Mutter fordert Familienpsychologisches Gutachten bei Familiengericht...welche Chancen habe ich, dass dieser Antrag abgelehnt wird?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir in meinem Fall helfen und ich bin für jede aufschlussreiche Antwort sehr dankbar. Ich bin Vater von zwei minderjährigen Kindern (Tochter demnächst 7 Jahre und der Junge demnächst 5 Jahre) und lebe mit diesen seit dem Auszug der Mutter aus der gemeinsamen Ehewohnung vor zwei Jahren zusammen (ich in der Nähe von Berlin und sie direkt in Berlin). Von meiner Frau bin ich seit letztem Jahr geschieden. Vor zwei Monaten stellte diese einen Antrag zur alleinigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sie. Einmal eine einstweilige Anordnung (da das Mädchen jetzt eingeschult wird) und dann das Hauptsacheverfahren. Die Anhörung zur einstweiligen Anordnung fand letzte Woche statt und hierbei meinte der Richter, die Kinder behalten ihren Aufenthalt weiterhin bei mir, da das Mädchen demnächst eingeschult wird und dies an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort geschehen soll, zusammen mit ihren Freunden. Der Richter hat auf eine Vereinbarung hingewirkt zwischen mir und meiner Ex-Frau und zwar dass diese in die Umgebung der Kinder zieht und sich hier auch eine Arbeit sucht (da momentan arbeitslos). Die Mutter hat der Vereinbarung zuerst zugestimmt und danach vor Ablaufen der Frist, dem Gericht mitgeteilt, dass sie diese Vereinbarung nun doch ablehnt. Und jetzt hat mir mein Rechtsanwalt mitgeteilt, dass sie ein Familienpsychologisches Gutachten einfordern lassen will. Meine Fragen daher lauten:

  • Dieses Gutachten kostet im günstigsten Falle 3000,- wobei jeder der Verfahrensbeteiligten jeweils die Hälfte zahlt. Sie bekommt jedoch Prozesskostenhilfe und ich müsste das wieder komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Gibt es hierbei eine Möglichkeit das Geld erstattet zu bekommen? Ich meine, nicht das Gericht, sondern sie fordert ja dieses Gutachten ein.

  • Kann das Gericht ihren Antrag für die Einholung eines Familienpsychologischen Gutachtens ablehnen? (In der Anhörung zur einstweiligen Anordnung haben die Kinder jeweils den Wunsch geäußert weiterhin bei mir bleiben zu wollen und auch hier eingeschult zu werden. Der Kindergarten meinte ebenfalls, die Kinder dürfen aus ihrem sozialen Umfeld nicht raus gerissen werden. Nur die Verfahrensbeiständin war der Meinung, dass die Kinder bei der Mutter besser aufgehoben sind.)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hierbei jemand weiterhelfen würde.

Beste Grüße

Marc

Familienrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
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