hallo,

habe ein mehr oder weniger großes Problem.

Habe mit meiner Ex-Freundin das gemeinsame Sorgerecht für unseren 2-jährigen Sohn. Ich zahle Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, aber jedesmal wenn sie einen Furz quer sitzen hat, droht sie mir damit, auch Unterhalt für sich zu beantragen. Ich habe keine Lust mehr auf ihre lächerliche Drohungen und habe förmlich gebettelt, das sie es tut.

Bin leider seit paar Monaten arbeitslos, davor habe ich netto 1600 € verdient.

Meine Frage: Kann sie das Geld rückwirkend von mir fordern? Oder zahlt der Staat an ihr Betreuungsunterhalt (so heisst das glaube ich) so dass ich es nachher zurückzahlen muss? Oder muss ich von dem Zeitpunkt an wo sie klagt bis zu seinem 3. Lebensjahr zahlen?

Stehe irgendwie total auf dem Schlauch, da ich im Internet nichts vernünftiges gefunden habe.