Am 24.09.2015 bekam meine Tochter mit meinem PKW eine Verwarnung( 25€ Verwarnung in Plastikhülle eingeklemmt unter Scheibenwischer) Da sie nicht selbst der Halter ist haben wir auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung gewartet.Am 31.12.2015 fanden wir einen Bußgeldbescheid im Briefkasten welchen ich nicht öffnete und mit dem Vermerk "Zurück an Absender wegen nicht rechtkonformer Zustellung". Vermutlich ging es um diese Verwarnung, da ich in der Zwischenzeit keine weiteren Strafzettel bekommen habe. Mit heutiger Post schließlich kam zum 1. Mal ein Schreiben vom Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit und aus 25€ sind jetzt 63,50€ geworden! Muss ich hierauf antworten? Und liegt nicht eigentlich eine Verjährung vor und ist das OWiG nicht zum 11.10.2007 rückwirkend aufgehoben worden? Wer kann mir sagen wie die weitere Vorgehensweise ist?