Offizierseignung noch gültig?

Guten Tag :)

Ich habe eine Frage bezgl. der Gültigkeit der Offizierseignung und der Zusage eines Studienplatzes über die Bundeswehr:

Ich war Ende November 2017 in Köln und habe dort erfolgreich die direkte Offizierseignung bekommen und auch eine direkte Zusage zu einem Studienplatz in Bayern. Damals war ich mir aber nicht sicher was ich in meinem Leben machen möchte und ein Jahr davor hatten meine Eltern eine ziemlich hässliche Scheidung, die darin resultierte, dass meine Mutter sehr depressiv wurde und ich konnte zu dieser Zeit einfach nicht von Zuhause weg und sie alleine mit meiner dato 14 Jahre alten Schwester lassen. 

Deswegen habe ich dann ein Schreiben nach Köln geschickt mit der Begründung, dass ich aus persönlichen Gründen nicht antreten werde. Hat auch alles geklappt und ich bin Zuhause geblieben und habe in der Uni in meiner Nähe angefangen zu studieren.

Das Studienfach dort ist aber überhaupt nicht meins. Mittlerweile hat sich auch die Situation Zuhause gelegt, meine Mutter ist wieder auf den Beinen und ich bin komplett unabhängig von meinen Eltern.

Nun möchte ich doch zur Bundeswehr und eine Offizierslaufbahn beginnen. 

Ich weiß, dass die Offizierseignung 3 Jahre gültig ist, wie sieht es jedoch mit dem Studienplatz aus? Außerdem frage ich mich, wo ich erneut eine Bewerbung hinschicken muss. Sollte ich nochmal zum Karrierecenter in meiner Nähe gehen oder sollte ich einen Brief nach Köln schicken? Ist der Platz von der mir damals gewählten Einheit auch noch verfügbar oder kann es passieren, dass ich auch da auf eine Warteliste gesetzt werde? 

Es wäre sehr nett von euch, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. 

Mit freundlichen Grüßen

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Gibt es noch Schutz vor der Betreuungsmafia, Richter vom Landgericht sind beteiligt, wie soll man da noch zu seinem Recht kommen?

Meine Oma hatte meiner Mutter damals für den Fall der Fälle eine Vorsorgevollmacht geschrieben und diese notariell beglaubigen lassen. Das Alles wollen die Gerichte nicht sehen und reagieren auf unsere Schreiben nicht. Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts wurden ignoriert und die Akte wieder zurück an das Amtsgericht bei uns gesendet.

Die Betreuerin, die im Übrigen nur die Vermögenssorge übertragen bekommen hatte, erteilte uns damals Hausverbot, was bis heute noch besteht. Wir haben keinen Kontakt mehr zu meiner Oma. Dürfen Sie nicht mal mehr aufsuchen.

Das war natürlich nun nur ein kleiner Ausschnitt aus dem ganzen Fall. Haben Sie Interesse uns zu helfen und beizustehen? Wir haben mittlerer Weile aufgegeben und auch kein Geld mehr für einen Anwalt, die meisten lehnen ab, weil die Akte schon zu groß ist. Eine Rechtsschutzversicherung besteht allerdings.

Die Polizei hat ein Verbot von dem Richter bekommen aktiv zu werden, der Richter ist telefonisch nie zu erreichen, postalisch bekommen wir keine Antwort, persönlich werden wir rausgeschmissen und es wird mit der Polizei gedroht. Die Betreuerin schreibt uns andauernd, neuerlich per Gerichtsvollzieher, dass wir die Vorsorgevollmacht, ihr aushändigen sollen.

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