Punkte in Flensburg/Fahreignungsregisterzu unrecht eingetragen, was dagegen tun?

Hallo zusammen,

folgende Fälle möchte hier mitteilen, und gerne wissen ob sowas in Deutschland möglich ist. Anscheinend schon sonst hätte ich diesen Brief nicht erhalten. Fall 1: Der Fahrer ist bei Tempolimit 100 mit 40 (nach Toleranzabzug) geblitzt worden. Auf den Bildern ist eindeutig zu sehen, dass ich nicht der Fahrer war. Einspruch eingelegt, weil ich nicht den Fahrer benennen konnte, denn mein Auto wurde ohne meines wissen an eine weitere Person weiter verliehen. Vom Gericht wurde ein Fototermin angeordnet, den ich nicht wahrgenommen habe. Ich sollte mehrere hunderte Kilometer fahren, auf eigene Kosten, weil in meiner nähe angeblich keine qualifizierte Person gibt, die über Bilder ein Gutachten erstellen kann. Zum Gerichtstermin bin ich ebenfalls nicht erschienen. Über 300 Km entfernt gewesen und ich nicht fahrtüchtig war an dem Tag, wegen Medikamenten. Bescheinigung vom Arzt per Fax geschickt. Verhandlung wurde ohne mich durchgeführt und das Urteil wurde rechtskräftig. Die Strafe zahle ich mittlerweile. 

Wieso wurden mir die Punkte in Flensburg eingetragen? Überall im Netz steht, dass der Fahrer die Punkte kriegen muss und nicht der Halter.

Fall 2: Geblitzt wurde eine Person mit meinem Auto mit 21 zu viel bei Tempolimit 50. Einspruch eingelegt. Hier wurde ohne Gerichtsverhandlung 1 Punkt in Flensburg eingetragen. Die geblitzte Person ist deutlich zu erkennen, das sie 30 Jahre älter ist und total ein anderer Typ. 

Fall 3. Halter bin ich diesmal nicht, aber dafür soll ich der Fahrer gewesen sein. Der Halter hat keine Angaben zum Fahrer gemacht. Halter und ich hatten damals die selbe Adresse und Wohnung geteilt, weil wir ein Paar waren. Die Behörden gehen davon aus sobald man ein Paar ist, dass der Fahrer beim blitzen sofort der Partner vom Halter ist. Sehr einfach haben die Behörden es in diesem Fall gemacht. Hier habe ich auch Einspruch eingelegt. Ich bin nicht zum Termin erschienen, weil der Anwalt vergessen hat mich zu erinnern. Urteil rechtskräftig und der Punkt ist eingetragen. 

Heute kam ein Brief mit der Ermahnung und einer Drohung sollte ich 1-2 Punkte mehr kriegen, dass es zur einer letzten Verwarnung kommen wird und danach bei 8 Punkten zur 6 monatigen Sperre ggf. Entzug des Führerscheins. 

Recht, Führerschein, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Einspruch Handy am Steuer?

Hallo Zusammen,

heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wurde ich von einem einzelnen Zivilpolizisten angehalten.

Ich telefonierte über Bluetoothfreisprechanlage. Da mein Gegenüber am Telefon manchmal nicht verstand was ich sage, nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund, sodass ich reinsprechen konnte. Danach legte ich das Hand wieder hin. Ich schaute dabei nicht auf mein Handy.

Der Zivilpolizist vor mir zog mich raus und sagte:" ja Sie haben ihr Handy benutzt obwohl sie eine Freisprechanlage haben. Wenn ich mein Formular nicht dabei habe haben Sie vielleicht noch Glück". Leider hatte er diesen dabei. 100€ und ein Punkt...

Der Tatbestand war in etwa "Benutzen des Mobiltelefons mit der rechten Hand". Er sagte erst linke Hand worauf ich es aber richtig stellte. Er sollte aber noch in der Bemerkung rein schreiben dass ich nur kurz reinsprach und aber meine Bluetoothfreisprechanlage benutzte. Da stand dann in etwa " Mit der rechten Hand augenscheinliches Reinsprechen in den Lautsprecher". Der hat sich die Aussage noch schön zurechtgebogen.

