Hallo. Ich wurde wegen Überfahren einer roten Ampel geblitzt und musste nun im April meinen Führerschein abgeben. Heute wurde ich mit ca. 30 km ausserorts geblitzt. Kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss und ob ich bei zwei unterschiedlichen Verkehrssünden als Wiederholungstäter gelte oder wird dies getrennt voneinander? Danke für eure Antworten.