Ein Arbeitgeber (ÖD oder Bund) hat mehrere Stellen ausgeschrieben. Es wurden Bewerber eingeladen und Vorstellungsgespräche geführt. Nun ist ein Bewerber/eine Bewerberin arbeitsunfähig erkrankt. Wie lange darf der Bewerber krank sein, bis der Arbeitgeber die Einladung nicht mehr aufrecht erhalten muss? Wie lange muss der Arbeitgeber nun warten, bis er eine endgültige Entscheidung zu den Stellenbesetzungen trifft bzw. wie lange müssen nun die anderen Bewerber auf eine Entscheidung warten?

Danke...