Hallo Zusammen,

unser Fall ist m.e. moralisch sehr fragwürdig.

Wir haben unsere Wohnung an eine 3köpfige Familie verkauft. Da sich die Kaufpreiszahlung aufgrund mehrerer am ende geklärter Faktoren in die Länge gezogen hat konnte die Schlüsselübergabe nicht zu dem im Notarvertrag festgelegten Datum zum Ende des Monats erfolgen. Als den Käufern dies klar wurde, wurden wir damit konfrontiert, dass die Käufer ja zu dem Termin ihre Mietwohnung gekündigt haben und zum ersten des Folgemonats raus sein müssten.

Da wir keine Unmenschen sind und eine Familie mit Kind nicht auf der Straße sitzen lassen konnten, haben wir einer Übergabe der Wohnung vor Kaufpreiszahlung zugestimmt. Diese wurde dann auch ohne Probleme und Mängel vollzogen.

Kurz darauf bekamen wir durch Zufall mit, dass die Käufer ihre Wohnung garnicht zum besagten Termin gekündigt hatten und nur vorher schon die Schlüssel haben wollten um in aller Ruhe renovieren zu können. Aufgrund des vorgeschobenen Übergabetermins hatten wir für unseren Innenausbau im neuen Haus (5 anstatt 3 Handwerker um schneller fertig zu werden) sowie den früheren Umzug, Mehrkosten im oberen vierstelligen Bereich.

Nach Schlüsselübergabe erfolgte dann die tatsächliche Kaufpreiszahlung erst ganze 4 1/2 Wochen später.

Können wir im Nachhinein, durch die vortäuschung falscher Tatsachen zur Erlangung der Wohnungsschlüssel eine Art Miete (der Mietpreis läge bei ca. 13,-/qm bei einer Wohnfläche von 140qm) bzw. Entschädigung/Schadenersatz für die entstandenen Mehrkosten verlangen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten / Tipps