Zivilpolizist filmt mich?
Ja, wie oben schon genannt kam es zu einem kleinen Vorfall mit einem Zivilpolizist. Wenn er das überhaupt war.
Heute Abend kam an einer Ampel ein Herr auf mich zu, zeigte mir seinen Polizistenausweis und meinte er hätte ein Video von mir gemacht wie ich mein Handy am Streuer nutzte.
Sehr seriös war natürlich dass er 1. Alleine war 2. Sich auf einem Roller befand und 3. Ich keine Kamera gesehen habe.
Meine Frage hierbei aber, sollte er wirklich Zivil unterwegs gewesen sein, wäre dann ein Video gültig oder ist dies unzulässig da er alleine war, "zivil" oder außerdienstlich und es gegen jegliches Datenschutzgesetz verstößt?
Ich meine er hat mich ja auch nicht angehalten sondern lediglich an der Ampel darauf aufmerksam gemacht.
9 Antworten
Ein Polizist ist immer im Dienst, das mal vorneweg. Gegen den Datenschutz verstößt es absolut nicht, er gibt es ja keinem unbefugtem dritten weiter. Ob er tatsächlich ein Polizist war oder nicht wirst du dann ja bald feststellen können wenn du einen Brief von der Polizei bekommst oder eben nicht aber gültig wäre das Video auf alle Fälle.
Doch er ist immer im Dienst
Nein! Ist er nicht.
Er ist in manchen Situationen verpflichtet, einzuschreiten, Ja. Das ist aber erst in Situationen der Fall, in denen das öffentliche Interesse der Straftatverhinderung bzw. Strafverfolgung das private Interesse des betroffenen Polizeibeamten überwiegt. In solchen Situationen versetzt er sich allerdings in den Dienst! Wenn er sowieso jederzeit im Dienst wäre, müsste er sich logischerweise auch nicht mehr in den Dienst versetzen.
Auch müsste er dann laut deiner Aussage bei jeder Ordnungswidrigkeit und jeder noch so geringfügigen Straftat, die er in seiner Freizeit beobachtet, tätig werden. Dass das absoluter Quatsch ist, sollte eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen einleuchten.
In zivil auf dem Motorroller filmen? Für die Polizei, sagen wir mal ganz vorsichtig, sehr ungewöhnlich.
Ist der Dienstausweis echt, ist jedoch schon seine Aussage ausreichend für eine Anzeige.
eben das ist auch mein Bedenken. Selbst wenn der Ausweis echt war gehe ich aufgrund seines Vorgehens davon aus das er nicht im Dienst war. Zumal ich gelesen habe dass er mich hätte anhalten müssen und das Video hätte zeigen müssen
Es muss dich nicht anhalten. Wenn du zu schnell gefahren bist und geblitzt wurdest, musst du das ja auch nicht.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Zehn-Irrtuemer-ueber-die-Polizei-article19158056.html Schau mal die Punkte 5 und 7 an. Ich weiß nicht woher du das genommen hast, dass ein Polizist nur während seiner regulären Arbeitszeit Polizist ist.
Wo willst du denn gelesen haben, dass er dich hätte anhalten und das Video zeigen müssen??!!
Welcher Gesetzgeber sollte so einen Quatsch verschriftlichen?? Dann würde jeder Verkehrsteilnehmer Vollgas geben, um nicht angehalten zu werden!
Als Zivilist, also in der Freizeit hat er nur jedermanns Rechte, so weit ich weis. Damit dürfte ein evtl. vorhandenes Video von zweifelhaftem Wert sein. Aber wie gesagt, die Aussage eines Polizisten hat vor Gericht ordentlich Gewicht. Aber für Die Gedanken ist zur Anhörung noch immer Zeit.
Schon allein eine Aussage eines Polizisten erlangt Beweiskraft, weil er das ohne besonderen Belastungseifer macht.
Ein Polizist, der nicht im Dienst ist, kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, und wird dann "zuständig". Früher hieß das mal "eilige Zuständigkeit". Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.
Ja, das Video wäre ein Beweis.
Ob Polizist oder nicht, Film oder nicht,
jeder kann dich anzeigen.
Er ist Zeuge und wenn er Polizist ist und/oder gefilmt hat ist er ein "starker" Zeuge.
ist dies unzulässig
Nein.
Naja, das stimmt so auch nicht ganz.
Ein Polizist kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, wenn es erforderlich ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass er immer im Dienst ist. Wie soll das denn gehen? Da kann man sein Privatleben ja komplett an den Nagel hängen. Auch Polizisten haben ein Recht auf Freizeit.