nase getanzt habe.bei uns zuhause gibt es absolut kein Alkohol mehr und Hilfe bin mir auch schon mit meiner Tochter am suchen damit wir endlich eine super Familie wieder werden können. jetzt meine frage dürfen die eigentlich so tief in unser Familienleben eindringen und mich einfach so schlecht machen und mit allen mitteln unsere Familie zerstören nur weil ich nicht mache was sie wollen? Meine Partnerin ist auch dadurch körperlich noch mehr am ende da sie nicht weiß wie sie aus diesen klemmen rauskommen soll ! Und Sie große Angst hat,das die uns das Kind wegnehmen. Bitte um schnelle Antwort ! Danke schon mal allen Usern

Familienrecht, Familienhilfe
Liegt ein Straftatbestand vor, wenn Eltern ihr Vermögen verprassen und eine Tochter unheilbar krank wird?

Mein Frau ist zu ihrem Bruder von Bremen nach Berlin gezogen. Die Eltern wohnen noch in ihrem Familienhaus in Bremen. Aus Sehnsucht zu ihren Kindern verkaufen sie das Haus für 500000 EUR und ziehen in eine Mietswohnung in Berlin etwa in der Zeit, wo meine Frau unheilbar an Multiple Sklerose erkrankte. Innerhalb von 4 Jahren haben sie das Vermögen regelrecht verprasst (beide sind um die 80 Jahre alt und Beamte) und sich wenig finanziell um meine Frau mit ihrer Tochter gekümmert (Harz4). Ich selber beobachte ein sehr restriktives Verhalten bei den Eltern, weil sie neben ihren Reisen noch vieles nebenbei ausgeben. Bei mir regt sich der Verdacht, dass da etwas ganz schräg gelaufen ist bei den Eltern. Als ich mich in die Familie eingeheiratet habe, musste ich mit meiner Frau zum Teil ums Überleben kämpfen, weil die Wohnung, in der meine Frau eingezogen ist in Berlin nur mit Eintritt der Mutter in den Mietvertrag möglich war.

Die Situation droht in den nächsten Jahren aus der Kontrolle zu geraten, weil die Miete heftig steigen wird in Berlin und die Mutter sich nicht angesprochen fühlt und wir kein Geld für einen Umzug haben werden.

Die Frage ist, ob ein Verprassen von knapp 500000 EUR mit Wissen ob der kranken Tochter moralisch vertretbar ist oder sogar strafrechtlich belangt werden kann.

Familienrecht, Multiple Sklerose, Veruntreuung
Unterhatsvorschuss fordert Rückzahlung wg angeb Überzahlung?

Unterhaltsvorschuss fordert Rückzahlung & Kontoauszug.Dürfen die das?? Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit November bis jetzt (februar) hat mir der vollberufstätige Kindsvater je 100-150€ überwiesen mit der Absicht, meine Rechnungen für ihre Geburtstags-(November) und Weihnachtsgeschenke auszugleichen. Sprich: Der Kindsvater hat mit seiner Familie zusammengeschmissen und die Geschenke bezahlt. Dies hat er zum ersten Mal getan, vorher habe ich keinen Cent von ihm sehen dürfen. Für Februar war jedoch keine Zahlung vereinbart, jedoch hat er sie trotzdessen getätigt, was ich aber überhaupt nicht auf dem Schirm hatte. Ich weiß wann ich wie viel Geld bekomme und ziehe daher nicht regelmäßig Kontoauszüge.

Nun ist es so, dass der KV beim Jugendamt behauptet, er hätte die letzten 4 Monate Unterhalt gezahlt, weshalb das Jugendamt die Leistungen ab Januar einstellte und eine Rückzahlung wegen "Überzahlung" fordert. Morgen habe ich ein persönliches Gespräch indem ich Stellung nehmen soll. JA sagte mir, ich solle Kontoauszüge mitbringen.

Nun bin ich wirklich in Panik, weil ich mich sehr hintergangen von beiden fühle. Es kommt alles plötzlich Schlag auf Schlag und hätte ich das gewusst, dann hätte ich das Geld niemals angenommen.