Das ganze habe ich auch unterschrieben, was wohlmöglich dumm von war. Ja ich weiß überhaupt das Handy so zunehmen usw. ist schon dumm. Aber Nun zu meiner Frage:

Könnte es sein dass das ganze bei Einspruch noch fallen gelassen werden könnte? Wenn ich nicht unterschrieben hätte wohlmöglich schon. Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.

Und mal ganz ehrlich ich habe nicht mal auf das Display geschaut. Demnach dürfte man weder rauchen, essen, trinken noch auf den Boardcomputer bedienen. Und man darf das laut Aussage des Polizisten.

Der hätte ruhig ein Auge zudrücken können.

Entschuldigung für meine Dummheit :D und danke für eure hilfreichen Antworten

LG

Polizei, Polizeikontrolle, Bußgeldbescheid, Handy am Steuer
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Geblitzt - Zeugenfragebogen erhalten - Auto auf Mama zugelassen - Ignorieren oder Zeugnisverweigerungsrecht?

Hallo zusammen,

ich wurde nachts, genau kurz bevor 50 wird, geblitzt. Ich war innerhalb Ortschaften 23kmh zu schnell. Für mich ist das einfach nur inbetracht der Gegend/Uhrzeit (keine Häuser, Keine Unfallgefahr) - Abzocke. Ich wurde zum ersten Mal geblitzt. Die Strafe wäre zwar nicht so hoch (1 Punkt und Geldstrafe) trotzdem möchte ich es nicht bezahlen. Daher meine Frage:

Das Auto ist auf meine Mama zugelassen. Sie hat dann ein Brief mit dem Zeugenfragebogen bekommen, mit meinem Blitzer-Foto ( Man kann mich aber nicht zu 100% erkennen weil es nachts war).

Im Brief steht, Sie soll den verantwortlichen Fahrzeugführer auf der Rückseite nennen und es innerhalb einer Woche zurückschicken, auch wenn Sie von Ihrer Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht Gebraucht macht. "Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen durch die Bußgeldstelle und die Polizei".

"Sollten Sie der Bitte um Angabe der Personalien innerhalb einer Woche nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, dass ein Verfahren gegen Unbekannt eingeleitet wird, indem Sie als Zeuge richterlich vernommen werden können {..} "

Was soll ich tun?

1.Brief ignorieren? - So tun als ob Brief nie angekommen ist ( und Nachbarn sagen, falls Ordnungsamt kommt und fragt, dass sie mich nicht nennen sollen)

2."Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" ankreuzen und zurückschicken?

Ich bedanke mich im Voraus.

Danke für eure Mühe.

Auto, Recht, Anwalt, Blitzer, geblitzt, Ordnungsamt, Geschwindigkeitsüberschreitung, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Hat jemand auch horrende Bussgeldbescheide aus Florenz bekommen?

Hallo,

ich bin am 2. Juli 2014 mit meinem damals 4 jährigen Sohn nach Florenz gefahren. Ich suchte nach einem Parklplatz in Florenz, mein Navi zeigte mir den Weg in die Innenstadt. Am 12. Februar 2012 bekam ich 3 Bussgeldbescheide in höhe zu jeweils 106,23€

2x Fußgängerzone ohne Genehmigung

1x Auf einer für öffentliche Verkehrsmittel vorgesehener Fahrspur, die durch verkerhsschilder bekannt gegeben wurde.

macht alle zusammen 318,69€

dieser sollte innerhalb von 5 Tagen bezahlt werden. Die 5 Tage Frist waren schon längst um als ich die Bussgeldbescheide bekommen hatte. Okay ich hatte zwar unterschrieben als die Posts per anschreiben kam und das Schreiben außer acht gelassen bzw erst später gelesen. Ich habe dieses Jahr erneut dasselbe Schreiben bekommen und soll nun jetzt 563,19€ zahlen.

