Hallo zusammen, mein Freund bezieht mit seiner ExFreundin( nicht verheiratet) das Wechselmodell mit ihrem gemeinsamen achtjährigen Sohn. Er ist also dementsprechend sieben Tage bei der Mutter und darauf sieben Tage bei dem Vater.

Mein Freund hat einen Job, geht 40h die Woche Arbeiten. Sie ist Hartz4 Empfängerin, und dass schon seitdem das Kind auf der Welt ist. Der Hauptwohnsitz des Kindes ist bei ihr gemeldet, womit sie das Kindergeld erhält. Es ist offensichtlich, dass sie nicht arbeiten gehen möchte. Sie ist jung und gesund. Lediglich ABM Maßsnahmen, die ihr aufgebrummt werden, absovliert sie.

Nun ist es so, dass mein Freund dazu verpflichtet ist einen Teil Kindesunterhalt zu zahlen und zwar die Differenz zwischen dem Gehalt meines Freundes und des Hartz4 Geldes der Mutter. Mir stellt sich nun die Frage, wieso muss mein Freund Unterhalt zahlen, für eine Frau die nicht arbeiten gehen möchte, wobei die beiden noch nichmal verheiratet waren. Müsste nicht ihre Familie dafür aufkommen? Denn die Kosten für das Kind sind im "echten Wechselmodell" ja gerecht verteilt .

Ich danke euch für eure Antworten