Punkte in Flensburg/Fahreignungsregisterzu unrecht eingetragen, was dagegen tun?

7 Antworten

Du bist schon zu Gerichtsterminen geladen und kommst nicht hin. Dir ist klar das du dir die Kosten hättest evtl wieder holen können? Sei froh das dich der Richter nicht zwangsweise vorführen hat lassen. Wenn ein Richter auf deine Persönliche Anwesenheit besteht dann hast du zu erscheinen ohne Diskussion Ende. Dann geht der Richter davon aus du bist der Fahrer fällt das Urteil fertig.

Fall zwei: Dein Anwalt muss dich nicht an den Termin erinnern, darum hast du dich schon selbst zu kümmern. Also gab es wieder ein Abwesenheitsurteil um das du dich nicht gekümmert hast, da mach einem Urteil nochmal eine Einspruchsfrist beginnt, sprich du hast es geschafft den selben Bock 2x zu schaffen. Respekt.


VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:25

Den ersten Termin konnte ich aus Krankheitsgründen nicht wahrnehmen. Ich war nicht fahrtüchtig. Die Gerichtsverhandlung war über 300 Km vom Wohnort entfernt. Eine lange Fahrt hin und zurück war nicht machbar. Die Bescheinigung vom Arzt hatte ich vor der Verhandlung dem Gericht mitgeteilt. Den zweiten Termin hatte ich schlicht vergessen. Hatte ein anderes Datum im Kopf, weil die Mitteilung über den Termin kam 12 Wochen zuvor. In diesem Zeitraum kann man sowas nicht immer im Kopf haben. Von anderen Fällen von Bekannten weiß ich, dass die Anwälte sich kurz vor dem Termin sich beim Mandanten melden um kurz sich abzusprechen.

0
DerBayer80  23.01.2020, 00:33
@VanKale

Ich bin bereits mit rund 450km zu einem Scheidungstermin gefahren der ganze 20min gedauert hat. Der Termin war morgens um 20 nach 8. Anschließend wieder nach Hause. Wenn dich der Arzt nicht als nicht Verhandlungsfähig krank schreibt hast du dir einfach ein Ei gelegt. Nicht selbst fahren können heißt nicht das man nicht zur Verhandlung kommen kann. Dann bist du verpflichtet dir einen Fahrer zu organisieren.

Sieh es ein, du hast 2x eigentlich sogar 4x Termine bzw Fristen verstreichen lassen um was zu unternehmen. Also kneif den A... zusammen und nimm's wie jemand der Eier hat lebe und vorallem Lerne aus den Fehlern die du gemacht hast anstatt nach Ausreden zu suchen.

Die Termine kommen immer mit dem Vorlauf. Dann macht man sich ne Notiz ins Handy oder hängt sich nen Zettel an die Türe oder sonst wo hin wenn man sich sowas nicht merken kann.

2
VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:39
@DerBayer80

Die haben sich nicht an die Abmachung gehalten im Fall 1. Wir hatten uns auf die Summe der Strafe geeinigt, dass ich die bezahlen werde. Die haben mir gesagt, dass ich die Punkte nicht kriegen werde. Das stört mich an der Sache

0
DerBayer80  23.01.2020, 00:42
@VanKale

Dann war der Richter anderer Meinung. Vermutlich aufgrund deines nicht erscheinens.

1
VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:42
@DerBayer80

Im Fall 2 hatte ich den Fahrer zusammen mit dem Fahrer im Anhörungsbogen angegeben und trotzdem wurden mir der Punkt zugeschrieben.

0
DerBayer80  23.01.2020, 00:45
@VanKale

Da ja wieder alle fristen vorbei sind um Einspruch einzulegen, was man dabei auch machen kann, steht auch auf dem Zettel den man bekommt drauf, Shit Happens. Wieder was verschlafen. Vielleicht sollte man seine Post auch öffnen und aufmerksam lesen was dein steht. Dann passiert sowas eben nicht

2

Fall 1:
Es ist deine Aufgabe bei Gericht anzutreten.

Du bist Fahruntüchtig wegen Medikamenten? - Es gibt auch andere Möglichkeiten. Nimm den Zug, den Bus oder organisiere dir jemanden der dich fährt.
Es fällt mir auch schwer zu glauben, dass du "plötzlich" Medikamente nimmst die dich Fahruntüchtig werden lassen. Wenn es Präparate sind die du regelmäßig nehmen musst, dann hätte dir auch klar sein müssen, dass dieser Fall der Fahruntüchtigkeit eintreten kann. -> Da musst du dich kümmern, nicht das Gericht.

Wieso wurden mir die Punkte in Flensburg eingetragen? Überall im Netz steht, dass der Fahrer die Punkte kriegen muss und nicht der Halter.