Für Februrar würde ich zurück zahlen, dass war schließlich nicht abgesprochen. Jedoch glaube ich mich im Recht was die vorherigen Zahlungen betrifft, da es sich ja um nov,dez und jan dreht, und ich da tatsächlich noch ein paar Rechnungen von den Geschenken hier habe.

Meine Fragen: Dürfen die das? Können die darauf bestehen, alle Rechnungen der Vollständigen Summe einzusehen? Haben die das Recht meine Auszüge komplett einzusehen, oder darf ich abgesehen von den Zahlungseingängen des KV''s den Rest "übermalen"? War ich dazu verpflichtet die Zahlungen zu melden, obwohl nie die Rede von Unterhalt war und auch im Verwendungszweck nur "Geld für Marie"(Name geändert) steht? Dürfen die eine Rückzahlung fordern? Was sind meine Möglichkeiten darauf zu reagieren bzw was wäre das klügste? Einfach zurück zahlen oder mich durchboxen?

Bitte helfen sie mir, es drängt zeitlich sehr und ich habe einfach zu wenig Know How für ein solch wichtiges Gespräch :( ich habe leider nicht so viel Geld und kann somit nicht viel für die Antwort bieren, aber ich hoffe wirklich sehr, dass sich ein Anwalt erbarmt und mir hilft :(

Unterhalt, Familienrecht, Jugendamt
Umgangsrecht als Teil des Sorgerechts, Umgang mit Freunden?

Hallo, ich finde leider nichts wenn ich google, deshalb hoffe ich, dass jemand bescheid weiß. Im Sorgerecht ist das Umgangsrecht beinhaltet. Dies beinhaltet ja auch Umgang mit Dritten. Ich finde viele Urteile die sich auf Verwandtschaft im weiteren Sinn beziehen, aber wie sieht es mit Freunden aus. Im konkreten Fall geht es um einen 15jährigen Jugendlichen dessen Mutter ihm den Umgang mit nahezu allen Menschen verbietet die ihm wichtig sind. Diese Menschen sind in keinerlei Gefährdung für ihn. Die Vorgaben der Mutter sind vielmehr ein Akt der Dominanz und Machtausübung. Viele therapeutische und pädagogische Fachkräfte haben sich schon daran versucht eine Verbesserung der Lage herbeizuführen, die Mutter ist nicht einsichtig. Mutter ist alleine sorgeberechtigt. Der Junge lebt in einer Wohngruppe. Die Mutter macht den Fachkräften dort Vorgaben, die nicht einzuhalten sind, wie z.B. bei jedem Kontakt den der Junge außerhalb der Einrichtung hat muss die Mutter von dem Jungen gefragt werden, der Junge darf nur in ihrer Begleitung Kleidung einkaufen, ... Es ist kaum auszuhalten zu sehen das dem Jungen keine Luft zum atmen gelassen wird. Das Jugendamt bezieht sich auf das im Sorgerecht beinhaltete Umgangsrecht das der Mutter das Recht zu diesen Vorgaben gibt. Ich kann mir das nicht vorstellen, denn aus meiner Sicht ist das eine missbräuchliche Ausübung des Sorgerechts. Aber ich brauche dafür rechtlich basierte Argumente. Kann jemand helfen???

Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Jugendhilfe
kann iich als Zweitfrau die Ex Frau menes Mannes wegen Psychoterror anklagen?

