Hallo zusammen, habe folgende Frage.Meine uneheliche Tochter ist seit diesem Jahr volljährig und im 2.Lehrjahr.Laut Jugendamt bekommt Sie ein gutes Ausbildungsgehalt und Kindergeld. Jetzt soll ich dem Jugendamt Auskunft geben darüber was meine jetzige Ehefrau verdient. Muss ich das? Meine Einkünfte habe ich dem Jugendamt mitgeteilt. Habe immer meinen Unterhalt bezahlt,bis ich vom Jugendamt mitgeteilt bekam das ich die Zahlungen wegen der Volljährigkeit meiner Tochter einstellen sollte. Sie wiederum ist zum Jugenamt gegangen und hat sich dort erkundigt ob Sie von mir noch was zu bekommen hat.Wir haben keinen Kontakt muss ich dazu sagen,Sie lebt bei Ihrer Mutter.Ich bin verheiratet und habe eine 8 jährige Tochter.  

Es geht mir nicht darum nicht zu zahlen und das meine Ex jetzt auch zahlen muss weis ich. Mir gehts nur darum ob ich das Einkommen meiner jetigen Ehefrau angeben muss oder nicht!!!!!!