Welche Rechte als Mieter?
Durch ein Missgeschick habe ich meinen Schlüssel bei einer Freundin in der Wohnung vergessen, welche die nächsten Wochen woanders ist, wenn nicht sogar länger, und nicht einfach kurz hier hin kann.
Für meine Wohnung bekam ich einen zweit Schlüssel, den ich zum Glück bei meiner Mutter hatte. Für die Eingangstüre bekam ich keinen zweitschlüssel und durch Mitbewohner dieses Hauses habe ich erfahren, dass die auch für die Eingangstüre einen zweiten Schlüssel haben - sogar von der Hausverwaltung bestätigt. Die Hausverwaltung ist jetzt so lieb, mir deren Schlüssel zu leihen, nur sollte ich meinen Vermieter nach meinem Ersatzschlüssel fragen, da die den Schlüssel selber benötigen.
Hab meinem Vermieter geschrieben und er meint nur, dass er im Urlaub ist und sich danach meldet.
Leider hatte ich so ein ähnliches Szenario schon mal, wo ich zwei Monate hinterher laufen musste, nur um am Ende an die Hausverwaltung geschickt worden bin.
Das ganze ging von Ende April bis vor zwei Wochen ca.
Jedenfalls nervt mich das wirklich sehr, vor allem weil ich die Schlüssel ja bei Einzug schon bekommen sollte und dass nicht mal die Spitze vom Eisberg ist, mit den Dingen um die ich mich nach meinem Einzug kümmern musste, was beim Einzug schon hätte fertig sein müssen.
Während ich hier schreibe, hat mir mein Vermieter auch mitgeteilt, dass ich den frühestens im nächsten Monat bekommen würde, wenn nicht sogar später.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich als Mieter da irgendwelche Rechte habe und was ich tun kann?
Weil langsam nervt mich das Extrems.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Falls es keine codierte Schließanlage ist, solltest du einfach die Schlüssel kopieren lassen und die Kosten nach § 556b BGB gegen die Miete aufrechnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist legitim. Der Vermieter ist seit Monaten im Verzug mit der Herausgabe der Schlüssel. Was steht denn im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll zur Schlüsselanzahl?
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Welche Rechte möchtest du eingeräumt bekommen nachdem du deinen Schlüssel erst einmal versiebt hast?!
Die HV ist dir entgegen gekommen und der Vermieter hat ja in Aussicht gestellt sich zu kümmern.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Diesen Ersatzschlüssel hätte ich beim Einzug schon bekommen sollen. Genauso hätte ich nicht Zwei MONATE für meinen Keller Raum und meinen Stromzähler hinterherlaufen müssen.
Wenn wir schon dabei sind. Es wäre erwähnenswert gewesen, dass die vorherige Wohnung (die ursprüngliche, gleicher Vermieter) seit Jahren schimmelt und den Geruch nicht auf die Streichung schieben.
Wenn man mir sagt, dass die Wohnung in einem Top Zustand ist, rechne ich auch nicht damit wieder hinterherlaufen zu müssen, damit ich meine Wäsche waschen kann, weil der Abfluss verstopft worden ist. Genauso auch, dass eine Heizung funktioniert (War einen Monat ohne Heizung und dass der Schalter ab ist, hätte man auch vorher sehen können.) Dass alles in nicht mal einem Jahr und ich bin sicher, wenn ich zurückdenke, dass das nicht alles war. Also legitim da genervt zu sein und wenn du richtig gelesen hättest, die HV braucht selber den Schlüssel
Wäre das denn legitim? Ich weiß, dass mir gesagt worden ist, dass ich den in einen Monat bekommen würde, wenn nicht sogar später. Aber eigentlich sollte der Schlüssel schon seit mietbeginn in meinem Besitz sein, so wie vieles anderes und ich kann ja auch verstehen, dass die HV den Schlüssel selber braucht, aber andererseits wären wir jetzt nicht in der Lage hätte ich direkt die Schlüssel bekommen, die ich hätte bekommen sollen