hallo an euch wir sind wie gesagt verheiratet und wie es nunmal so ist gestahlten wir unser Leben neu ....nun ist es aber so das immer wenn wir uns was aufbauen die Ex Frau meines Mannes das klagen anfängt ....geht es der Firma meines mannes gut klagt SIE (die Exfrau) wir bauen ein Haus und sie klagt .....wir kaufen ein auto und sie klagt wieder ...es geht ständig um Geld....und so langsam finde ich es nicht mehr normal ....für mich ist die Frau mittlerweile nicht mehr normal ....sie hat bisher jeden(freunde,Nachbar,familie ) verklagt und verliert ja auch sehr oft ....und dennoch macht sie weiter ....nun würde ich ja gerne mal wissen kann man dagegen nichts tun ....? für mich ist es schon mobbing und es beeinträchtigt ja nun mal unser Leben ...wenn mein Mann ständig sich gegen klagen wären muss ......da wurde unter anderem ein Steuerprüfer zur firma geschickt ....(der aber nichts feststellen konnte ...die bücher sind allke okay und nichts zu beanstanden) dann klagte sie das als sie mein Mann auszahlen musste wegen gemeinsammen Eigenheim .....das sie betrogen wurde und über den tisch gezogen wurde ....obwoh lder beschluss sogar noch vor OLG verhandelt wurde .....und hier hatte die Ex auch verloren. dann klagte die ex auf unterhalt für Kind ...und obwohl sie von meinem Mann den Kindsunterhalt bekommen hat regelmässig.....klagte sie vor gericht das sie zu keinen bekommen hätte .....und wir kontoauszüge vorlegten ...sie .klagte weiter ....ging bis zum OLG in dem sie neue zahlen verwendete und somit die klage dann zugelassen wurde ......um es kurz zu machen in 5 jahren hat sie meinen Mann nun schon 17 mal für nichts und wieder nichts vor gerichten gezerrt un da ich nun mit ihm verheiratet bin und es mich ja nun auch betriftt würde ich gerne wissen ob man da nicht so eine art unterlassung beantragen kann oder sie wegen Mobbing anzeigen kann .....weil sie denkt sich ja nun immer wieder neue dinge aus um zu klagen ....neues auto und sie klagt für mehr unterhalt ....und das finde ich schon nicht normal ...weil ich werde ja mit meinem Mann mir ja nun was anschaffen dürfen ohne das die Ex gleich das klagen anfängt....um von uns Geld zu bekommen so unter dem Motto Ihr habt Geld und kauft euch ständig alles neu ....dann will ich davon etwas ab .....wir sind ja nunmal verheiratet und mit us leben meine Kinder aus erster Ehe da werde ich doch wohl mit meinem Mann mir mein Leben neu aufbauen dürfen und ist doch wohl unser Recht ....

danke für die antworten im vorraus

hoffe ich muss das alles nicht ertragen ....weil dann heisst es ja man darf nach scheidungen nichts mehr sich aufbauen dürfen ;.-(

Unterhalt, Familienrecht, Ehe
Informiert die Familienkasse meine Eltern über Abzweigungsantrag?

Hallo liebe Community,

Vor zwei Jahren bin ich in eine eigene Wohnung gezogen, arbeite seitdem nebenher und beziehe Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt voneinander leben. Bisher hat mir das Geld auch gereicht, da ich nicht wirklich viel brauche und mir alles weitere erarbeiten kann. In diesem Monat beginne ich jedoch ein Studium, welches natürlich mit Kosten, wie z.B. den Semestergebühren und Lernmitteln verbunden ist. Hinzu kommt, dass ich aufgrund mangelnder Zeit nun nicht mehr als 450€ nebenher erwirtschaften kann. Das Kindergeld hat meine Mutter mir bisher nicht ausgezahlt, was ich ihr bisher auch nicht verübelt habe, da sie bis vor zwei Jahren ja auch in jeder Hinsicht für mich gesorgt hat und ich, wie schon erwähnt, arbeiten ging. Jetzt wird die Luft für mich jedoch dünner und ich musste sie nach dem monatlichen Zuschuss, der mir ja eigentlich auch zugute kommen sollte, fragen. Leider ist sie nicht bereit mir das Geld zu geben und mir ist nicht gerade danach sie darauf zu verklagen. Man kann jedoch einen Abzweigungsantrag stellen, sofern der kindergeldberechtigte Elternteil kein Unterhalt zahlt. Meine Frage ist aber, ob die Familienkasse meine Mutter über diesen Antrag informieren wird. Klar, sie werden die Zahlung an sie nicht wortlos einstellen, aber wird sie Kopien meines Antrages und meiner Schilderung des Falles bekommen? Oder fällt dies unter das Briefgeheimnis?