Weil der Richter wohl deiner schriftlichen Aussage nicht geglaubt hat und du nicht vor Ort warst um dich zu verteidigen. Jeder kann behaupten "Also ich war das ja nicht". Somit Halter = Fahrer.
Selbst Schuld.

Fall 2:
Scheinbar wurde hier deiner Aussage nicht vertraut, oder ein Fehler ist passiert oder was auch immer.

Die geblitzte Person ist deutlich zu erkennen, das sie 30 Jahre älter ist und total ein anderer Typ. 

Der Sachbearbeiter hat dich aber nicht vor Augen. Auf den Fotos im Führerschein kann alles mögliche sein. Ich bin auf meinem 17 und sehe heute nun wirklich gar nicht mehr so aus.

Du hättest hier gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch erheben können. Wenn du das nicht getan hast, dann hast du die Entscheidung angenommen und die Folgen zu tragen.

Fall 3:

Ich bin nicht zum Termin erschienen, weil der Anwalt vergessen hat mich zu erinnern.

Es ist deine Aufgabe dich an deine Gerichtstermine zu erinnern und vorzubereiten. Den Richter interessiert es recht wenig ob dein Anwalt dich erinnert hat oder nicht.

Das einzige was hier vielleicht noch im Raum steht ist eine Pflichtversäumnis deines Anwalts, wenn ihr euch eindeutig und nachweisbar darauf geeinigt habt, dass dieser dich vor der Verhandlung nochmals erinnert. Hier könnte man gegen den Anwalt vorgehen.

Heute kam ein Brief mit der Ermahnung und einer Drohung sollte ich 1-2 Punkte mehr kriegen, dass es zur einer letzten Verwarnung kommen wird und danach bei 8 Punkten zur 6 monatigen Sperre ggf. Entzug des Führerscheins. 

Das ist keine "Drohung", dir wird nur aufgezeigt was als nächstes passieren wird.

Also wenn man nirgends erscheint, um sich zu verteidigen, ist das halt schwierig, ne.


VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:08

Wie viele Beweise wollen die noch sehen? Fotos vom Personalausweis, Führerschein und beim Bürgerbüro/Rathaus sind deutlich ausreichend um eine Person eindeutig zu identifizieren.

0
Havenari  23.01.2020, 12:55
@VanKale

Das haben sich die Zuständigen wohl auch gedacht^^

0

Mal ne Frage zu Fall 2.

Du hast die Person auf dem Foto angegeben .. du hast ja ein Schreiben bekommen .. wo man den Fahrer benennen muss / kann.. Anhörungsbogen.. und trotzdem wurde dir das Bußgeld auferlegt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

DerBayer80  23.01.2020, 00:35

Da der Richter einen Termin angesetzt hat, war die angegeben Person wohl nicht so ganz glaubwürdig und der Richter wollte sich selbst ein Bild davon machen. Nachdem der Termin verpennt wurde ist für den Richter klar gewesen das die dritte Person nur vorgeschoben war und er der Fahrer war.

1
diePest  23.01.2020, 00:36
@DerBayer80

Nein, in dem zweiten Fall gab es ja keine Verhandlung.. er hat den Anhörungsbogen ausgefüllt .. den wahren Fahrer angegeben und trotzdem den Punkt kassiert .. allerdings.. eher unglaubwürdig für mich.

Alles.

1
VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:50
@diePest

Schaut ihr euch keine Nachrichten/Dokus an wo Bußgeldbescheide, Blitzer und co sehr sehr häufig falsch und ungerecht sind. Ungeeichte Blitzer und Messgeräte sind auf der Tagesordnung. Die Experten sagen immer sofort einspruch einlegen und überprüfen lassen. Der Bruder meines Arbeitskollegen hatte einen Bußgeldbescheid bekommen und später stellte sich heraus 2 weitere Autos/Halter hatten den selben Bußgeldbescheid bekommen. Selber Tag Uhrzeit Ort. Auf einer 3 spurigen Straße war das gewesen.

0
diePest  23.01.2020, 00:55
@VanKale

Naja, ich arbeite in einer Fahrschule .. und bin häufiger mit solchen Sachen konfrotiert worden .. da muss ich keine Dokus etc schauen. ^^

1
Havenari  23.01.2020, 12:54
@VanKale
Schaut ihr euch keine Nachrichten/Dokus an

Nein, jedenfalls nicht diese Art.

Die Experten sagen immer sofort einspruch einlegen

Den Erfolg hast du ja erleben dürfen.

1
VanKale 
Beitragsersteller
 23.01.2020, 00:26

Ja genau

0
  1. Termine wahrnehmen
  2. Auto nicht verleihen

Sollte für die Zukunft ausreichen.