Nach dem ich einen Anhörungsbogen erhalten habe, habe ich einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt und gebeten, die Akten an die Polizei meines Wohnortes zu senden. Darauf bekam ich jetzt folgende Antwort: "entsprechend Ihrem Schreiben zu o. g. Akteneinsichtsgesuch teilen wir Ihnen mit, das komplette
Akteneinsicht nur durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt bzw. in unseren Diensträumen, unter
Aufsicht, erfolgen kann."
Was soll ich darauf jetzt antworten? Ich weiß, dass ich als Betroffener das Recht auf Akteneinsicht habe und die Behörde die Zusendung der Akten nur ablehnen kann, wenn die Ermittlungen noch anlaufen. Da das anscheinend aber nicht der Grund ist, frage ich mich ob das hier rechtmäßig abgelehnt wurde. Soll ich nochmal einen Brief senden, in dem ich die Behörde auffordere mir Einsicht auf die Akten zu gewähren, die Sie an die Polizei meines Wohnortes senden kann?
Bitte um fachkundige Hilfe.