Darf das Ordnungsamt mich einfach anhalten?

6 Antworten

Das Ordnungsamt ist die Ortspolizeibehörde und die ist selbstverständlich nicht nur dazu befugt, sie ist gegenüber dem Polizeivollzugsdienst - das ist die uniformierte Polizei - in ortsordnungspolizeilichen Angelegenheiten gar weisungsbefugt.

Das bedeutet, wenn die Polizei das darf dürfen die das allemal.

Und ja, Du hattest dort nichts verloren.

Und nein, nicht der, der Dich erwischt hat ist schuld sondern Du selbst - sorry wenn das an dieser Stelle mal Erwähnung findet.

Und 20 Öcken ist jetzt auch nicht so viel, die kann man bezahlen.

Ja oder aber Du machst einen auf Widerspruch, dann kostet es 48,50 Euro, weil dann nocht Verwaltungsgebühren dazukommen.

Jeder, wie er will. Denk an meine Worte, wenn man drum bettelt, bekommt man hin und wieder - und zwar nicht zu knapp.

Wenn du dort nichts zu suchen hattest: Dann die 20 Euro zahlen und gut.

Lieferverkehr bist du nicht wenn du deine CD-Sammlung zu deiner Wohnung fährst oder deinen neuen MP3-Player beim MediaMarkt mit dem Sprinter abholen warst.

Lieferverkehr: "Zur Führung und Aufrechterhaltung eines Geschäfts- oder Gewerbebetriebes erforderlichen geschäftsmäßig durchgeführten Transports von Gegenständen".

Wenn du als nicht gewerblich unterwegs warst sondern privat -> bringt kein Widerspruch etwas.

Zur eigentlichen Frage ob sie dich anhalten dürfen:

Ja.

Übrigens auch wenn du mit dem Handy am Ohr unterwegs bist oder offensichtlich die Umweltzonenplakette fehlt. Bei Beschädigungen am Fahrzeug (sicherheitsrelevant, z.B. Scheinwerfer defekt, PU-Teil vom Stoßfänger hängt herunter) ebenfalls.

https://www.juraforum.de/forum/t/berfugnisse-des-ordungsamtes.287592/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)

Warst du denn Lieferant oder eine Person, die dort rausgefahren ist? Dann wäre der Widerspruch berechtigt. Wobei Lieferanten normalerweise eine Sondergenehmigung haben (zumindest ist es bei uns so), die vorgezeigt werden muss. Wenn nicht, dann hast du diesen Fußgängerbereich befahren, obwohl du das nicht durftest - ob jemand gefährdet wurde, ist dabei nicht relevant. Laut Bußgeldkatalog wird das reine Befahren der Fußgängerzone ohne Genehmigung mit 20 Euro bestraft. Mit welchem Argument willst du also in dieser Situation Widerspruch einlegen?

Übrigens ist der Berliner Ordnungsdienst zuständig für den ruhenden Verkehr und den Fließverkehr auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

Deinen Einspruch wirst du dir also (im Falle dessen, dass du kein Recht hattest, diesen Weg zu befahren) sparen können. Und 20 Euro ist jetzt auch kein Beinbruch.

Ich wäre weitergefahren weil dich das Ordnungsamt nicht zu etwas zwingen darf also darf sie dich nicht anhalten und abhauen ist dein gutes Recht auch wenn’s meistens dumm ist aber es geh. Ich würde das bezahlen und gut ist

Zahl einfach die 20€ und denk nicht drüber nach.

Ich bin mir sicher du willst nicht mit dem Ordnungsamt Stress haben.