Vielleicht habt ihr ja schon einmal Erfahrungen damit gemacht. Ich danke euch!

Geld, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Familienkasse, Kindergeld, Sozialhilfe, Universität, abzweigungsantrag
Steht mir als Hausfrau Haushaltsgeld zu?

Wir haben 2 Kinder die große geht bis 12 Uhr in den kiga. Die kleine ist komplett daheim. Die ganze Zeit hatte ich 3 Jobs am we als Aufträgerin und abends sowie am we, feiertags, wenn mein Mann Urlaub hatte selbstständige Unternehmerin und nach wie vor mache ich den Hausmeisterdienst im Haus. Diesen kann ich nämlich machen wenn die Kinder schlafen auch wenn mann nicht da ist und kehren tu ich mit den Kids einmal die Woche. Mein Mann geht nun häufig am we weg und unter der Woche daher kann ich die anderen beiden Jobs nicht mehr ausführen. Von einmal die Woche Hausmeisterdienst und Kindergeld kann ich allerdings nicht essen, trinken, sonstige Aktivitäten mit den Kids, Sprit und Klamotten, Schuhe, kiga bedarf kaufen. Nun wollte ich Haushaltsgeld, 100€ hätten mir schon gelangt. Er meint das Geld müsste mir reichen. Für mich bleibt ja gar nichts übrig. Als würde ich quasi kostenlos arbeiten, denn Haushalt und Kindererziehung ist schon auch Arbeit. Auch wenn meine Kinder mir das unbezahlbar vergüten bin ich der Meinung das Kindergeld ist nur für die Kinder. Weder für Sprit noch für essen und trinken. Ich habe gegoogelt und hoffte auf ein Amt oder ähnliches das eine Tabelle hat wo man sich auf ggf Hilfe holen kann wenn mann nicht einsieht was abzugeben. Habe allerdings bisher nichts gefunden. Nur Diskussionen in Foren und auf gute.Frage ein paar private Meinungen. Daher die Fragen:

Ist dafür wer zuständig? Gibt es sowas wie eine Tabelle? Wo kann man sich Unterstützung bei der Umsetzung holen?

Vielen Dank

Familienrecht, Haushaltsgeld, haushaltskasse, Kindergeld, Taschengeld
Familienhilfe hällt zu meinem ex ?

Hallo, ich habe folgendes Problem da ich und mein derzeitiger ex Freund uns immer gestritten hatten und er handgreiflich wurde hatten wir paar mal polizei da und wir haben zsm ein 15 monate altes kind mein ex hat ein alkoholproblem wir haben uns getrennt dan sind wir wieder zusammengekommen weil er mich immer mit kind manipiliert und ich so dumm war zurückzugehen jetzt ist er wieder handgreiflich geworden polizei war da und die familienhilfe hat sich auf seine seite geschlagen.... ich wohne zurzeit bei meiner mutter hab für die wohnung bezahlt weil strom ,gas, fernseher auch auf meinen namen ist und dem ist das egal weil er eh verschuldet ist.er kann sein kind jedes wochenende sehen ich habe einen monat ihn dahin gefahren und abgeholt ist weiter weg .... und neulich als er das kind bei sich hatte hat er was getrunken (obwohln er einen Entzug gemacht hat und ich beim jugendamt gesagt habe das er wieder trinkt )und hat der familienhilfe auch gesagt das er was getrunken hat ..jetzt stellt sie das beim jugendamt alles harmlos dar war ja nicht viel ...Er hat ein alkoholproblem und als ich gekommen bin war er noch debei weiter zu trinken...und die beim jugendamt scheinen es wohl nicht als gefahr zu sehen und stellen mich als dumme da weil ich polizei gerufen habe damit er pustet und sagen das damit größere schäden für jayson da waren(obwohl er ihn direkt ins bett gelegt hat als er erfahren hat das die polizei kommt und alkohol vesteckt) als wen ich die familienhilfe angerufen hätte zu der ich null vertrauen habe und da die immer was bei mir sucht und bei ihm alles harmlos darstehen lässt ...alles im ganzen er wohnt in der wohnung wo ich mitbezahle wen ich reingehe schmeisst er mich raus und ich fahre das kind zu ihm jetzt jedes zweite we (er hat kein führerschein) und die familienhilfe versucht ihn da sauber da stehen zu lassen ..ich weiss nicht was ich machen soll

Familienrecht, Jugendamt
Bin ich meiner Ex-Freundin unterhaltspflichtig?

