Mieter will Wohnung " besenrein " übergeben Ist das jetzt neu?

7 Antworten

weiß renoviert übergeben und müssen bei Auszug in diesem Zustand zurückgegeben

2007 waren solche Klauseln noch üblich und offenbar auch noch nicht beanstandet. Erst 2009 (meines Wissens nach) gab es das Urteil, wonach zu strenge Klauseln für Schönheitsreparaturen den gesamten Absatz dazu ungültig machen. So darf die Farbe weiß nicht zwingend verlangt werden.

Der oben zitierte Teilsatz verlangt sinngemäß, dass die Wohnung nicht nur renoviert, sondern "weiß renoviert" zurück gegeben werden muss. Hätte der Mieter in der Zwischenzeit einzelne Räume z. B. in Pastelltönen gestrichen und am Ende auch wieder in unaufdringlichen Pastelltönen zurück gegeben, hätte man das als "renoviert" akzeptieren müssen.

Da aber ausdrücklich "weiß" verlangt wird, ist die gesamte Klausel ungültig und "besenrein" reicht aus.

Seine Möbel inkl. seiner Einbauküche müssen aber raus.

Was würden wir machen? Nach so langer Mietzeit würden wir nicht wegen der Renovierung rumstreiten, wenn die Wohnung in einigermaßen gutem Zustand ist. Ansonsten würden wir eine Frist zur vollständigen Räumung der Wohnung setzen und auch eine letzte Frist zur Zahlung der letzten Miete.

Hat er dann geräumt, aber Miete noch nicht bezahlt, würden wir die weitere Einforderung davon abhängig machen, in welchem Zustand die Wohnung ansonsten war. Wenn sie einigermaßen ordentlich war, also auch seine Dübellöcher wieder gut verschlossen, würden wir die letzte Miete von der Kaution einbehalten und den Rest der Kaution abzgl. evtl. noch ausstehender Nebenkostennachzahlungen nach einem halben Jahr überweisen.

müssen bei Auszug in diesem Zustand zurückgegeben werden. 

Dann ist das so.

Der Mieter will alles lassen wie es ist, sogar seine Möbel und die olle Küche stehen noch drin.

Die Wohnung muss leer sein bei Auszug, es sei denn, ihr vereinbart ausdrücklich was anderes.

und seine Kaution haben

Die behältst du erst mal schön, bis alle Punkte geklärt sind.

Die letzte Miete hat er nicht bezahlt.

Warum?

Scheint ja ein Mieter zu sein, den man sich nicht wünscht.


Ploedder  03.07.2024, 16:11

Vermieter sollten daraus lernen NIEMALS! ohne selber! überprüfte! (Schon oft erlebt, war gefälscht!) Vorvermiterbescheinigung zu vermieten!

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DaKaBo  03.07.2024, 16:21
@Ploedder

Ganz genau. Ohne komplette Unterlagen (Gehaltsabrechnungen, Vorvermieterbescheinigung, Schufa-Auskunft) spielt sich bei uns nichts mehr ab. Alles andere landet gleich in Ablage "P". Und heute sind wohl auch regelrechte Bewerbungsschreiben üblich.

Wir haben auch schon mal ein eine Wohnung ein halbes Jahr leerstehen lassen, um auf den richtigen Mieter zu warten. Beste Entscheidung!

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So neu ist das nicht.

Was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen, wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist und wie sie zu Mietbeginn übergeben wurde?

Sein Eigentum muß er aber entfernen.


Paulchenoo9 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 16:10

Das ist sehr umfangreich. Kurz gefasst: Der Mietvertrag besagt:

  • § 12: Die Mieträume müssen bei Auszug in dem professionell weiß renovierten Zustand zurückgegeben werden. ( handschriftlich eingefügt )
  • § 14: Schönheitsreparaturen sind in bestimmten Intervallen erforderlich und der Mieter ist zur Durchführung dieser verpflichtet.
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  1. Diese Klausel dürfte nach geltender Rechtsprechung ungültig sein
  2. Die fehlende Miete sofort einfordern und Mahnbescheid erstellen (lassen)
  3. Mieter mitteilen, dass die Wohnung ohne Mobiliar gemietet wurde und auch so zurückzugeben ist
  4. Evt. juristischen Rat einholen (Mobiliar des Mieters darf nicht ohne weiteres entfernt werden)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Wenn er seine Sachen drinnen lässt und nicht abholt, muss er für die Entsorgung zahlen. Ebenso für Reinigung, falls nötig.

Renovierungsarbeiten muss er, soweit ich das verstehe, nicht durchführen, denn davon steht nichts da. Nur etwas zum Zustand wie bei Einzug und der gilt natürlich nur abzüglich der Spuren vertragsgemäßen Gebrauchs (wenn überhaupt, womöglich ist die Klausel auch ungültig), zumindest, sofern das nicht was individualvertragliches ist.