Wie viele unentschuldigte Stunden?
Laut Schulgesetz NRW Paragraph 53 Abs. 4 kann ein nicht schulpflichtiger Schüler der Schule verwiesen werden wenn er innerhalb von 30 Tagen 20 unentschuldigte Fehlstunden sammelt. Jetzt zu meiner Frage: Zählen zu den 30 Tagen nur Schultage oder auch Wochenenden?
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