Guten Tag, und zwar habe ich vollgendes Problem. Meine Ex-Freundin und ich waren 10 Monate lang ein Paar. Sie wurde ungeplant schwanger und wir haben uns entschlossen das Kind zu bekommen, da eine Abtreibung für uns nicht in Frage kam. Wir nahmen uns eine gemeinsame Wohnung in der wir ca 7 Monate lang zusammen lebten. Die Beziehung lief einfach nicht und wir haben uns dafür entschieden gute Freunde zu bleiben und uns gemeinsam aber getrennt um unsere Tochter zu kümmern. Sie zog wieder in ihre Heimatsstadt (45KM entfernt). Sie hat vor der Schwangerschaft studiert und ist momentan nicht arbeiten und kümmert sich um unsere Tochter. Das dortige Jobcenter entschied das ich 3000 Netto im Monat verdiene. Diese Summe entsteht aber aus außer Tariflichen Zahlungen, da ich im Monat nur 2400 Euro zu verfügung habe. Jetzt möchte das Jobcenter das ich für dieses Jahr 6200 Euro nachzahle bezüglich auf das Betreuungsunterhalt für meine Exfreundin. Monatlich soll ich zusätzlich ab sofort 642 Euro an sie und 330 Euro für unsere Tochter zahlen. Wie soll das vonstatten gehen. Ich habe leider Schulden die ich vor unserem Zusammenleben verursacht habe abzuzahlen. (Inkl. einer geringen Geldstrafe. noch 2500 Euro offfen Monatl. Rate 100 Euro) Dazu kommt meine Autofinanzierungsrate( Ich bin auf das Auto beruflich angewiesen) Miete Essen Tanken etc. Bin ich meiner Ex Freundin nun wirklich voll Unterhaltspflichtig nach so einer kurzen unehelichen Beziehung ? Gruß und danke für die kommenden Antworten. Ich habe übrigens Montag einen Termin bei einem Familienanwalt.

Unterhalt, Familienrecht, Betreuungsunterhalt
Wollte mal wissen was ich an Umgangszeiten festlegen lassen kann?

Also habe bisher immer wieder Probleme, das Umgangzeiten nicht statt finden. Habe deshalb auch ein gerichtliches Verfahren gestartet. Trotzdem hat sich der Richter nicht darauf eingelassen was festzulegen. Immer wieder kam es dazu, das Besuchswochenende ich unser Kind nicht bekamm. Ferienreglungen, Feiertage etc. sah sie nicht ein. Jedoch jammert sie heult dann wie auch vor Gericht herum ich würde das Kind nicht holen. Hatte auch schon bei der Polizei angerufen um festhalten zu lassen, das ich hier war um unsert gemeinsames Kind abzuholen. Aber die sagen da machen sie nix. Sie hat halt dermassen vor gericht rumgeheult ich würde das Kind gar nicht holen wollen, das der Richter sagte er lege hier keine Reglung fest sie wäre ja einsichtig. Ich solle mich an die Zeiten halten und sie wäre ja auch bereit mir das kind ferien etc zu geben. Eine Reglung macht er hier nicht. Das sollen wir unter uns regeln. Natürlich klappt hier rein nichts jetzt. Wollte jetzt wieder daher mir wieder neue Hilfe über Anwalt einholen. Das Amtsgericht bewilligt nur keinen neuen Beratungshilfeschein, da ich ja erst vor kurzem einen hatte. Auch über das Jugendamt ist nix zu klären. Werde nun aber auch meinen Anwalt wechseln. Auch wenn dieser mehrmals darauf hinwies das man sich nicht an Umgangsreglungen hält. Was die Vergangenheit bewies ist Jugendamt und Richter einer anderen Meinung gewesen. Denk eventuell damit auch an Medien zu gehen, weil die Ämter machen scheinbar nichts weil ihr alles geglaubt wird. Ich hätte zwar drauf bestehen könne laut Richter das was festgelegt wird, dann wären aber keine  Verfahrenskostenhilfe übernommen worden.

