Muss ein Amt eine Entscheidung aus Kulanz als solche kennzeichnen?
Wir beantragen seit Jahren immer wieder die Erstattung der Fahrtkosten für unsere Tochter beim zuständigen Amt. Dies wird auch genehmigt. Nun liegt der Fall vor, dass Kosten einer besonderen Art nicht übernommen werden (sollen). Genau diese Kosten wurden 2 Jahre zuvor aber noch übernommen, die Rechtsgrundlage hat sich nicht verändert. Im jetzigen Bescheid heißt es, dass die "damals erfolgte Erstattung im Wege der Kulanz... keinen Rechtsanspruch auf Erstattung für die Zukunft [begründet]". Hätte eine solche Erstattung aus Kulanz dann nicht als solche gekennzeichnet/benannt werden müssen???
Oder im Umkehrschluß: muss die Erstattung in diesem Jahr wegen des fehlenden Hinweises/Kennzeichens nicht auch gewährt werden???