Das kann ich als alleinerziehender Vater und ohne eine Arbeit überhaupt nicht bezahlen. Es ist unmöglich.

In Foren und auf der ADAC Seite gibt es zahlreiche Informationen die besagen, dass dies für Touristen eine leichte Falle sein kann und reine Abzocke.

Ich Antwortete auf das Schreiben folgendes:

Am 2. Juli 2014 wollte ich mit meinem 4-jährigen Sohn in Florenz einen schönen Ausflug machen. Ich war auf der Suche nach einem Parkplatz in Florenz, mein Navigon zeigte mir das Ziel in der Innenstadt.

1. Verkehrsschilder, die auf diese Gebiete hinweisen, sind nicht immer sichtbar (Verkehrszeichen befinden sich hoch oben in unmittelbarer Nähe der Überwachungskameras) und die Beschilderungen sind nur auf Italienisch verfasst.

Verkehrsberuhigte Zonen sind nicht eindeutig ausgeschildert und für die Einheimischen, insbesondere für Nicht-Italiener, ziemlich undurchschaubar.

2. Als Laie und Tourist macht es keinen Sinn, ohne Erlaubnis in die Fußgängerzone zu fahren, um horrende Rechnungen zu riskieren. Das macht niemand zum Spaß. Es war ziemlich schwierig, mit dem Auto in Florenz zurechtzukommen.

3. In diversen Foren im Internet habe ich zahlreiche Beschwerden gelesen, viele sind der Meinung dass dies eine Falle für alle Amateur-Touristen sind, die mit der italienischen Sprache nicht vertraut sind und nicht verstehen, was auf den Beschilderungen in Italienisch bedeutet. Normalerweise muss es eine Barriere geben.

Als Antwort per mail stand in englisch:

you had the possibility to lodge a formal appeal. We have to confirm the payment requests.

Einspruch wäre möglich gewesen, aber sinnlos, da alles in italienisch zu übersetzen ist und an den Friedensrichter eine Einspruchsgebühr zu entrichten ist.

Für alle Betroffenen, wie seid ihr damit umgegangen?

Auto, Strafrecht, Bußgeldbescheid
Wann kommt das Bußgeld wenn man bei einer Abstandsmessung zu wenig Abstand hatte?

Hallo zusammen,

Ich habe da viele Sorgen zurzeit. Ich war letzte Woche Mittwoch auf der Autobahn unterwegs und geriet in einer Abstandskontrolle die auf der Brücke stattfand. Links stand ein weisser Transporter ich glaube mit orangenem Licht oben drauf und die Kamera stand nur für die linke Spur aber komischerweise nicht für die LKWs. Bin mir aber sicher es wird eine Abstandskontrolle gewesen sein. Mein Problem ist ich wurde ausgebremst durch eine Cologne vor mir die die Kamera auch gesehen hat. Ich konnte meinen Abstand den ich bei 130 kmh haben muss nicht wieder aufbauen weil der vor mir immer gleichzeitig mitgebremst hat somit blieb der Abstand gleich. Ich konnte auch nicht stark bremsen weil ich nicht wusste wie schnell der hinter mir fuhr. Der Grund wieso ich dichter dran fuhr: ich wusste nicht was vorne kommt ob Stau etc. Wollte ja auch langsamer werden. Es war aber alles zu spät. Meine Angst: Wie lange dauert das in der Regel wer hat Erfahrung? Ich hoffe nur bis 1 Monat weil im Winter brauche ich meinen Führerschein dringend. Ich rechne mit 2 Monate Fahrverbot. Es ist die aller erste Strafe die ich bekommen habe. Für immer weg kommt der Führerschein aber nicht? Dann nur für 2 Monate? Ich hab so Angst vor dem Brief kann mich jemand aufmuntern :( Ich kann mir leider auch keinen Anwalt leisten da ich es mir nicht erlauben kann die komplette Rechnung zu übernehmen falls ich verliere. Aber ich kann/werde meinen Job verlieren wenn die mir den Führerschein einziehen... ich weiss nicht mehr weiter.... ich bitte um Rat... danke im vorraus

Führerschein, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Darf ich noch Auto fahren?