Kinder, Umgangsrecht, Familie, Familienrecht, Kindeswohl, Umgang
Bestattung man schliest mich per Anwaltsbrief von der Beisetzung meines Schwiegervaters aus?

Ich schreibe hier in einer sehr Traurigen Angelegenheit.Mein Schwiegervater verstarb am 2 August.Seid 2013 ist ein Familienstreit und man verbitete uns den umgang mit meinem Schwiegervater.Nun steht die beisetzung an.Nun bekam ich heute einen Anwaltsbrief mit folgendem inhalt.

ich darf ihnen hiermit anzeigen ,das Herr...und Herr... und Frau... damit beauftragt haben,ihnen Folgendes mit zu teilen. aufgrund der lang anhaltenden und tief greifenden Differenzen zwischen ihnen und meiner Mandanten,so wie den Verstorbenen Vater ,ist es leider nicht angebracht,das sie Frau ....an dem Begräbnissfeierlichkeiten zu Ehren des verstorbenen teilnehmen.Da meine Mandantschaft die Begräbnissfeierlichkeiten organisieren und auch die entsprechenden Gebühren tragen,besitzen sie nach anerkanntem Recht das sogenante Hausrecht für die Räumlichkeiten und das Gelände,auf dem die Beisetzung stattfindet. Sie werden daher aufgefordert ,Frau ....sich von der Feierlichkeit fernzuhalten,damit diese würdevoll für den Verstorbenen stattfinden kann. Diese Aufforderung ist meinen Mandanten nicht leicht gefallen,im interesse aller Beteiligten und vor dem Hintergrund der immer wieder stattfindeten,teilweise sehr aggressiven Angriffshaltung ihrerseids gegen über meiner Mandanten und teilweise auch dem verstorbenen gegenüber dem Verstorbenen,ist dies jedoch die einzig richtige Endscheidung. Es wäre auch der wille des Verstorbenen gewesen,so zu endscheiden,so das meine Mandantschaft im Rahmen der ihnen obliegenden Totenfürsorge diese Endscheidung auch aus diesem grunde zu steht.

Sollten sie Herr ... alleine zu der Trauerfeierlichkeit kommen wollen,so teilen sie mir oder meiner Mandantschaft dies mit. (damit ist mein mann gemeint)

Ich bin nicht der Mensch der hier beschrieben wird,ich hab meinen Schwiegerpapa geliebt und er mich:-( Die zwei brüder kennen mich nicht einmal alle aussagen sind beleidigend gegen mich bassieren auf eine Lüge.Es macht mich unendlich traurig das Menschen so lügen können.Meine frage kann ich gegen diese erlogenen brief gegen die Drei vorgehen?Darf ich an der beisetzung teilnehmen??Was kann mir im schlimmsten fall passieren??ßIch danke euch von ganzem herzen für eure Antworten

Rechtsanwalt, Familienrecht, Gesetz
Meine Mutter spinnt, sie macht mir vorwürfe weil ich meine Tage habe!?

Hi,

also diese Frage ist wirklich ernst gemeint. Aber so langsam glaube ich das bei meiner Mutter n Rad ab ist.

Ich habe gerade meine Tage und sie macht mir vorwürfe weil im Klo ein paar mini blutspritzer sind die ich übersehen habe? Sie meint ich bin zu blöd um Tampon Binde etc zu nehmen, weil sonst würde ich ja nicht bluten !? Sie sagt ich sehe so scheiße aus weil ich schuppen habe und nie 100% der Schuppen nach einer wäsche rausgehen?! Und sie meint ich bin hässlich weil ich Akne habe und das ich selber schuld bin, dabei kann ich ja wohl kaum was dafür?! Manche habn´s halt manche nicht... und ich gehe ja regelmäßig zum hautarzt damit ich das unter kontrolle habe, sie schleppt mich da hin und gibt die besorgte Mutter, aber zuhause macht sie mir täglich klar wie hässlich ich damit aussehe?!

Und wenn ich mit ihr reden will, das ich mich ziemlich diskriminiert fühle, dann schlägt sie mich und sagt was hat sie nur für eine rotzfreche, undankbare Tochter hat...

Ich meine hallo geht´s noch?! Eine Frau sagt einer anderen Frau das sie blöd ist weil sie ihre Tage hat?

Ich bin 15, und ich kann frühestens in 3 Jahren hier weg aber ich lasse mir das nicht länger bieten.So nicht. Kann mir bitte jmd. erklären was das soll? Ich würde ja mal einen Termien bei einem Arzt oder Psychologen aussmachen aber da würde sie eh nicht hingehen.

Familie, Frauen, Familienrecht, Rechte, Psychologie, Akne, Jugendamt, Regelblutung
Wie ist es im Kinderheim so?

Hallo, meine beste Freundin hat folgende Frage, und möchte, dass ich sie hier poste: Wie ist es im Kinderheim?

Sie ist 13, und möchte nicht mehr bei ihrer Mutter und ihrem Freund wohnen. Das ist keine pubertäre Naivität oder sonstiges. Ihre Mutter und sie verstehen sich schlicht und einfach nicht, und haben sich auch noch nie verstanden. Sie wird Tag für Tag fertig gemacht. Ihre Mutter und sie hassen sich regelrecht. Ihre Mutter hat zu ihr gesagt, sie fände es auch besser wenn sie ausziehen würde. Die Beiden schreien sich die ganze Zeit nur an, und eine Therapie hilft da leider auch nicht, ihre Mutter erklärt sich zu so einer nämlich nicht bereit, sie möchte einfach dass ihr Kind auszieht. Die beiden älteren Brüder meiner Freundin sind ebenfalls früh ins Heim gekommen.

Ihre Mutter scheint einfach keine Lust zu haben ihre Kinder zu erziehen, sie kümmer sich null. Der Vater war gewalttätig, hat sie als Kind geschlagen, der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, hat getrunken, ist schließlich gestorben. Der Freund ihrer Mutter scheint ebenfalls der pure Horror zu sein. Mit ihm hat sie sich noch nie verstanden, und auch nie wirklich ein Wort mit ihm geredet. Auf mich persönlich wirkt er gruselig. Er ist Boxer, und ein ziemlicher 'Assi', wenn ich das mal so ausdrücken darf. Sie möchte nun unbedingt ins Heim. Sie hält er zu Hause einfach nicht mehr aus.

Nun stehen ein paar Fragen offen, bei denen ich ihr auch nicht helfen konnte:

  • Bei wem muss sie sich melden?
  • Was für Freiheiten hat man in einem Heim? (Übernachtung bei weiblich und männlichen Freunden, Handys, Wlan, Ausgehzeiten Mittags, Zugfahrten usw) Wie wird das ablaufen?
  • Muss man unbedingt bedürftig/traumatisiert sein um in ein Heim zu kommen? (Das haben wir so im Internet gelesen), oder kann man auch mit einer Hintergrundgeschichte wie dieser in ein Heim gehen?
  • Kann man freiwillig in ein Heim gehen? Wie findet man Kinderheime in der Nähe?
  • Wie wird der 'Umzug' dort hin verlaufen?
  • Muss die Mutter damit einverstanden sein, oder kann sie sagen 'Mein Kind darf nicht ins Heim'?

Wichtig wären einfach die Antworten auf die Fragen, und bitte keine blöden Kommentare zu der Hintergrundgeschichte, wenn ihr euch nicht in sie hineinversetzen könnt.