Hallo zusammen,

Ich habe mir innerhalb der Probezeit 2 Verstöße geleistet. Man sollte dazusagen, dass beide Verstoße in andern Städten bzw Landkreisen passiert sind (Duisburg, Sylt) .Am 02.04 dieses Jahres bin ich positiv auf THC getestet worden. Die Beamten haben mir meinen Führerschein nicht entzogen und meinten ich dürfte nach 2 Tagen wieder Autofahren. Leider habe ich knapp 3 Monate später eine 800m lange Fahrt angetreten, nachdem ich ein Bier (0,5L) getrunken hatte. Darauf hin wurde mir erneut nicht der Führerschein entzogen. Die Beamten meinten ich dürfe in 3-4 Stunden wieder Auto fahren. Eine Woche nach der "Alkoholfahrt" kam ein Bußgeldbescheid über knapp 280 Euro und die Aufforderung an einem "besonderen Aufbauseminar" teilzunehmen. Nun ja, wieder eine Woche später kam der Bußgeldbescheid vom 02.04 über satte 780 Euro Strafe und einem Fahrverbot über 1 Monat.

Ich stelle mir nun mehrere Fragen:

  1. Im "Alkoholbrief" stand nichts von einem Fahrverbot, jedoch von einem Aufbauseminar, bekomme ich trotzdem auch hier noch einen Monat Fahrverbot?
  2. Im "THCbrief" stand nichts von einem Aufbauseminar, muss ich hier auch noch eins ableisten?
  3. Kann noch eine MPU auf mich zukommen? (bisher noch keine Post erhalten)
  4. Ich will morgen meinen Führerschein für einen Monat abgeben (wegen der THC Sache) , die Bußgeldstelle sowie die Stadtverwaltung sagen, dass ich nach dem Monat wieder normal fahren darf, jedoch glaube ich wisse die nur von einem Verstoß (dem mit Fahrverbot) Meine Hauptfrage lautet : Was habe ich noch zu befürchten und wann sind beide Verfahren abgeschlossen ohne das ich noch etwas zu befürchten habe?
Recht, Führerschein, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Bleibt in der verlängerten Probezeit ein zweiter A-Verstoß folgenlos, wenn das Schreiben und MPU Empfehlung des ersten A-Verstoßes noch nicht eingetroffen ist?

Ich bin noch in der Probezeit und habe Mitte 2016 bereits ein Aufbauseminar absolviert, für einer Tempoüberschreitung, den ich Ende 2015 begangen habe. Nun habe ich im September einen A-Verstoß begangen (26km/h) zu schnell gefahren und Dezember einen zweiten A-Verstoß (wahrsch. 40km/h, Brief noch nicht da). Bei dem ersten Verstoß habe ich einen Anhörungsbogen erhalten und werde dann in kurzer Zeit einen Bußgeldbescheid bekommen.

Ich habe gelesen, dass ich bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit verwarnt werde und eine Empfehlung für den Idiotentest bekomme, jedoch den Führerschein nicht verliere. Dieses Schreiben werde ich dann wahrscheinlich erst in einigen Wochen/Monaten erhalten und ich habe dann 2 Monate Zeit um die Empfehlung freiwillig wahrzunehmen oder nicht. Bis zum Ablauf der Frist soll jeder weitere Verstoß folgenlos sein. Habe ich zumindest gelesen. Da ich jetzt aber einen zweiten A-Verstoß begangen habe vor der Verwarnung und MPU Empfehlung weiß ich nicht, ob dieser Verstoß folgenlos bleibt oder nur in dem Zeitraum von 2 Monaten nach der MPU Empfehlung. Ich danke euch für eure Antworten.

Für alle Eulenkommentare: Ja, ich weiß, dass ich zu schnell gefahren bin und dass ich einfach hätte normal fahren sollen.

Auto, Führerschein, asf, Aufbauseminar, a-verstoß, Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid

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