ICH DANKE FÜR JEDE HILFREICHE ANTWORT. BLÖDE UND NICHT KONSTRUKTIVE KOMMENTARE WERDEN GEMELDET.

Man hat im Heim viele Freiheiten 100%
Man hat gar keine Freiheiten, es ist wie im Knast 0%
Es ist okay 0%
Familie, Erziehung, Familienrecht, Heim, Jugendamt, Kinderheim
Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?

Guten Tag,

ich habe eine Frage: Meine Frau hat mich wegen Körperverletzung (Häusliche Gewalt) angezeigt. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizeidienststelle bekommen und einen Termin beim Gericht. Beim Gericht geht es um Antrag auf Unterlassung gem. § 1 GewSchG und Zuweisung der Wohnung gem. § 2 GewSchG i.V.m. §§ 210 ff., 49ff FamFG Wir sind seit Dezember 2015 verheiratet und haben uns auseinander gelebt. Ich habe Ihr gesagt, dass ich Sie nicht mehr liebe. Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Sie hat einen Sohn, hatte jedoch in der Vergangenheit Probleme mit dem Jugendamt, die Ihr das Kind auch weggenommen haben, weil sie sich nicht um ihren Sohn gekümmert hat, Alkohol getrunken hat und eine vermüllte Wohnung bei ihrer Mutter hatte. Sie unterstellt mir nun ich hätte sie zweimal ins Gesicht geschlagen, was unwahr ist. In dem Schreiben von dem Gericht steht folgendes: Ich beantrage den Erlass einer einstweiligen Anordnung -wegen der Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung- folgenden Inhalts: - Den Antragsteller zu bedrohen, zu verletzten, oder sonst körperlich zu misshandeln. - Sich in einem Umkreis von 20 Metern der Wohnung der Antragstellerin zu nähern. - ein Zusammentreffen mit dem Antragsteller herbeizuführen, §1 1Abs. 1 Ziff. 5 GewSchG. Sollte es zu einem zufälligen Zusammentreffen kommen, hat der Antragsgegner sofort einen gebührenden Abstand herzustellen. Es ist nun ein Gerichtstermin zur Erörterung und Anhörung bestimmt worden. Ich werde natürlich zu dem Gerichtstermin erscheinen. Sie unterstellt mir desweiteren, ich hätte Sie aus der Wohnung geworfen, dies ist ebenfalls unwahr. Sie hat mich als ich schlafen wollte getreten und geschlagen und wollte nicht das ich in unserem gemeinsamen Bett schlafe, geschlagen und geschrien. Daraufhin habe ich sie aufgefordert das sein zu lassen. Am nächsten ist sie gegangen. Die Wohnung hat mein Vater angemietet. Er hat den Mietvertrag unterschrieben und auch nur er steht im Vertrag. Sie will jetzt die Wohnung für sich beanspruchen. Mein Vater ist natürlich nur auf meiner Seite und Hilft mir wo er kann. Folgendes steht im Schreiben vom Gericht: Gründe: Bei den Parteien des Verfahrens handelt es sich um Eheleute. Im Haushalt lebt das Kind aus Ihrer vorherigen Beziehung. (Das Kind meiner Frau). befindet sich zzt. bei meiner Schwiegermutter wegen des Jugendamtes. Es ist nicht mein Kind! Der Antragsgegner hat sich von der Antragsstellerin getrennt und die Antragsstellerin am 31.07.2016 aus der Wohnung geworfen. Das ist ebenfalls unwahr, sie ist von sich aus gegangen. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf anliegende Strafanzeige bezug genommen. Der Erlass der einstweiligen Anordnung ist dringend geboten, da das Verhalten des Antragsgengners eine erhebliche gegenwärtige und zukünftige Bedrohung der rechtlich geschützten Interessen des Antragsstellers darstellt. Sie hat eine Wohnung bei Ihrer Mutter und dort lebenslanges Wohnrecht. Danke an Euch Vielen Dank!

Familie, Rechtsanwalt, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Rechte, Ehe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Familienrecht